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Soz Probleme.pdf - ISG

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• Welche Zuständigkeit für die Umsetzung des § 72 BSHG ergibt sich aus der<br />

Regelung in § 100 BSHG? In welcher Form wird diese Zuständigkeit auf der<br />

Ebene der Länder geregelt?<br />

• Welche Formen der Kooperation bzw. Arbeitsteilung bestehen zwischen örtlichen<br />

und überörtlichen <strong>Soz</strong>ialhilfeträgern?<br />

• Wie werden inhaltliche Überschneidungen oder Übergänge zwischen Hilfearten<br />

(z.B. Hilfe nach § 72 BSHG und Hilfe zum Lebensunterhalt) auf der organisatorischen<br />

Ebene geregelt?<br />

• In welchem Maße wird die Umsetzung der Hilfen nach § 72 BSHG durch die<br />

zuständigen <strong>Soz</strong>ialhilfeträger selbst erbracht und in welchem Maße an andere<br />

Organisationen delegiert?<br />

• Welche Funktionen übernehmen gemeinnützige und private Träger sowie private<br />

Initiativen und Selbsthilfegruppen im Rahmen der Umsetzung des § 72<br />

BSHG, und nach welchen Konzepten arbeiten sie?<br />

2. Zielgruppen des § 72 BSHG<br />

Nach den Ergebnissen der Vorstudie war davon auszugehen, dass die Klientel der<br />

Hilfe nach § 72 BSHG grundsätzlich die gleiche bleiben wird wie vorher; verändert<br />

sind aber die Bezeichnungen der Zielgruppen und ihre Definition. In diesem Zusammenhang<br />

war die Hypothese zu überprüfen, dass nur ein Teil der <strong>Soz</strong>ialhilfeträger<br />

seine Praxis in Reaktion auf die neue Verordnung verändert hat, während ein<br />

zweiter Teil deren neue Begrifflichkeit in seiner Praxis schon früher antizipiert hat.<br />

Es war auch denkbar, dass ein dritter Teil ungeachtet der neuen VO die gleiche Definition<br />

und Zuordnung wie zuvor beibehält. Diese Möglichkeiten waren durch die<br />

Untersuchung zu quantifizieren; darüber hinaus waren Bewertungen der Veränderungen<br />

qualitativ zu ermitteln. In diesem Kontext stellten sich die nachstehenden<br />

Fragen:<br />

• An welche Personengruppen richten sich derzeit Hilfeleistungen nach § 72<br />

BSHG, und welche Veränderungen sind gegenüber der Zielgruppendefinition<br />

vor August 2001 zu beobachten?<br />

• Wie hoch sind jeweils die Anteile von Frauen an einzelnen Hilfeempfänger–<br />

Gruppen?<br />

• Anhand welcher Kriterien werden die Hilfeempfänger–Gruppen in der Praxis<br />

definiert, und wie differenziert werden diese Kriterien dokumentiert?<br />

• Welche quantitative Relevanz haben einzelne Gruppen von Hilfeempfängern<br />

hinsichtlich der Zahl der Hilfeempfänger und der Dauer des Hilfebezugs?<br />

• Wie werden auf der Ebene der <strong>Soz</strong>ialhilfepraxis die Auswirkungen der neuen<br />

Verordnung eingeschätzt: Berichten die <strong>Soz</strong>ialhilfeträger über nennenswerte<br />

Veränderungen hinsichtlich des Personenkreises, der Leistungen und der Kosten,<br />

oder schätzen sie die praktischen Auswirkungen eher als gering ein?<br />

Begleitende Untersuchung zur Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

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