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Soz Probleme.pdf - ISG

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72<br />

beim überörtlichen <strong>Soz</strong>ialhilfeträger zwischen 35.000 € (1999) und 37.000 € (2001)<br />

pro MitarbeiterIn. Betrachtet man die <strong>Soz</strong>ialhilfeträger mit zusammengefassten Angaben<br />

zu Personal- und Sachkosten (unterer Bereich der Tabelle 35), so liegen die<br />

Angaben um rd. 50 % bis 60 % über den reinen Personalkosten. Die örtlichen Träger<br />

kommen bei dieser Berechnung auf Werte zwischen 49.000 € (1999) und<br />

54.000 € (2001), die überörtlichen Träger auf Werte zwischen 56.000 € (1999) und<br />

58.000 € (2001). 30<br />

Tabelle 35:<br />

Verwaltungskosten<br />

Verwaltungskosten für die Hilfe nach § 72 BSHG<br />

Nennungen nach Trägern (Jahresdurchschnitt in 1.000 € und jährliche Veränderung)<br />

Durchschnitt je <strong>Soz</strong>ialhilfeträger<br />

Ausgabenposition örtlicher überörtlicher<br />

insgesamt<br />

SH-Träger SH-Träger<br />

Anzahl der Antworten: 50 7 57<br />

alle <strong>Soz</strong>ialhilfeträger<br />

Verwaltungskosten im Jahr 1999 (in 1.000 €) 102 145 107<br />

Verwaltungskosten im Jahr 2000 (in 1.000 €) 109 161 116<br />

Verwaltungskosten im Jahr 2001 (in 1.000 €) 121 165 126<br />

Veränderung 2000 gegenüber 1999 7% 11% 8%<br />

Veränderung 2001 gegenüber 2000 11% 2% 9%<br />

Anzahl der Antworten: 17 3 20<br />

reine Personalkosten pro MitarbeiterIn<br />

Verwaltungskosten im Jahr 1999 32 35 33<br />

Verwaltungskosten im Jahr 2000 33 36 33<br />

Verwaltungskosten im Jahr 2001 36 37 36<br />

Veränderung 2000 gegenüber 1999 2% 1% 2%<br />

Veränderung 2001 gegenüber 2000 9% 5% 8%<br />

Anzahl der Antworten: 27 4 31<br />

Personal- und Sachkosten pro MitarbeiterIn<br />

Verwaltungskosten im Jahr 1999 49 56 50<br />

Verwaltungskosten im Jahr 2000 53 57 53<br />

Verwaltungskosten im Jahr 2001 54 58 54<br />

Veränderung 2000 gegenüber 1999 8% 2% 7%<br />

Veränderung 2001 gegenüber 2000 1% 2% 1%<br />

Die Steigerung der Verwaltungskosten im beobachteten Zeitraum lässt sich somit<br />

weitgehend durch die Personalkostensteigerung pro vorhandener Stelle erklären;<br />

eine Aufstockung des Personals ist dagegen kaum erfolgt, der Stamm der MitarbeiterInnen<br />

ist in diesem Bereich weitgehend unverändert geblieben.<br />

30 Auf die zusätzliche tabellarische Darstellung der Ergebnisse der Träger, die<br />

sich an beiden schriftlichen Erhebungen beteiligt haben und die zu den Verwaltungskosten<br />

vollständige und verwertbare Angaben machen konnten,<br />

wird auf Grund der geringen Fallzahl verzichtet.<br />

Begleitende Untersuchung zur Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

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