Soz Probleme.pdf - ISG
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72<br />
beim überörtlichen <strong>Soz</strong>ialhilfeträger zwischen 35.000 € (1999) und 37.000 € (2001)<br />
pro MitarbeiterIn. Betrachtet man die <strong>Soz</strong>ialhilfeträger mit zusammengefassten Angaben<br />
zu Personal- und Sachkosten (unterer Bereich der Tabelle 35), so liegen die<br />
Angaben um rd. 50 % bis 60 % über den reinen Personalkosten. Die örtlichen Träger<br />
kommen bei dieser Berechnung auf Werte zwischen 49.000 € (1999) und<br />
54.000 € (2001), die überörtlichen Träger auf Werte zwischen 56.000 € (1999) und<br />
58.000 € (2001). 30<br />
Tabelle 35:<br />
Verwaltungskosten<br />
Verwaltungskosten für die Hilfe nach § 72 BSHG<br />
Nennungen nach Trägern (Jahresdurchschnitt in 1.000 € und jährliche Veränderung)<br />
Durchschnitt je <strong>Soz</strong>ialhilfeträger<br />
Ausgabenposition örtlicher überörtlicher<br />
insgesamt<br />
SH-Träger SH-Träger<br />
Anzahl der Antworten: 50 7 57<br />
alle <strong>Soz</strong>ialhilfeträger<br />
Verwaltungskosten im Jahr 1999 (in 1.000 €) 102 145 107<br />
Verwaltungskosten im Jahr 2000 (in 1.000 €) 109 161 116<br />
Verwaltungskosten im Jahr 2001 (in 1.000 €) 121 165 126<br />
Veränderung 2000 gegenüber 1999 7% 11% 8%<br />
Veränderung 2001 gegenüber 2000 11% 2% 9%<br />
Anzahl der Antworten: 17 3 20<br />
reine Personalkosten pro MitarbeiterIn<br />
Verwaltungskosten im Jahr 1999 32 35 33<br />
Verwaltungskosten im Jahr 2000 33 36 33<br />
Verwaltungskosten im Jahr 2001 36 37 36<br />
Veränderung 2000 gegenüber 1999 2% 1% 2%<br />
Veränderung 2001 gegenüber 2000 9% 5% 8%<br />
Anzahl der Antworten: 27 4 31<br />
Personal- und Sachkosten pro MitarbeiterIn<br />
Verwaltungskosten im Jahr 1999 49 56 50<br />
Verwaltungskosten im Jahr 2000 53 57 53<br />
Verwaltungskosten im Jahr 2001 54 58 54<br />
Veränderung 2000 gegenüber 1999 8% 2% 7%<br />
Veränderung 2001 gegenüber 2000 1% 2% 1%<br />
Die Steigerung der Verwaltungskosten im beobachteten Zeitraum lässt sich somit<br />
weitgehend durch die Personalkostensteigerung pro vorhandener Stelle erklären;<br />
eine Aufstockung des Personals ist dagegen kaum erfolgt, der Stamm der MitarbeiterInnen<br />
ist in diesem Bereich weitgehend unverändert geblieben.<br />
30 Auf die zusätzliche tabellarische Darstellung der Ergebnisse der Träger, die<br />
sich an beiden schriftlichen Erhebungen beteiligt haben und die zu den Verwaltungskosten<br />
vollständige und verwertbare Angaben machen konnten,<br />
wird auf Grund der geringen Fallzahl verzichtet.<br />
Begleitende Untersuchung zur Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG