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Kollektenplan 2014 - Evangelische Kirche von Westfalen

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29. Juni <strong>2014</strong>, 2. Sonntag nach Trinitatis<br />

Für Projekte mit Arbeitslosen und für die<br />

Bahnhofsmission<br />

Wenn der Übergang <strong>von</strong> der Schule in den Beruf nicht klappt oder man<br />

den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht genügt, bedeutet das meist<br />

Arbeitslosigkeit. Die <strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> und ihre Diakonie<br />

haben einen Fonds gebildet, der Initiativen und Projekte für Arbeitslose<br />

fördert: in Beratungsstellen, Second-Hand-Läden, Fahrradwerkstätten, im<br />

Umweltschutz oder in der Pflege.<br />

Bahnhofsmissionen helfen Menschen mit Handicap unterwegs. Hilfen beim<br />

Umsteigen, Begleitung <strong>von</strong> Kindern auf der Reise, Beratung und Weitervermittlung<br />

<strong>von</strong> verzweifelten Menschen, Hilfen für orientierungslose<br />

Menschen oder Beratung bei Reisen mit dem Rollstuhl – das sind Angebote<br />

der Bahnhofsmission direkt am Bahnsteig.<br />

Kurzfassung:<br />

Einrichtungen <strong>von</strong> Diakonie und <strong>Kirche</strong> unterstützen Arbeitslose dabei,<br />

Zugang zum Berufsleben zu finden. Bahnhofsmissionen helfen Menschen<br />

mit Handicap unterwegs: Beim Umsteigen oder wenn sie eine Begleitung<br />

unterwegs brauchen.<br />

Informationen: www.diakonie-rwl.de<br />

Angaben zum Freistellungsbescheid:<br />

Das Diakonische Werk der <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> <strong>von</strong> <strong>Westfalen</strong> ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9<br />

KStG <strong>von</strong> der Körperschaftssteuer befreit, weil seine Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar<br />

steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen<br />

§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Münster-<br />

Innenstadt vom 16.10.2012.<br />

6. Juli <strong>2014</strong>, 3. Sonntag nach Trinitatis<br />

Für einen vom Presbyterium zu bestimmenden Zweck<br />

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