Mitteilungsblatt Januar 2014 - Ihrlerstein
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JAKOBS<br />
POTHEKE<br />
INHABER: CHRISTIAN EIGENSTETTER<br />
HAUPTSTRASSE 1 93346 IHRLERSTEIN<br />
TELEFON 0 94 41 / 68 23 93 TELEFAX 0 94 41 / 68 23 95<br />
Während heute wenige Produktionsstandorte<br />
den Strom für eine Vielzahl von Kunden produzieren,<br />
wird aufgrund der geplanten Energiewende<br />
die Zahl der Stromproduzenten durch viele<br />
kleinere Produktionsanlagen erhöht und somit<br />
für den Bürger wahrnehmbarer. Daher wäre der<br />
Produktionsstandort Paintner Forst wichtig, da<br />
durch diese Anlage rund ein Drittel der benötigten<br />
Strommenge produziert werden könnte. Falls dieses<br />
Projekt aufgrund politischer Vorgaben nicht<br />
verwirklicht werden könne, sei ein Fremdeinkauf<br />
auf jeden Fall notwendig.<br />
Aus dem Gremium wird angefragt, in wieweit die<br />
bisher von den Stadtwerken Kelheim belieferten<br />
Kunden automatisch Kunde der neuen Abens-<br />
Donau Energie GmbH werden würden, teilt Herr<br />
Kutschker mit, dass dies bei den Kunden im<br />
Stadtgebiet Kelheim automatisch umgestellt werden<br />
würde, Kunden außerhalb des Stadtgebietes<br />
müssten ihren Stromanbieter dann wechseln. In<br />
Bezug auf die von den Gemeinden zu leistende<br />
Kapitaleinlage wird nachgefragt, ob es bei den<br />
angekündigten 5.093 € für <strong>Ihrlerstein</strong> bliebe. Dies,<br />
so Herr Kutschker, solle so bleiben. Auch für den<br />
Fall, dass nicht alle Gemeinden der Kommunalgesellschaft<br />
beiträten, hätten größere Kommunen<br />
bereits angekündigt, als Platzhalter einspringen<br />
zu wollen, so dass der betragsmäßige Anteil in<br />
Höhe von 105.000 € der Kommunalgesellschaft<br />
auf jeden Fall gehalten werden könne.<br />
jedoch wolle man einen eventuellen Beitritt zur<br />
Abens-Donau Energie GmbH erst in der nächsten<br />
Sitzung beschließen.<br />
Mit dieser Vorgehensweise besteht, auch von<br />
Seiten der Abens-Donau GmbH, Einverständnis.<br />
Erlass einer Satzung im Aufwendungs- und<br />
Kostenersatz für Einsätze der gemeindlichen<br />
Feuerwehren<br />
Die jetzt bestehende (Grund-)Satzung entspricht<br />
weitgehend der vom Bayerischen Gemeindetag<br />
herausgegebenen Mustersatzung für den Aufwendungs-<br />
und Kostenersatz für Einsätze der<br />
gemeindlichen Feuerwehren, so dass hier keine<br />
Anpassung notwendig ist.<br />
Jedoch ist der Beitragsteil der Kostensatzung<br />
überholungsbedürftig. Dessen Sätze wurden<br />
zuletzt mit Änderungssatzung vom 20.08.2001<br />
angepasst. Man kommt überein, die Wegekosten<br />
der Feuerwehrfahrzeuge an die nun vorliegende<br />
Mustersatzung anzupassen, die Ausrückestundenkosten<br />
der Fahrzeuge jedoch erst bei einer<br />
Neubeschaffung zu kalkulieren und dann Zug um<br />
Zug zu ändern. Ebenfalls anpassungsbedürftig<br />
sind die Kosten für den Einsatz der ehrenamtlichen<br />
Feuerwehrkräfte bei Einsätzen und Sicherheitswachen.<br />
Mit dem vorgelegten Satzungsmuster besteht<br />
Einverständnis.<br />
Die Frage nach der Übernahme der Versorgungsnetze<br />
wird dahingehend beantwortet, dass hierfür<br />
dann eine Netzgesellschaft zu gründen sei. Im<br />
Falle von Überschüssen aus dem Geschäftsbetrieb<br />
werde man darüber bestimmen, ob eine<br />
Ausschüttung oder eine Re-Investition erfolgen<br />
solle. Auch seien Tarife für Großabnehmer, wie<br />
z.B. Landwirte geplant.<br />
Der Bürgermeister dankt Herrn Kutschker für<br />
dessen Erscheinen und seine Ausführungen,<br />
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