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vfdb-Richtlinie 10/05

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Präambel<br />

Wegen der Komplexität des Themas ist die <strong>Richtlinie</strong> "Gefahrstoffnachweis im<br />

Feuerwehreinsatz" in drei Teile aufgeteilt.<br />

<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T1 Nachweistechnik<br />

Für die lageabhängige Auswahl geeigneter Gerätetechniken werden<br />

Ausstattungsempfehlungen gegeben. Gerätetechnische Anforderungen an<br />

feuerwehrtaugliche Geräte für den Nachweis von ABC-Gefahrstoffen sind<br />

beschrieben und Festlegungen zur Probenahme getroffen. Technische Eckwerte des<br />

ABC-Erkundungskraftwagens sind enthalten.<br />

<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T2 Nachweistaktik und Einsatzstrategie<br />

Einsatztaktische Vorgaben für die Anwendung feuerwehrtauglicher Probenahme und<br />

Nachweisverfahren sowie Festlegungen zur Einsatztaktik werden dargestellt. Es<br />

werden Anwendungsfälle beschrieben, die den Gefahrstoffnachweis oder die<br />

Probenahme durch Einsatzkräfte der Feuerwehren erforderlich machen.<br />

<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T3 Qualifikation des Personals, Auswertung und Personenschutz<br />

Funktionen und Aufgabenabgrenzung werden definiert:<br />

- Messtrupp (Durchführung des Einsatzauftrages)<br />

- Einsatzabschnittsleiter Messen (Einsatzabschnittsleitung und Bewertung)<br />

- Fachberater (Auswertung und Interpretation)<br />

- Einsatzleiter (Gesamtverantwortung)<br />

Mindestqualifikation und Ausbildungsinhalte für die jeweilige Funktion werden<br />

festgelegt<br />

Lagebeurteilung<br />

Gefahren erkennen<br />

Einsatzauftrag:<br />

"Gefahrstoffnachweis"<br />

Auswahl geeigneter<br />

Geräte (<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T1)<br />

Anwendung der Geräte<br />

(<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T2)<br />

Auswertung/Interpretation<br />

(<strong>10</strong>/<strong>05</strong>-T3)<br />

Neubewertung der Lage<br />

Neue Einsatzaufträge<br />

Wegen landes- und standortspezifischer Besonderheiten und Vorgaben sind<br />

Abweichungen von dieser <strong>Richtlinie</strong> möglich.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 04/2004 -ENTWURF - Seite 2

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