ZF Friedrichshafen AG - Initiative 45plus Südbaden
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© <strong>ZF</strong> <strong>Friedrichshafen</strong> <strong>AG</strong>, 2010<br />
5. Nach der Elternzeit<br />
Rückkehr an den Arbeitsplatz<br />
‣ Wiederaufleben der Hauptleistungspflichten nach Ende der Elternzeit<br />
‣ Soweit wie möglich Rückkehr auf ursprünglichen Arbeitsplatz<br />
‣ Kein Anspruch auf alten Arbeitsplatz<br />
‣ Grenzen: Weisungsrecht<br />
<strong>ZF</strong> Elternzeit<br />
‣ Nach Ende der gesetzlichen Elternzeit von max. drei Jahren<br />
‣ Max. 12 Monate<br />
‣ Weiterbestehen des ruhenden Arbeitsverhältnisses<br />
HLL Beruf & Familie 8