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Kollektenplan 2014 - Evangelische Kirche von Westfalen

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25. Dezember <strong>2014</strong>, Weihnachtsfest<br />

Für Hilfen für suchtkranke Menschen<br />

Sucht ist eine Krankheit. Sie kann überwunden werden. Ein Suchtproblem<br />

betrifft immer auch die ganze Familie, Angehörige, Freunde, Arbeitskollegen<br />

und auch unsere <strong>Kirche</strong>ngemeinde. Ganz besonders betroffen sind<br />

auch die Kinder. Hauptproblem ist der Konsum der Alltagsdrogen Alkohol<br />

und Tabak sowie Medikamentenmissbrauch. Allein in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong><br />

konsumieren über vier Millionen Menschen in schädlichem und gefährlichem<br />

Maße Alkohol! Natürlich werden nicht alle suchtkrank, aber<br />

kritischer und übermäßiger Alkoholkonsum wird oft verharmlost, zu lange<br />

bagatellisiert, verschwiegen oder gedeckt. Die Diakonie bietet deshalb<br />

gezielte Hilfe an: Erste Anlaufstelle sind dabei oft die ehrenamtlichen<br />

Suchtkrankenhelfer des Blauen Kreuzes und der Freundeskreise.<br />

Kurzfassung<br />

Sucht betrifft immer auch die Familie und die Angehörigen. Sie benötigen<br />

konkrete Beratung und Hilfe. Besonders ehrenamtliche Helfer der Suchtselbsthilfe-Gruppen<br />

leisten gerade in der Weihnachtszeit einen<br />

unverzichtbaren Dienst.<br />

Bitte unterstützen Sie die ehren- und hauptamtliche Arbeit der Suchthilfeeinrichtungen<br />

<strong>von</strong> <strong>Kirche</strong> und Diakonie!<br />

Informationen: www.diakonie-rwl.de<br />

Angaben zum Freistellungsbescheid:<br />

Das Diakonische Werk der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9<br />

KStG <strong>von</strong> der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar<br />

steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen<br />

§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster-<br />

Innenstadt vom 16.10.2012.<br />

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