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vfdb-Richtlinie 10/05

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Anlage 1 – Standardablauf und -protokollierung bei Messungen und<br />

zur Probenahme<br />

Grundlegende Vorgehensweise für Messungen und Probenahmen<br />

Messprotokoll<br />

Es empfiehlt sich, dass bei der Messung bzw. Probenahme ein FM (SB) die<br />

eigentliche Probenahme durchführt und ein zweiter FM die Protokollierung und<br />

Überwachung übernimmt. Anschließend sollten beide das Protokoll unterschreiben<br />

und den Namen für Rückfragen in Druckbuchstaben angeben.<br />

Neben den Randbedingungen der Messung sollte aus dem Protokoll hervorgehen:<br />

• von welcher Feuerwehr die Proben genommen wurden<br />

• wie diese Feuerwehr erreicht werden kann (Telefon und Fax der<br />

zuständigen Leitstelle)<br />

Bei der Protokollierung sollten in allen Fällen folgende Grunddaten enthalten sein:<br />

• Datum<br />

• Uhrzeit der Messung/Probenahme<br />

• Ort der Messung/Probenahme<br />

• Umgebungsbedingungen (Wind, Wetterlage)<br />

• Name des Durchführenden<br />

• Messverfahren und Ergebnis der Messung bzw. Identifikationsnummer<br />

des Probenahmegefäßes<br />

Der Ort sollte möglichst exakt beschrieben sein, ggf. mit einer Skizze.<br />

Darüber hinaus sind bei einer Probenahme die Parameter zu erfassen, die bei den<br />

jeweiligen Verfahren (siehe Protokollierung) angegeben werden.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 28

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