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044_00_00_B-Plan_Umweltbericht_§3Abs.1 - Stadt Kaufbeuren

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan "Wohnen am Kaiserweiher"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

6 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />

Der diesem <strong>Umweltbericht</strong> zugrunde liegende Aufbau wurde dem aktuell erschienen Leitfaden der Obersten<br />

Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren entnommen.<br />

Für die Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bzw. zur Festlegung des erforderlichen Ausgleichsflächenbedarfs<br />

wurden maßgeblich die Inhalte des Leitfadens des Bayerischen Staatsministerium für<br />

Landesentwicklung und Umweltfragen aus dem Jahr 2<strong>00</strong>3 herangezogen.<br />

Grundlage bzw. Hauptdatenquelle für die verbal argumentative Darstellung und die dreistufige Bewertung der<br />

Schutzgüter von Naturhaushalt und Landschaftsbild stellten neben eigenen Kartierarbeiten bzw. Rechercheergebnissen<br />

der Flächennutzungs- und der Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong>, die Machbarkeitsstudie Ideen- und<br />

Vertiefungswettbewerb Bezirksflächen (Daurer, 2012), die Zwischenergebnisse zur saP (Harsch, 11/2013) dar.<br />

Als ergänzende Gutachten liegen die Geotechnische Bewertung zur Erschließung des Neubaugebiets „Am<br />

Kaiserweiher“, grundconsult Thomas Hahn, 10/2013 sowie die schalltechnischen Beurteilungen der Ing. - Büros<br />

Tecum und Big-M (2012) vor. Damit war insgesamt Abwägungsmaterial für eine ausreichende Bewertung aller<br />

Schutzgüter von Naturhaushalt und Landschaftsbild vorhanden. Die Bewertungen erfolgten anhand allgemeiner<br />

und in den <strong>Plan</strong>ungsgrundlagen festgelegter Umweltqualitätsstandards und –ziele. Weiterhin wird auf die Inhalte<br />

des Kap. 9 verwiesen.<br />

Die in dem vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> gezogenen Bewertungen und Schlüsse wurden - unter Berücksichtigung<br />

der zur Verfügung stehenden Informationen / Grundlagen über das PG - aus dem allgemein bekannten Wissen<br />

über die Schutzgüter und deren Reaktionen gegenüber Eingriffen abgeleitet und auf das gegenständliche<br />

Vorhaben übertragen, stets unter Berücksichtigung des durch die <strong>Plan</strong>ung "maximal zulässigen Baurechts".<br />

7 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Die Aufgabe der Überwachung, ob und inwieweit erhebliche und insbesondere unvorhergesehene Umweltauswirkungen<br />

infolge der Durchführung der <strong>Plan</strong>ung eintreten (§ 4c BauGB), kommt der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong> zu. Die <strong>Stadt</strong><br />

wird dabei gem. § 4 Abs. 3 BauGB durch die (Fach-)Behörden unterstützt. Diese haben die <strong>Stadt</strong> nach Abschluss<br />

des Bauleitplan-Verfahrens zu unterrichten, sofern ihnen Erkenntnisse zu erheblichen, insbesondere unvorhergesehenen<br />

nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans<br />

vorliegen.<br />

Das Monitoring dient damit der frühzeitigen Ermittlung nachteiliger Umweltfolgen durch die <strong>Plan</strong>ung und der daraus<br />

bedarfsweise resultierenden Festlegung von geeigneten Gegenmaßnahmen.<br />

In Zusammenhang mit der vorliegenden <strong>Plan</strong>ung sollte spätestens 5 Jahre nach Fertigstellung der ersten, auf<br />

rechtlicher Grundlage des gegenständlichen Bebauungsplanes baulich umgesetzten Wohnbebauung überprüft<br />

werden, ob infolge der Realisierung der <strong>Plan</strong>ung erhebliche unvorhergesehene und insbesondere nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Umwelt bzw. deren Schutzgüter festgestellt werden können. Entsprechende im Rahmen des<br />

Monitorings festgestellte nachteilige Umweltauswirkungen sind durch den bzw. die Verursacher abzustellen.<br />

Darüber hinaus sollte zeitnah bzw. spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes überprüft werden,<br />

ob die festgesetzten und in die private Hand gelegten bzw. auf Privatgrund durchzuführenden Maßnahmen zur<br />

Baugebietsdurchgrünung (jeweils auf den bereits bebauten Grundstücken) durchgeführt wurden sowie eine<br />

Kontrolle bezüglich der Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen insbesondere auch im Hinblick auf<br />

deren Entwicklungsziele erfolgen. Im negativen Fall sind diese durch Festsetzungen im Bebauungsplan verankerten<br />

Bestandteile der <strong>Plan</strong>ung gegebenenfalls mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln einzufordern.<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla und <strong>Stadt</strong>planer | 18

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