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044_00_00_B-Plan_Umweltbericht_§3Abs.1 - Stadt Kaufbeuren

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan "Wohnen am Kaiserweiher"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

- Rückhaltung und vollständige Versickerung der anfallenden, unverschmutzten Oberflächenwässer innerhalb<br />

des Bebauungsplan-Geltungsbereiches entsprechend den technischen und rechtlichen Vorgaben (z.B. über<br />

evtl. Sickerbecken mit belebter Bodenzone, Mulden-Rigolensysteme oder Schachtversickerung).<br />

- Prüfung, ob das aus stärker verschmutzten, versiegelten Flächen stammende Niederschlagswasser nach<br />

entsprechender Vorreinigung vollständig vor Ort versickert werden kann<br />

Schutzgut: Tiere<br />

- Erhaltung der Großgrünstrukturen und Altbaumbestände<br />

- Baufeldräumung und Rodungsmaßnahmen im Bereich des Gutshofes und der Obstkultur zur Vermeidung evtl.<br />

naturschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG (wohl v.a. gegenüber von Fledermaus- und<br />

Vogelarten) gemäß § 39 BNatSchG i.V.m. Art. 16 BayNatSchG zwingend in den Wintermonaten außerhalb der<br />

Vegetationszeit (November bis Februar)<br />

- Anbringen von Fledermauskästen zur Schaffung von Ersatzlebensräumen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme<br />

innerhalb des o.g. Zeitfensters unter naturschutzfachlicher Begleitung (sog. CEF-Maßnahme) im Bereich<br />

der vorhandenen Altbaumbestände bzw. Anbringen entsprechender Module bei Neubauten<br />

- Wahl fledermausfreundlicher Beleuchtung<br />

- Schaffung und Gestaltung einer Nord-Süd-gerichteten qualitätsvollen Biotopverbund- bzw. Wanderungsachse<br />

inklusive der Errichtung einer stationären Amphibienleiteinrichtung mit ein bis zwei Querungsmöglichkeiten<br />

beidseits entlang der Kemnater Straße, insbesondere bezüglich der vorhandenen und nach dem BNatSchG<br />

"besonders geschützten" Amphibien Erdkröte (Bufo bufo) und Grasfrosch (Rana temporara) - zudem Art der<br />

Vorwarnstufe sowohl der landesweiten als auch der regionalen Roten Liste. In diesem Zusammenhang wird<br />

auf das Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und<br />

Wohnungswesen hingewiesen.<br />

- Festsetzung weiterer Vermeidungsmaßnahmen zur Verringerung des Beeinträchtigungspotentials gegenüber<br />

Amphibien innerhalb des zukünftig geplanten Bebauungsplangebietes (z.B. Herstellung amphibiensicherer<br />

Kellerschächte und Errichtung sockelloser Einfriedungen)<br />

- Schaffung von Ersatz-Strukturen bzw. Herstellung von Ausgleichs- / Ersatzflächen für weitere im Bereich des<br />

PG potenziell vorkommende streng geschützte Arten (wie z.B. die Zauneidechse)<br />

Schutzgut: Pflanzen<br />

- Festsetzung eines umfassenden Grünordnungskonzeptes; hierzu gehören insbesondere die bestehende<br />

Streuobstwiese als Grün- bzw. Ausgleichsfläche, die vorläufige Ortsrandeingrünung / Grünzug in Ost-West-<br />

Richtung im Norden sowie die Grünflächen entlang der Kemnater Straße.<br />

- Festsetzung von Maßnahmen gemäß DIN 18920 zum Schutz benachbarter wertvoller Gehölzbestände für<br />

sämtliche (biotopkartierte) zu erhaltende Grünstrukturen und Altbaumbestände während der Baumaßnahme<br />

- Prüfung der Pappel-Altbestände auf Vitalität (bzw. Bruchgefährdung)<br />

- Verzicht auf eine Beweidung und eine nachfolgend extensive Mähwiesennutzung der Streuobstwiese<br />

- Festsetzung einer flächenbezogenen Pflanzbindung (x Gehölze pro y m² Grundstücksfläche) auf den<br />

Privatgrundstücken<br />

- Festsetzung zur ausschließlichen Verwendung von standortheimischem und autochthonem Pflanzen- und<br />

Saatmaterial<br />

Schutzgut: Mensch (Erholung und Wohnen / Immissionsschutz) und Landschaftsbild<br />

- Erhaltung der Nord-Süd-gerichteten Wirtschaftswege bzw. Naherholungsachsen im Bereich der westlichen<br />

und östlichen <strong>Plan</strong>gebietsgrenzen, im Idealfall auch während der Baumaßnahmen<br />

- Gestaltung einer zentralen Nord-Süd-gerichteten Grünachse zur Baugebietsdurchgrünung mit zusätzlicher<br />

Naherholungsfunktion<br />

- Aufbau einer qualitätsvollen Ortsrandeingrünung insbesondere nach Westen und Norden mit umfangreichen<br />

Gehölzpflanzungen und dadurch Schaffung eines qualitätsvollen Übergangsbereiches in die freie Landschaft;<br />

- Integration einer West-Ost-gerichteten Fuß- und Radwegeachse innerhalb der nördlichen Baugebietseingrünung<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla und <strong>Stadt</strong>planer | 16

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