Praxishilfe (68 Seiten) - PDF-Format Gemeinsam mit anderen Trägern
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Serviceteil<br />
Musik- und Theaterfestivals ohne Begegnungscharakter<br />
und internationalen Sportwettkämpfen<br />
ohne Begegnungscharakter ist ausgeschlossen.<br />
Einige Förderer bzw. Mittel bewirtschaftende<br />
Stellen innerhalb und außerhalb des Kinder- und<br />
Jugendplans des Bundes (z.B. Tandem — Koordinierungszentrum<br />
Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch,<br />
DPJW oder DFJW) bieten neben der<br />
Förderung Internationaler Jugendbegegnungen<br />
jedoch in eigenen Programmen unter Umständen<br />
auch Fördermöglichkeiten für den Schüleraustausch,<br />
das Erlernen von Sprachen, Begegnungen<br />
im Rahmen von Städtepartnerschaften oder Familienaufenthalten<br />
an.<br />
Im Allgemeinen werden nur Projekte von anerkannten<br />
Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gefördert<br />
— Voraussetzung ist also eine Anerkennung<br />
nach § 75 KJHG (SGB VIII). Die verantwortlichen<br />
LeiterInnen sollen bereits Erfahrungen in der Internationalen<br />
Jugendarbeit haben.<br />
Innerhalb der Jugendverbände, Dach- und Fachverbände,<br />
Trägerzusammenschlüsse, Bildungsstätten<br />
<strong>mit</strong> bundeszentraler Bedeutung, Austauschorganisationen<br />
usw. erfolgt die Förderung<br />
im sogenannten Zentralstellenverfahren über<br />
die jeweilige Zentralstelle (z.B. eine Bundesgeschäftsstelle).<br />
Daneben gibt es das Länderstellenverfahren<br />
über die zuständigen Landesjugendämter,<br />
Landesministerien oder Regierungspräsidien<br />
bzw. Landschaftsverbände.<br />
Die Zentralstellen bzw. die Länderstellen überprüfen,<br />
ob die Anträge förderfähig sind und den<br />
Förderrichtlinien entsprechen und leiten sie dann<br />
an die zuständigen Förderer weiter. Die Antragstellung<br />
erfordert aufgrund der Antragsfristen einen<br />
Vorlauf von oft mehr als einem Jahr und so<strong>mit</strong><br />
eine langfristige Planung. Da die meisten Anträge<br />
aber über Zentralstellen oder Länderzentralstellen<br />
abgewickelt werden, sind die dort geltenden<br />
und je nach Träger und Zielländern unterschiedlichen<br />
Fristen entscheidend (und nicht unbedingt<br />
die Fristen der Förderorganisationen).<br />
Beim Deutsch-Französischen Jugendwerk und<br />
beim Deutsch-Polnischen Jugendwerk können<br />
(nur!) Antragsteller ohne Zugang zu einer Zentralstelle<br />
auch direkt Anträge stellen. Auch bei<br />
Stiftungen, Firmen usw. können die Veranstalter<br />
natürlich direkt anfragen.<br />
Förder<strong>mit</strong>tel werden als Zuschüsse und so<strong>mit</strong> als<br />
Teilfinanzierung gewährt. Dazu kommt ein Eigenanteil<br />
der TeilnehmerInnen sowie ggf. Gelder<br />
von Stiftungen oder Sponsoren. Der Förderbetrag<br />
setzt sich im Allgemeinen aus Reisekosten (Förderung<br />
als prozentualer Anteil an den Reisekosten<br />
oder entsprechend den Fahrkostentabellen der<br />
Förderorganisationen), Aufenthalts- und Programmkosten<br />
(für Unterbringung, Verpflegung<br />
und Programm, Förderung durch eine Pauschale<br />
pro TeilnehmerIn und Tag) und Kosten für die Vorund<br />
Nachbereitung (Organisationskosten, Sprach<strong>mit</strong>tlung<br />
u.a.) zusammen. Dabei wird normalerweise<br />
folgende Förderlogik zugrunde gelegt: Der<br />
reisende Partner trägt die Reisekosten — und nur<br />
er erhält dafür die Förderung. Der gastgebende<br />
Partner trägt alle Kosten für den Aufenthalt der<br />
TeilnehmerInnen und für die Durchführung des offiziellen<br />
Programms — und nur er erhält dafür Zuschüsse.<br />
Zuschüsse zur Vor- und Nachbereitung<br />
der Begegnung können im Allgemeinen nur für den<br />
deutschen Träger gewährt werden.<br />
Der Sachbericht muss gesonderte Aussagen zur<br />
Umsetzung von Gender Mainstreaming, zur Einbeziehung<br />
von jungen Menschen <strong>mit</strong> Migrationshintergrund<br />
und zum Thema Partizipation enthalten.<br />
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