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Praxishilfe (68 Seiten) - PDF-Format Gemeinsam mit anderen Trägern

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Serviceteil<br />

Musik- und Theaterfestivals ohne Begegnungscharakter<br />

und internationalen Sportwettkämpfen<br />

ohne Begegnungscharakter ist ausgeschlossen.<br />

Einige Förderer bzw. Mittel bewirtschaftende<br />

Stellen innerhalb und außerhalb des Kinder- und<br />

Jugendplans des Bundes (z.B. Tandem — Koordinierungszentrum<br />

Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch,<br />

DPJW oder DFJW) bieten neben der<br />

Förderung Internationaler Jugendbegegnungen<br />

jedoch in eigenen Programmen unter Umständen<br />

auch Fördermöglichkeiten für den Schüleraustausch,<br />

das Erlernen von Sprachen, Begegnungen<br />

im Rahmen von Städtepartnerschaften oder Familienaufenthalten<br />

an.<br />

Im Allgemeinen werden nur Projekte von anerkannten<br />

Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gefördert<br />

— Voraussetzung ist also eine Anerkennung<br />

nach § 75 KJHG (SGB VIII). Die verantwortlichen<br />

LeiterInnen sollen bereits Erfahrungen in der Internationalen<br />

Jugendarbeit haben.<br />

Innerhalb der Jugendverbände, Dach- und Fachverbände,<br />

Trägerzusammenschlüsse, Bildungsstätten<br />

<strong>mit</strong> bundeszentraler Bedeutung, Austauschorganisationen<br />

usw. erfolgt die Förderung<br />

im sogenannten Zentralstellenverfahren über<br />

die jeweilige Zentralstelle (z.B. eine Bundesgeschäftsstelle).<br />

Daneben gibt es das Länderstellenverfahren<br />

über die zuständigen Landesjugendämter,<br />

Landesministerien oder Regierungspräsidien<br />

bzw. Landschaftsverbände.<br />

Die Zentralstellen bzw. die Länderstellen überprüfen,<br />

ob die Anträge förderfähig sind und den<br />

Förderrichtlinien entsprechen und leiten sie dann<br />

an die zuständigen Förderer weiter. Die Antragstellung<br />

erfordert aufgrund der Antragsfristen einen<br />

Vorlauf von oft mehr als einem Jahr und so<strong>mit</strong><br />

eine langfristige Planung. Da die meisten Anträge<br />

aber über Zentralstellen oder Länderzentralstellen<br />

abgewickelt werden, sind die dort geltenden<br />

und je nach Träger und Zielländern unterschiedlichen<br />

Fristen entscheidend (und nicht unbedingt<br />

die Fristen der Förderorganisationen).<br />

Beim Deutsch-Französischen Jugendwerk und<br />

beim Deutsch-Polnischen Jugendwerk können<br />

(nur!) Antragsteller ohne Zugang zu einer Zentralstelle<br />

auch direkt Anträge stellen. Auch bei<br />

Stiftungen, Firmen usw. können die Veranstalter<br />

natürlich direkt anfragen.<br />

Förder<strong>mit</strong>tel werden als Zuschüsse und so<strong>mit</strong> als<br />

Teilfinanzierung gewährt. Dazu kommt ein Eigenanteil<br />

der TeilnehmerInnen sowie ggf. Gelder<br />

von Stiftungen oder Sponsoren. Der Förderbetrag<br />

setzt sich im Allgemeinen aus Reisekosten (Förderung<br />

als prozentualer Anteil an den Reisekosten<br />

oder entsprechend den Fahrkostentabellen der<br />

Förderorganisationen), Aufenthalts- und Programmkosten<br />

(für Unterbringung, Verpflegung<br />

und Programm, Förderung durch eine Pauschale<br />

pro TeilnehmerIn und Tag) und Kosten für die Vorund<br />

Nachbereitung (Organisationskosten, Sprach<strong>mit</strong>tlung<br />

u.a.) zusammen. Dabei wird normalerweise<br />

folgende Förderlogik zugrunde gelegt: Der<br />

reisende Partner trägt die Reisekosten — und nur<br />

er erhält dafür die Förderung. Der gastgebende<br />

Partner trägt alle Kosten für den Aufenthalt der<br />

TeilnehmerInnen und für die Durchführung des offiziellen<br />

Programms — und nur er erhält dafür Zuschüsse.<br />

Zuschüsse zur Vor- und Nachbereitung<br />

der Begegnung können im Allgemeinen nur für den<br />

deutschen Träger gewährt werden.<br />

Der Sachbericht muss gesonderte Aussagen zur<br />

Umsetzung von Gender Mainstreaming, zur Einbeziehung<br />

von jungen Menschen <strong>mit</strong> Migrationshintergrund<br />

und zum Thema Partizipation enthalten.<br />

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