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" Meine Bühne" - Der Veranstaltungsanzeiger für Reutlingen und dem Umkreis 50 Kilometer.

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Ausgabe 42 | MÄRZ/APRIL 2014<br />

<strong>Meine</strong><br />

Bühne<br />

TÜBINGEN<br />

27<br />

SPUREN IM UNTERGRUND<br />

Über 100 Jahre Industrie <strong>und</strong> Abfallentsorgung<br />

Symbolbild: Umweltbelastung durch Industrieöle in Industriebrache.<br />

Seit Beginn dieses Jahres<br />

sind im Landkreis Tübingen<br />

alle altlastverdächtigen<br />

Flächen untersucht <strong>und</strong><br />

bewertet. Damit ist er der erste<br />

Kreis in Baden-Württemberg,<br />

der diese gesetzlich vorgegebenen<br />

Untersuchungen abgeschlossen<br />

hat. Im Landkreis<br />

Tübingen wurden seit 1988 <strong>für</strong><br />

397 Flächen Untersuchungen<br />

durchgeführt, 66 Flächen wurden<br />

bereits saniert, noch 49 Flächen<br />

sind als Altlast eingestuft.<br />

Die Erhebung <strong>und</strong> insbesondere auch die erste technische<br />

Erk<strong>und</strong>ung von stillgelegten umweltrelevanten<br />

Betrieben <strong>und</strong> ehemaligen Müllplätzen gehört<br />

zu den wichtigsten Aufgaben der unteren Bodenschutz-<br />

<strong>und</strong> Altlastenbehörde beim Landratsamt.<br />

Mit <strong>dem</strong> Abschluss der Altlastenuntersuchung ist ein<br />

guter Gesamtkenntnisstand vorhanden, der dazu<br />

führt, dass die einst ge<strong>für</strong>chteten „bösen Überraschungen“<br />

durch Altlasten mittlerweile sehr selten<br />

geworden sind - <strong>und</strong> dass die Sanierung von Altlasten<br />

nun noch gezielter angegangen werden<br />

kann. Die vorliegenden Erkenntnisse bieten Kommunen,<br />

Eigentümern <strong>und</strong> zukünftigen Bauherren<br />

eine verlässliche Planungsgr<strong>und</strong>lage.<br />

Weit über 100 Jahre Produktion, Verarbeitung <strong>und</strong><br />

Konsum von industriellen <strong>und</strong> gewerblichen Produkten<br />

<strong>und</strong> die Beseitigung von Abfällen haben auch<br />

im Landkreis Tübingen ihre Spuren im Boden <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wasser hinterlassen. Gefährliche Stoffe sind<br />

dabei durch Unkenntnis, Nachlässigkeit oder<br />

schlimmstenfalls sogar durch bewusstes Handeln im<br />

Untergr<strong>und</strong> versickert <strong>und</strong> entsorgt worden.<br />

Durch mangelndes Umweltbewusstsein wurde das<br />

Gefahrenpotential <strong>für</strong> Mensch <strong>und</strong> Umwelt dabei<br />

oft zu spät erkannt. Standen zu Beginn der Altlastenbearbeitung<br />

vor allem die ehemaligen Müllplätze<br />

im Vordergr<strong>und</strong>, richtete sich das Augenmerk<br />

später auf stillgelegte Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeanlagen,<br />

insbesondere ehemalige metallverarbeitende<br />

Betriebe <strong>und</strong> viele Tankstellen sowie<br />

chemische Reinigungen.<br />

Die untere Bodenschutz- <strong>und</strong> Altlastenbehörde im<br />

Landratsamt ist bei der Abteilung Umwelt <strong>und</strong> Gewerbe<br />

angesiedelt. Die Untersuchungspflicht <strong>für</strong> Altlasten<br />

besteht seit 1999 <strong>und</strong> ist im<br />

B<strong>und</strong>es-Bodenschutzgesetz sowie in der B<strong>und</strong>es-Bodenschutz-<br />

<strong>und</strong> Altlastenverordnung geregelt.<br />

Die Untersuchung altlastverdächtiger Flächen erfolgte<br />

im Landkreis Tübingen seit 1988 vereinzelt;<br />

seit der gesetzlichen Verpflichtung systematisch. Die<br />

Erhebung der Flächen erfolgt in der Regel durch Recherche<br />

im Zuge von Gewerbeabmeldungen.<br />

Dabei werden altlastentypische Nutzungen geprüft,<br />

Ortsbesichtigungen durchgeführt <strong>und</strong> Kenntnisträger<br />

befragt. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage werden die Flächen<br />

bewertet <strong>und</strong> im Bodenschutz- <strong>und</strong> Altlastenkataster<br />

eingetragen. Bei entsprechenden Anhaltspunkten<br />

<strong>für</strong> das Vorliegen einer Altlast folgen technische<br />

Untersuchungen im Auftrag des Landratsamtes.<br />

Bestätigt sich der Verdacht, so wird der Verursacher<br />

bzw. der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer vonseiten<br />

des Landratsamts zur Sanierung verpflichtet.<br />

(Text: Thomas Krammer / pr. Foto: fernost /<br />

Wikimedia Commons (Public Domain))

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