Kollektenplan 2014 - Evangelische Kirche von Westfalen
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25. Dezember <strong>2014</strong>, Weihnachtsfest<br />
Für Hilfen für suchtkranke Menschen<br />
Sucht ist eine Krankheit. Sie kann überwunden werden. Ein Suchtproblem<br />
betrifft immer auch die ganze Familie, Angehörige, Freunde, Arbeitskollegen<br />
und auch unsere <strong>Kirche</strong>ngemeinde. Ganz besonders betroffen sind<br />
auch die Kinder. Hauptproblem ist der Konsum der Alltagsdrogen Alkohol<br />
und Tabak sowie Medikamentenmissbrauch. Allein in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong><br />
konsumieren über vier Millionen Menschen in schädlichem und gefährlichem<br />
Maße Alkohol! Natürlich werden nicht alle suchtkrank, aber<br />
kritischer und übermäßiger Alkoholkonsum wird oft verharmlost, zu lange<br />
bagatellisiert, verschwiegen oder gedeckt. Die Diakonie bietet deshalb<br />
gezielte Hilfe an: Erste Anlaufstelle sind dabei oft die ehrenamtlichen<br />
Suchtkrankenhelfer des Blauen Kreuzes und der Freundeskreise.<br />
Kurzfassung<br />
Sucht betrifft immer auch die Familie und die Angehörigen. Sie benötigen<br />
konkrete Beratung und Hilfe. Besonders ehrenamtliche Helfer der Suchtselbsthilfe-Gruppen<br />
leisten gerade in der Weihnachtszeit einen<br />
unverzichtbaren Dienst.<br />
Bitte unterstützen Sie die ehren- und hauptamtliche Arbeit der Suchthilfeeinrichtungen<br />
<strong>von</strong> <strong>Kirche</strong> und Diakonie!<br />
Informationen: www.diakonie-rwl.de<br />
Angaben zum Freistellungsbescheid:<br />
Das Diakonische Werk der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9<br />
KStG <strong>von</strong> der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar<br />
steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen<br />
§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster-<br />
Innenstadt vom 16.10.2012.<br />
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