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ZF Friedrichshafen AG - Initiative 45plus Südbaden

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© <strong>ZF</strong> <strong>Friedrichshafen</strong> <strong>AG</strong>, 2010<br />

5. Nach der Elternzeit<br />

Rückkehr an den Arbeitsplatz<br />

‣ Wiederaufleben der Hauptleistungspflichten nach Ende der Elternzeit<br />

‣ Soweit wie möglich Rückkehr auf ursprünglichen Arbeitsplatz<br />

‣ Kein Anspruch auf alten Arbeitsplatz<br />

‣ Grenzen: Weisungsrecht<br />

<strong>ZF</strong> Elternzeit<br />

‣ Nach Ende der gesetzlichen Elternzeit von max. drei Jahren<br />

‣ Max. 12 Monate<br />

‣ Weiterbestehen des ruhenden Arbeitsverhältnisses<br />

HLL Beruf & Familie 8

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