vfdb-Richtlinie 10/05
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Warnhinweis<br />
Wenn beim Einsatz von Prüfröhrchen schon bei deutlich weniger Hüben als<br />
angegeben und sehr schnell der Verfärbungsvorgang eintritt, kann der<br />
Messbereich weit überschritten werden.<br />
Nachweisen<br />
Oberbegriff für die Untersuchung von Gefahrstoffen (Einzelstoffe und Gemische)<br />
durch Spüren, Messen oder Analysieren. Der Nachweis kann qualitativ oder<br />
quantitativ erfolgen und ist vom eingesetzten Nachweisverfahren abhängig. Das<br />
Ergebnis von Gefahrstoffnachweisen wird in der Analytik mit typischen Begriffe wie<br />
Messwert bzw. Messergebnis benannt.<br />
Nachweisprinzip<br />
Das Nachweisprinzip beschreibt die Anwendung physikalischer oder chemischer<br />
Effekte, die in einem Gerät zum Gefahrstoffnachweis technisch umgesetzt werden,<br />
d.h. im Nachweisvorgang technisch realisiert werden. Aufgrund des an der<br />
Einsatzstelle vermuteten ABC-Gefahrstoffes muss ein Gerät mit geeignetem<br />
Nachweisprinzip ausgewählt werden. So fern dies noch nicht möglich ist, sollten<br />
zunächst Geräte mit breiterem Erfassungsspektrum gewählt werden (z.B. Ex-<br />
Messgerät, Prüfröhrchensets, PID), um die Gefahrengruppe weiter einzuschränken<br />
und somit eine mögliche Gefahr eingrenzen zu können.<br />
Durch die unterschiedlichen Funktionsweisen der Nachweisgeräte kann es<br />
vorkommen, dass beim beabsichtigten Nachweis eines bestimmten Stoffes auch<br />
andere vorhandene Stoffe die Stofferkennung stören, da auch sie vom Gerät<br />
mitgemessen werden (Querempfindlichkeit). Bei Nichtberücksichtigung dieser<br />
Aspekte ist die Gefahr von Fehlinterpretationen sehr groß.<br />
Nachweis-Strategie<br />
Vorplanung der grundsätzlichen Vorgehensweise zum Nachweis von Gefahrstoffen<br />
an Feuerwehr-Einsatzstellen.<br />
Nachweis-Taktik<br />
Planung der speziellen Vorgehensweise zum Nachweis von Gefahrstoffen im<br />
konkreten Ereignisfall.<br />
Notfall-Probenahme<br />
Sicherstellung von gasförmigen, flüssigen oder festen Stoffen an Feuerwehr-<br />
Einsatzstellen durch unterwiesene Einsatzkräfte unter den Rahmenbedingungen<br />
eines Einsatzes nach den Vorgaben Teil 2 dieser <strong>Richtlinie</strong>.<br />
<strong>vfdb</strong> <strong>10</strong>/<strong>05</strong>-Teil1 Stand 03/2004 -ENTWURF - Seite 8