044_00_00_B-Plan_Umweltbericht_§3Abs.1 - Stadt Kaufbeuren
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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />
Bebauungs- und Grünordnungsplan "Wohnen am Kaiserweiher"<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Der überwiegende Flächenanteil des PG wird eingenommen von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Hierbei handelt<br />
es sich neben kleineren Acker- und Intensivgrünlandflächen (z.T. Weide) vorwiegend um Sonderkulturen (Obst,<br />
Himbeeren, Erdbeeren). Weiterhin befindet sich ein ehemaliger Gutshof mit entsprechenden Wohn-, Wirtschaftsund<br />
Nebengebäuden sowie befestigten Hof-, Hofneben- und Gartenflächen innerhalb des PG.<br />
Im Osten grenzt eine Grünlandfläche an das PG, daran schließen die Flächen des städtischen Klinikums und des<br />
Bezirkskrankenhauses an. Im Norden schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen, im Westen und Süden bildet<br />
die Kemnater Straße die Grenze. Südlich der Kemnater Straße befinden sich ebenfalls landwirtschaftliche<br />
Nutzflächen, ein biotopkartierter Streuobstbestand sowie die ebenfalls biotop- und artenschutzkartierten Flächen<br />
des Kaiserweihers mit Ufervegetation.<br />
Insgesamt sind - mit Ausnahme der beschriebenen biotopkartierten und nach Art. 16 BayNatSchG geschützten<br />
Gehölzbestände - damit im PG aus Sicht des Naturschutzes keine bedeutenden Offenland-Strukturen (Raine /<br />
Säume) oder Pflanzengesellschaften zu finden.<br />
Vorkommen / Nachweise streng und / oder europarechtlich geschützter Arten<br />
Im Rahmen der vorliegenden Artenschutzkartierung wurden innerhalb bzw. im räumlichen Umfeld des PG mit<br />
Ausnahme eines Artennachweises unbestimmter Fledermäuse (Chiroptera spec.) auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses<br />
im Jahr 2<strong>00</strong>5 (ASK 8129-444) keine nach dem BNatSchG streng geschützten Arten kartiert.<br />
Als europarechtlich geschützte Arten sind neben der genannten unbestimmten Fledermausart (Schutzstatus nach<br />
FFH Richtlinie EG 2<strong>00</strong>6/105, Anhang: IV) sämtliche in den Tabellen zur saP gelisteten Vogelarten (Schutzstatus<br />
nach VS-Richtlinie, Anhang: Art.1) zu nennen, welche zudem allesamt besonders geschützte Arten nach dem<br />
BNatSchG darstellen.<br />
Vorkommen / Nachweise besonders geschützter Arten<br />
Ferner wurden auch weitere lediglich besonders geschützte und / oder sonstige naturschutzfachlich bedeutsame<br />
Arten betrachtet. Entsprechende Vorkommen besitzen zwar nicht die absolute <strong>Plan</strong>ungskonsequenz (wie die<br />
streng geschützten Arten), jedoch sind diese in der Abwägung und bei der Konkretisierung und Festlegung von<br />
Maßnahmen für das <strong>Plan</strong>ungsvorhaben grundsätzlich ebenfalls zu berücksichtigen.<br />
Im Rahmen der eigenen Kartierarbeiten und Ortseinsichten im Zeitraum zwischen Mai und September 2<strong>00</strong>9 und<br />
2013 sowie nach den Informationen / Kenntnisstand der Fachstellen Naturschutz wurden folgende Nachweise /<br />
Vorkommen besonders geschützter Arten innerhalb bzw. im nahen Umfeld des PG festgestellt:<br />
Name wissensch. Name deutsch RL reg. RLB RLD FFH VSR Schutz<br />
ANAS PLATYRHYNCHOS STOCKENTE Art.1 bg<br />
ANODONTA CYGNEA GROßE TEICHMUSCHEL 1 3 2 bg<br />
ARDEA CINEREA GRAUREIHER V V Art. 1 bg<br />
BUFO BUFO ERDKRÖTE bg<br />
CYGNUS OLOR HÖCKERSCHWAN Art.1 bg<br />
CORVUS CORONE RABENKRÄHE Art.1 bg<br />
COTURNIX COTURNIX WACHTEL V V Art.1 bg<br />
FULICA ATRA BLÄßHUHN Art.1 bg<br />
RANA TEMPORARIA GRASFROSCH V V V bg<br />
Mit Ausnahme der Wachtel (Coturnix coturnix) und der Rabenkrähe (Corvus corone) sind dabei sämtliche der<br />
angetroffenen Vogelarten (Wasservögel / gewässergebundene Vogelarten) in unmittelbarem Zusammenhang mit<br />
dem Kaiserweiher zu sehen bzw. ist gegenüber diesen Arten grundsätzlich keine nachhaltige Betroffenheit durch<br />
das Vorhaben zu erwarten. Ebenfalls von keiner erheblichen Betroffenheit ist gegenüber der mehrmals angetroffenen<br />
vergleichsweise euryöken Art Corvus corone (Rabenkrähe) auszugehen. Im Rahmen der Kartierungen zur saP<br />
konnte kein Nachweis zum Vorkommen der Wachtel erbracht werden (Harsch, 11/2013).<br />
<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla und <strong>Stadt</strong>planer | 9