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Mitteilungsblatt Januar 2014 - Ihrlerstein

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JAKOBS<br />

POTHEKE<br />

INHABER: CHRISTIAN EIGENSTETTER<br />

HAUPTSTRASSE 1 93346 IHRLERSTEIN<br />

TELEFON 0 94 41 / 68 23 93 TELEFAX 0 94 41 / 68 23 95<br />

Während heute wenige Produktionsstandorte<br />

den Strom für eine Vielzahl von Kunden produzieren,<br />

wird aufgrund der geplanten Energiewende<br />

die Zahl der Stromproduzenten durch viele<br />

kleinere Produktionsanlagen erhöht und somit<br />

für den Bürger wahrnehmbarer. Daher wäre der<br />

Produktionsstandort Paintner Forst wichtig, da<br />

durch diese Anlage rund ein Drittel der benötigten<br />

Strommenge produziert werden könnte. Falls dieses<br />

Projekt aufgrund politischer Vorgaben nicht<br />

verwirklicht werden könne, sei ein Fremdeinkauf<br />

auf jeden Fall notwendig.<br />

Aus dem Gremium wird angefragt, in wieweit die<br />

bisher von den Stadtwerken Kelheim belieferten<br />

Kunden automatisch Kunde der neuen Abens-<br />

Donau Energie GmbH werden würden, teilt Herr<br />

Kutschker mit, dass dies bei den Kunden im<br />

Stadtgebiet Kelheim automatisch umgestellt werden<br />

würde, Kunden außerhalb des Stadtgebietes<br />

müssten ihren Stromanbieter dann wechseln. In<br />

Bezug auf die von den Gemeinden zu leistende<br />

Kapitaleinlage wird nachgefragt, ob es bei den<br />

angekündigten 5.093 € für <strong>Ihrlerstein</strong> bliebe. Dies,<br />

so Herr Kutschker, solle so bleiben. Auch für den<br />

Fall, dass nicht alle Gemeinden der Kommunalgesellschaft<br />

beiträten, hätten größere Kommunen<br />

bereits angekündigt, als Platzhalter einspringen<br />

zu wollen, so dass der betragsmäßige Anteil in<br />

Höhe von 105.000 € der Kommunalgesellschaft<br />

auf jeden Fall gehalten werden könne.<br />

jedoch wolle man einen eventuellen Beitritt zur<br />

Abens-Donau Energie GmbH erst in der nächsten<br />

Sitzung beschließen.<br />

Mit dieser Vorgehensweise besteht, auch von<br />

Seiten der Abens-Donau GmbH, Einverständnis.<br />

Erlass einer Satzung im Aufwendungs- und<br />

Kostenersatz für Einsätze der gemeindlichen<br />

Feuerwehren<br />

Die jetzt bestehende (Grund-)Satzung entspricht<br />

weitgehend der vom Bayerischen Gemeindetag<br />

herausgegebenen Mustersatzung für den Aufwendungs-<br />

und Kostenersatz für Einsätze der<br />

gemeindlichen Feuerwehren, so dass hier keine<br />

Anpassung notwendig ist.<br />

Jedoch ist der Beitragsteil der Kostensatzung<br />

überholungsbedürftig. Dessen Sätze wurden<br />

zuletzt mit Änderungssatzung vom 20.08.2001<br />

angepasst. Man kommt überein, die Wegekosten<br />

der Feuerwehrfahrzeuge an die nun vorliegende<br />

Mustersatzung anzupassen, die Ausrückestundenkosten<br />

der Fahrzeuge jedoch erst bei einer<br />

Neubeschaffung zu kalkulieren und dann Zug um<br />

Zug zu ändern. Ebenfalls anpassungsbedürftig<br />

sind die Kosten für den Einsatz der ehrenamtlichen<br />

Feuerwehrkräfte bei Einsätzen und Sicherheitswachen.<br />

Mit dem vorgelegten Satzungsmuster besteht<br />

Einverständnis.<br />

Die Frage nach der Übernahme der Versorgungsnetze<br />

wird dahingehend beantwortet, dass hierfür<br />

dann eine Netzgesellschaft zu gründen sei. Im<br />

Falle von Überschüssen aus dem Geschäftsbetrieb<br />

werde man darüber bestimmen, ob eine<br />

Ausschüttung oder eine Re-Investition erfolgen<br />

solle. Auch seien Tarife für Großabnehmer, wie<br />

z.B. Landwirte geplant.<br />

Der Bürgermeister dankt Herrn Kutschker für<br />

dessen Erscheinen und seine Ausführungen,<br />

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