Liturgischer Kalender - Erzdiözese Salzburg
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An den gebotenen Gedenktagen (G) ist es in der Regel vorgeschrieben,<br />
wenigstens das Tagesgebet des betreffenden Heiligen<br />
zu nehmen; dasselbe wird auch an den nichtgebotenen<br />
Gedenktagen (g) empfohlen. Die Eröffnung der Messe, die mit<br />
dem Tagesgebet schließt, gewinnt so eine einheitliche Gestalt<br />
und wird durch das Heiligengedächtnis geprägt. Gaben- und<br />
Schlussgebet können immer auch vom Wochentag (von einer<br />
beliebigen Sonntagsmesse im Jahreskreis) genommen werden,<br />
ebenso die Lesungen.<br />
An den freien Ferialtagen außerhalb der besonderen Zeiten und<br />
an den nichtgebotenen Gedenktagen (g) kann jeder an diesem<br />
Tag im Martyrologium angeführte Heilige gefeiert werden, wobei<br />
für die Messe dasselbe gilt, was soeben gesagt worden ist<br />
(AEM 316).<br />
3.4 Zur Auswahl der Lesungen<br />
»Im Lektionar für die Wochentage sind für alle Tage des Jahres<br />
eigene Lesungen vorgesehen. Daher sollen diese Lesungen in<br />
der Regel an ihren Tagen genommen werden, wenn nicht ein<br />
Hochfest oder ein Fest auf den Tag fällt.«<br />
Wird diese Bahnlesung durch ein Fest oder eine besondere<br />
Feier unterbrochen, so soll der Priester für die bleibenden Tage<br />
unter Berücksichtigung der sonst ausfallenden Abschnitte entscheiden,<br />
welche Stücke gelesen werden sollen (AEM 319).<br />
Es sollte aber beachtet werden, dass das Prinzip der fortlaufenden<br />
Lesung nur dort seinen Sinn erfüllen kann, wo täglich mit<br />
etwa der gleichen Gruppe die Messe gefeiert wird.<br />
Bei Messfeiern mit besonderen Gruppen kann der Priester jene<br />
Lesungen aus der laufenden Wochenreihe auswählen, die für<br />
die Verkündigung an diese Gruppe am besten geeignet sind.<br />
Diese Regel wird vor allem dort sinnvoll sein, wo bestimmte<br />
Gruppen wöchentlich ihren Gottesdienst haben.<br />
»Ein weiteres Angebot an Schriftlesungen gibt es für jene Messen,<br />
die bei der Spendung von Sakramenten oder Sakramentalien<br />
oder für besondere Anliegen gefeiert werden« (AEM 320).<br />
Doch kann man »in allen Messen bei besonderen Anlässen – sofern<br />
nicht ausdrücklich anders bestimmt – Lesungen und<br />
Zwischengesänge des betreffenden Wochentages verwenden,<br />
wenn sie zur Feier passen« (AEM 328).<br />
Besondere Lesungen sind nicht selten auch für die Feiern von<br />
Heiligen vorgesehen. Handelt es sich dabei um eine »lectio propria«<br />
im strengen Sinn (d. h. um eine Perikope, in der dieser Heilige<br />
ausdrücklich genannt wird, z. B. Bekehrung des Apostels<br />
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