vfdb-Richtlinie 10/05
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Anlage 1 – Standardablauf und -protokollierung bei Messungen und<br />
zur Probenahme<br />
Grundlegende Vorgehensweise für Messungen und Probenahmen<br />
Messprotokoll<br />
Es empfiehlt sich, dass bei der Messung bzw. Probenahme ein FM (SB) die<br />
eigentliche Probenahme durchführt und ein zweiter FM die Protokollierung und<br />
Überwachung übernimmt. Anschließend sollten beide das Protokoll unterschreiben<br />
und den Namen für Rückfragen in Druckbuchstaben angeben.<br />
Neben den Randbedingungen der Messung sollte aus dem Protokoll hervorgehen:<br />
• von welcher Feuerwehr die Proben genommen wurden<br />
• wie diese Feuerwehr erreicht werden kann (Telefon und Fax der<br />
zuständigen Leitstelle)<br />
Bei der Protokollierung sollten in allen Fällen folgende Grunddaten enthalten sein:<br />
• Datum<br />
• Uhrzeit der Messung/Probenahme<br />
• Ort der Messung/Probenahme<br />
• Umgebungsbedingungen (Wind, Wetterlage)<br />
• Name des Durchführenden<br />
• Messverfahren und Ergebnis der Messung bzw. Identifikationsnummer<br />
des Probenahmegefäßes<br />
Der Ort sollte möglichst exakt beschrieben sein, ggf. mit einer Skizze.<br />
Darüber hinaus sind bei einer Probenahme die Parameter zu erfassen, die bei den<br />
jeweiligen Verfahren (siehe Protokollierung) angegeben werden.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 28