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Kollektenplan 2014 - Evangelische Kirche von Westfalen

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23. März <strong>2014</strong>, Okuli<br />

Für den Dienst an Frauen und deren Kindern in<br />

besonderen Notlagen<br />

Jede vierte Frau in Deutschland erlebt häusliche Gewalt. Häusliche Gewalt<br />

geschieht in allen Schichten der Bevölkerung. Aber nicht alle Frauen sind<br />

fähig, sich <strong>von</strong> dem schlagenden Partner zu trennen und Schutz für sich<br />

und ihre Kinder in einem Frauenhaus zu suchen oder Rat in einer Frauenberatungsstelle<br />

anzufragen.<br />

Deswegen ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser neben<br />

ihrer Arbeit in der Schutzstelle auch Öffentlichkeitsarbeit betreiben,<br />

damit möglichst viele Frauen, Kinder und Jugendliche über die Möglichkeit<br />

der Zuflucht informiert sind und Mut bekommen, diesen wichtigen Schritt<br />

heraus aus der Gewaltbeziehung zu tun.<br />

Neben der diakonischen Arbeit der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen<br />

wird mit Ihrer Kollekte auch der Arbeitskreis gegen<br />

Kinderprostitution und Menschenhandel in der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Westfalen</strong> unterstützt. Dieser engagiert sich für Projekte und Programme<br />

im In- und Ausland, um Kinderprostitution zu bekämpfen und Menschenhandel<br />

offenbar zu machen und den Opfern Unterstützung anzubieten.<br />

Kurzfassung<br />

Bitte unterstützen Sie die diakonische Arbeit der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen<br />

in <strong>Westfalen</strong> sowie die Projekte des Arbeitskreises<br />

gegen Kinderprostitution und Menschenhandel in <strong>Westfalen</strong>.<br />

Sie können mit Ihrer Spende u.a. die notwendige Öffentlichkeitsarbeit zum<br />

Thema „Häusliche Gewalt“ unterstützen, damit Frauen und Kinder ermutigt<br />

werden, bei den Beratungsstellen und Schutzhäusern Hilfe anzufordern.<br />

Außerdem helfen Sie mit, die Kinderprostitution und den Menschenhandel<br />

zu bekämpfen und die Opfer zu unterstützen.<br />

Informationen: www.diakonie-rwl.de<br />

Angaben zum Freistellungsbescheid:<br />

Das Diakonische Werk der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9<br />

KStG <strong>von</strong> der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar<br />

steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen<br />

§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster-<br />

Innenstadt vom 16.10.2012.<br />

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