044_00_00_B-Plan_Umweltbericht_§3Abs.1 - Stadt Kaufbeuren
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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />
Bebauungs- und Grünordnungsplan "Wohnen am Kaiserweiher"<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
- Rückhaltung und vollständige Versickerung der anfallenden, unverschmutzten Oberflächenwässer innerhalb<br />
des Bebauungsplan-Geltungsbereiches entsprechend den technischen und rechtlichen Vorgaben (z.B. über<br />
evtl. Sickerbecken mit belebter Bodenzone, Mulden-Rigolensysteme oder Schachtversickerung).<br />
- Prüfung, ob das aus stärker verschmutzten, versiegelten Flächen stammende Niederschlagswasser nach<br />
entsprechender Vorreinigung vollständig vor Ort versickert werden kann<br />
Schutzgut: Tiere<br />
- Erhaltung der Großgrünstrukturen und Altbaumbestände<br />
- Baufeldräumung und Rodungsmaßnahmen im Bereich des Gutshofes und der Obstkultur zur Vermeidung evtl.<br />
naturschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG (wohl v.a. gegenüber von Fledermaus- und<br />
Vogelarten) gemäß § 39 BNatSchG i.V.m. Art. 16 BayNatSchG zwingend in den Wintermonaten außerhalb der<br />
Vegetationszeit (November bis Februar)<br />
- Anbringen von Fledermauskästen zur Schaffung von Ersatzlebensräumen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme<br />
innerhalb des o.g. Zeitfensters unter naturschutzfachlicher Begleitung (sog. CEF-Maßnahme) im Bereich<br />
der vorhandenen Altbaumbestände bzw. Anbringen entsprechender Module bei Neubauten<br />
- Wahl fledermausfreundlicher Beleuchtung<br />
- Schaffung und Gestaltung einer Nord-Süd-gerichteten qualitätsvollen Biotopverbund- bzw. Wanderungsachse<br />
inklusive der Errichtung einer stationären Amphibienleiteinrichtung mit ein bis zwei Querungsmöglichkeiten<br />
beidseits entlang der Kemnater Straße, insbesondere bezüglich der vorhandenen und nach dem BNatSchG<br />
"besonders geschützten" Amphibien Erdkröte (Bufo bufo) und Grasfrosch (Rana temporara) - zudem Art der<br />
Vorwarnstufe sowohl der landesweiten als auch der regionalen Roten Liste. In diesem Zusammenhang wird<br />
auf das Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und<br />
Wohnungswesen hingewiesen.<br />
- Festsetzung weiterer Vermeidungsmaßnahmen zur Verringerung des Beeinträchtigungspotentials gegenüber<br />
Amphibien innerhalb des zukünftig geplanten Bebauungsplangebietes (z.B. Herstellung amphibiensicherer<br />
Kellerschächte und Errichtung sockelloser Einfriedungen)<br />
- Schaffung von Ersatz-Strukturen bzw. Herstellung von Ausgleichs- / Ersatzflächen für weitere im Bereich des<br />
PG potenziell vorkommende streng geschützte Arten (wie z.B. die Zauneidechse)<br />
Schutzgut: Pflanzen<br />
- Festsetzung eines umfassenden Grünordnungskonzeptes; hierzu gehören insbesondere die bestehende<br />
Streuobstwiese als Grün- bzw. Ausgleichsfläche, die vorläufige Ortsrandeingrünung / Grünzug in Ost-West-<br />
Richtung im Norden sowie die Grünflächen entlang der Kemnater Straße.<br />
- Festsetzung von Maßnahmen gemäß DIN 18920 zum Schutz benachbarter wertvoller Gehölzbestände für<br />
sämtliche (biotopkartierte) zu erhaltende Grünstrukturen und Altbaumbestände während der Baumaßnahme<br />
- Prüfung der Pappel-Altbestände auf Vitalität (bzw. Bruchgefährdung)<br />
- Verzicht auf eine Beweidung und eine nachfolgend extensive Mähwiesennutzung der Streuobstwiese<br />
- Festsetzung einer flächenbezogenen Pflanzbindung (x Gehölze pro y m² Grundstücksfläche) auf den<br />
Privatgrundstücken<br />
- Festsetzung zur ausschließlichen Verwendung von standortheimischem und autochthonem Pflanzen- und<br />
Saatmaterial<br />
Schutzgut: Mensch (Erholung und Wohnen / Immissionsschutz) und Landschaftsbild<br />
- Erhaltung der Nord-Süd-gerichteten Wirtschaftswege bzw. Naherholungsachsen im Bereich der westlichen<br />
und östlichen <strong>Plan</strong>gebietsgrenzen, im Idealfall auch während der Baumaßnahmen<br />
- Gestaltung einer zentralen Nord-Süd-gerichteten Grünachse zur Baugebietsdurchgrünung mit zusätzlicher<br />
Naherholungsfunktion<br />
- Aufbau einer qualitätsvollen Ortsrandeingrünung insbesondere nach Westen und Norden mit umfangreichen<br />
Gehölzpflanzungen und dadurch Schaffung eines qualitätsvollen Übergangsbereiches in die freie Landschaft;<br />
- Integration einer West-Ost-gerichteten Fuß- und Radwegeachse innerhalb der nördlichen Baugebietseingrünung<br />
<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla und <strong>Stadt</strong>planer | 16