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für jagdliche oder sportliche Zwecke bewilligen, wenn der Jugendliche verlässlich und reif<br />

genug ist, die mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahren einzusehen und sich<br />

dieser Einsicht gemäß zu verhalten.<br />

(3) Abs. 1 gilt nicht, wenn und insoweit Waffen und Munition bei der beruflichen Ausbildung<br />

Jugendlicher im Rahmen eines gesetzlich anerkannten Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses<br />

benötigt werden.<br />

(4) Rechtsgeschäfte, die dem Verbot des Abs. 1 zuwiderlaufen, sind nichtig, soweit keine<br />

Ausnahme gemäß Abs. 2 bewilligt wurde.<br />

1. Änderung gegenüber dem WaffG 1986<br />

Neu ist, dass Ausnahmebewilligungen<br />

1. nur für Schusswaffen der Kat. C und D und<br />

2. nur für jagdliche und sportliche Zwecke<br />

erteilt werden dürfen.<br />

Zu Abs.1: Um den Regelungsgehalt des ehemaligen § 14 Abs.1 WaffG 1986 aufrecht zu<br />

erhalten, wurden Knallpatronen, die nicht mehr in die Definition des § 4 fallen, ausdrücklich<br />

aufgenommen.<br />

2. Zu § 11 Abs. 2<br />

Die Regelung des § 11 Abs. 2 WaffG ermöglicht der Behörde unter bestimmten in Abs. 2<br />

festgelegten Voraussetzungen Ausnahmen vom Besitzverbot des Abs. 1 zu genehmigen.<br />

Zu beachten ist, dass sich diese Ausnahmegenehmigung ausschließlich auf das Recht zum<br />

Besitz, nicht jedoch auf das Recht zum Erwerb, insbesondere auf das Recht zum Erwerb<br />

durch Kauf bezieht.<br />

Diese Rechtsmeinung stützt sich insbesondere darauf, dass die Bestimmung des § 11 Abs.<br />

1 WaffG nur vom Besitz spricht und nicht – wie dies etwa in den §§ 17, 18 und 20 WaffG der<br />

Fall ist – den Erwerb mit einschließt.<br />

Im Ergebnis bedeutet dies, dass einer Person unter 18. Jahren, der eine<br />

Ausnahmebewilligung nach § 11 Abs. 2 WaffG erteilt wurde, Schusswaffen der Kategorie C<br />

oder D (insbesondere leihweise) überlassen werden kann. Damit wird diesen Personen die<br />

Ausübung der Jagd und des Schießsportes ermöglicht, wenn auch der Betroffene diese<br />

Schusswaffen nicht käuflich erwerben darf.

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