vfdb-Richtlinie 10/05
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Es wird empfohlen, alle Geräte, die direkt mit einer Probe in Berührung kommen<br />
können, für die Zeit der Lagerung einzuschweißen. Die gesamte Ausrüstung sollte in<br />
einem geeigneten Behältnis untergebracht sein, das einen sicheren,<br />
kontaminationsfreien Transport ermöglicht.<br />
5.2 Gasförmige Stoffe<br />
Die frühzeitige Probenahme luftgetragener Schadstoffe bekommt insbesondere dann<br />
eine besondere Bedeutung, wenn der vorhandene Ist-Zustand in der Anfangsphase<br />
eines Einsatzes festgehalten werden soll und keine geeigneten, direkt anzeigenden<br />
Nachweisgeräte sofort vorhanden sind. Nach dem späteren Eintreffen geeigneter<br />
Nachweisgeräte ist häufig von dem luftgetragenen Schadstoff keine nachweisbare<br />
Menge mehr in der Umgebungsluft vorhanden, so dass eine Probenahme oder der<br />
Gefahrstoffnachweis keinen Sinn mehr macht.<br />
Zur Probenahme eignen sich zum Beispiel handelsübliche Aktivkohle-, Silicagel- oder<br />
Tenax-Sammelröhrchen, die durch eine Gasspürpumpe mit der Probe wie ein<br />
Prüfröhrchen beladen und in fachlich geeigneten Einrichtungen aufbereitet und<br />
ausgewertet werden können.<br />
5.3 Flüssige Stoffe<br />
Bei Proben, die von flüssigen Stoffen genommen werden, ist bei der Materialauswahl<br />
für die Probenahme zwischen konzentrierten Reinstoffen, Gemischen, Zubereitungen<br />
und wässrigen Lösungen zu unterscheiden.<br />
Für die direkte Probenahme in Reinstoffen, Gemischen oder Zubereitungen wird die<br />
Verwendung von handelsüblichen Einwegspritzen (5 ml) empfohlen.<br />
Für die Entnahme von Gewässerproben wird die Verwendung von Klarglasflaschen<br />
(1 Liter), Weithals mit Schraubverschluss, empfohlen. Bei der Anwendung von<br />
Klarglasflaschen kann das Aussehen der Probe (Farbe, Trübung) besser beurteilt<br />
werden, allerdings muss dann durch eine lichtundurchlässige Verpackung<br />
sichergestellt werden, dass sich die Probe aufgrund des Umgebungslichtes nicht<br />
verändern kann. Hierzu eignen sich handelsübliche Styroporverpackungen, die<br />
gleichzeitig auch einen Transportschutz gewährleisten.<br />
5.4 Feste Stoffe<br />
Es wird davon ausgegangen, dass das Ausbreitungsverhalten von festen Stoffen im<br />
Vergleich zu den gasförmigen und flüssigen Stoffen als unkritisch zu bewerten ist, da<br />
sich feste Stoffe nach dem Niederschlagen zunächst kaum weiter ausbreiten, sofern<br />
nicht zum Beispiel die Gefahr einer Mitführung durch Regen- und Löschwasser<br />
besteht. Das reale Ausbreitungsverhalten der ausgetretenen Feststoffe muss daher<br />
aufgrund der herrschenden Witterungsbedingungen und spezifischen<br />
Stoffeigenschaften von den Fachbehörden bewertet werden. Sachgerechte<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 24