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vfdb-Richtlinie 10/05

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Warnhinweis<br />

Wenn beim Einsatz von Prüfröhrchen schon bei deutlich weniger Hüben als<br />

angegeben und sehr schnell der Verfärbungsvorgang eintritt, kann der<br />

Messbereich weit überschritten werden.<br />

Nachweisen<br />

Oberbegriff für die Untersuchung von Gefahrstoffen (Einzelstoffe und Gemische)<br />

durch Spüren, Messen oder Analysieren. Der Nachweis kann qualitativ oder<br />

quantitativ erfolgen und ist vom eingesetzten Nachweisverfahren abhängig. Das<br />

Ergebnis von Gefahrstoffnachweisen wird in der Analytik mit typischen Begriffe wie<br />

Messwert bzw. Messergebnis benannt.<br />

Nachweisprinzip<br />

Das Nachweisprinzip beschreibt die Anwendung physikalischer oder chemischer<br />

Effekte, die in einem Gerät zum Gefahrstoffnachweis technisch umgesetzt werden,<br />

d.h. im Nachweisvorgang technisch realisiert werden. Aufgrund des an der<br />

Einsatzstelle vermuteten ABC-Gefahrstoffes muss ein Gerät mit geeignetem<br />

Nachweisprinzip ausgewählt werden. So fern dies noch nicht möglich ist, sollten<br />

zunächst Geräte mit breiterem Erfassungsspektrum gewählt werden (z.B. Ex-<br />

Messgerät, Prüfröhrchensets, PID), um die Gefahrengruppe weiter einzuschränken<br />

und somit eine mögliche Gefahr eingrenzen zu können.<br />

Durch die unterschiedlichen Funktionsweisen der Nachweisgeräte kann es<br />

vorkommen, dass beim beabsichtigten Nachweis eines bestimmten Stoffes auch<br />

andere vorhandene Stoffe die Stofferkennung stören, da auch sie vom Gerät<br />

mitgemessen werden (Querempfindlichkeit). Bei Nichtberücksichtigung dieser<br />

Aspekte ist die Gefahr von Fehlinterpretationen sehr groß.<br />

Nachweis-Strategie<br />

Vorplanung der grundsätzlichen Vorgehensweise zum Nachweis von Gefahrstoffen<br />

an Feuerwehr-Einsatzstellen.<br />

Nachweis-Taktik<br />

Planung der speziellen Vorgehensweise zum Nachweis von Gefahrstoffen im<br />

konkreten Ereignisfall.<br />

Notfall-Probenahme<br />

Sicherstellung von gasförmigen, flüssigen oder festen Stoffen an Feuerwehr-<br />

Einsatzstellen durch unterwiesene Einsatzkräfte unter den Rahmenbedingungen<br />

eines Einsatzes nach den Vorgaben Teil 2 dieser <strong>Richtlinie</strong>.<br />

<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 8

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