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Liturgischer Kalender - Erzdiözese Salzburg

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4. für Personen, die kranke oder ältere Menschen pflegen sowie<br />

für deren Angehörige, die zusammen mit ihnen innerhalb einer<br />

Messfeier im Hause des Kranken die Kommunion empfangen<br />

wollen, wenn sie das einstündige Nüchternheitsgebot nur<br />

schwer befolgen können.<br />

Ein Priester, der am selben Tag zweimal oder dreimal die heilige<br />

Eucharistie feiert, darf vor der zweiten oder dritten Zelebration<br />

etwas zu sich nehmen, auch wenn nicht ein Zeitraum von einer<br />

Stunde dazwischen liegt (CIC c. 919 § 2).<br />

3.8 Liturgische Kleidung<br />

Allgemein gilt: Die Bestimmungen über die jeweils zu verwendende<br />

liturgische Kleidung findet man in den liturgischen Büchern<br />

(Messbuch, Stundenbuch, Rituale usw.) bzw. in den einschlägigen<br />

Verordnungen, Richtlinien u. ä. der Bischofskonferenzen<br />

bzw. Ortsordinarien, die in diesen Fragen weitgehende<br />

Vollmachten zur Adaption bzw. genaueren Festlegung der römischen<br />

Grundtexte haben.<br />

Hier sollen lediglich die einzelnen Dokumente aufgezeigt werden:<br />

a) Institutio Generalis zum Missale Romanum, in deutscher Fassung:<br />

Allgemeine Einführung in das römische Messbuch<br />

(AEM 297–310).<br />

b) Deutsche Bischofskonferenz: Richtlinien für Messfeiern kleiner<br />

Gemeinschaften (Gruppenmessen) vom 24. September<br />

1970 (Nachkonziliare Dokumentation 31).<br />

c) Die Österreichische Bischofskonferenz hat ihrerseits am<br />

1. 7. 1971 die oben genannten Richtlinien verabschiedet, die<br />

im Teil II, Art. 2 Bestimmungen über »Raum, Gerät und Kleidung«<br />

enthalten (Sbg. VOBI Nr. 112/71).<br />

Der Absatz bezüglich der Kleidung lautet: »Die liturgische<br />

Kleidung des Priesters hat den Sinn, den Dienst des Priesters,<br />

der Christus inmitten der Gemeinde repräsentiert und<br />

der Feier vorsteht, zu verdeutlichen. Es geht daher auch bei<br />

Messfeiern kleiner Gemeinschaften nicht an, auf eine dem<br />

gottesdienstlichen Geschehen angemessene Kleidung und<br />

auf liturgische Kennzeichen zu verzichten. Wenn die Feier<br />

also in einem gottesdienstlichen Raum stattfindet, sollen<br />

Albe, Stola und Messgewand benutzt werden, sonst in der<br />

Regel wenigstens Albe und Stola. In außergewöhnlichen<br />

Fällen kann die Kennzeichnung des Priesters, wie sie bei der<br />

Spendung anderer Sakramente vorgeschrieben ist, noch als<br />

ausreichend angesehen werden, wobei selbstverständlich<br />

die Stola niemals fehlen darf.«<br />

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