21.03.2014 Aufrufe

Liturgischer Kalender - Erzdiözese Salzburg

Liturgischer Kalender - Erzdiözese Salzburg

Liturgischer Kalender - Erzdiözese Salzburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

d) Österreichische Bischofskonferenz vom 1. 7. 1971, wonach<br />

»Verdoppelung von liturgischem Unter- und Obergewand<br />

(Albe und Kasel)« wegfallen und die Stola über dem Messgewand<br />

getragen werden kann.<br />

3.9 Zum Liedplan<br />

»Nichts ist feierlicher und schöner in den heiligen Feiern, als<br />

wenn eine ganze Gemeinde ihren Glauben und ihre Frömmigkeit<br />

singend ausdrückt.« (Instruktion über die Musik in der heiligen<br />

Liturgie 16)<br />

Der musikalischen Gottesdienstgestaltung sollte daher eine besondere<br />

Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Neben<br />

dem gemeinsamen Singen von Liedern möchte auf die Möglichkeit<br />

von Wechselgesängen hingewiesen werden, bei denen<br />

ein/e Vorsänger/in (Kantor/in) oder Schola Texte aus den Psalmen<br />

oder sonstige Texte der Heiligen Schrift singt und die Gemeinde<br />

mit einem Kehrvers eingebunden ist. Die Ausbildung<br />

von Kantorinnen und Kantoren, die eines der ältesten liturgischen<br />

Ämter ausüben, soll daher gefördert werden.<br />

Nähere Angaben beim 1. Adventsonntag!<br />

3.10 Bemerkungen zur Konzelebrationspraxis<br />

Wenn nicht der Nutzen für die Gläubigen etwas anderes erfordert<br />

oder geraten sein lässt, können Priester die Eucharistie in<br />

Konzelebration feiern; den Einzelnen aber bleibt die Freiheit unbenommen,<br />

die Eucharistie einzeln zu feiern, allerdings nicht zu<br />

der Zeit, zu der in derselben Kirche oder Kapelle eine Konzelebration<br />

stattfindet (CIC c. 902).<br />

Das neue Messbuch erleichtert die Konzelebration, weil die dafür<br />

geltenden Bestimmungen sowohl aus der »Allgemeinen Einführung<br />

in das Messbuch« (AEM 153–208) leicht ersichtlich, als<br />

auch in den Begleitrubriken der Hochgebete deutlich angegeben<br />

sind. Diese Bestimmungen mögen daher beachtet werden.<br />

Als Erfahrung der letzten Jahre sei auf Folgendes besonders<br />

hingewiesen:<br />

1. Kleidung. Grundsätzlich trägt jeder Konzelebrant die liturgische<br />

Priestergewandung, einschließlich Kasel. Aus einem triftigen<br />

Grund können Konzelebranten – nicht aber der Hauptzelebrant<br />

– von der Kasel absehen (AEM 161). Man kann in<br />

»Kaselalbe« und Stola konzelebrieren, nicht aber in Rochett<br />

und Stola, noch weniger in Zivilkleidung.<br />

2. Reverenz vor dem Altar. Es wird immer vor dem Altar Reve-<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!