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Brücken bauen Nr. 1 2007 - Evangelischer Kirchenkreisverband ...

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Informationen zur Wahl des<br />

Gemeindekirchenrates<br />

Innenstadtgemeinde<br />

20<br />

In diesem Jahr finden wieder in der ganzen<br />

Landeskirche die Wahlen zu dem Leitungsgremium<br />

einer Kirchengemeinde, zum<br />

Gemeindekirchenrat, statt.<br />

Der für sechs Jahre gewählte Gemeindekirchenrat<br />

berät regelmäßig die Situation der<br />

Kirchengemeinde, plant ihre Arbeit, sorgt für<br />

deren Durchführung und achtet auf gegenseitige<br />

Information in der Kirchengemeinde.<br />

Unter anderem hat der Gemeindekirchenrat<br />

folgende wichtige Aufgaben:<br />

Gewinnung, Zurüstung und Begleitung von<br />

ehrenamtlichen Mitarbeiter; das regelmäßige<br />

Zusammenkommen der Gemeinde und ihrer<br />

Gruppen im Gottesdienst und auf andere Weise<br />

ermöglichen und fördern; Verantwortung für<br />

die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,<br />

insbesondere durch christliche Unterweisung<br />

gewährleisten; die missionarische, diakonische<br />

und ökumenische Arbeit fördern; Mitarbeiter<br />

anstellen oder bei der Anstellung mitwirken;<br />

den Besuchsdienst in der Gemeinde fördern;<br />

Gelder, Gebäude und Inventar für die<br />

Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgabe<br />

bereitstellen und über deren Nutzung entscheiden;<br />

das Vermögen der Gemeinde verwalten,<br />

den Haushaltsplan beschließen sowie die<br />

Jahresrechnung abnehmen. Außerdem vertritt<br />

der Gemeindekirchenrat die Kirchengemeinde<br />

in Rechtsangelegenheiten.<br />

Mit diesem Auszug aus der Grundordnung<br />

unserer Kirche wird deutlich, dass der<br />

Gemeindekirchenrat eine wichtige und<br />

umfassende Aufgabe in der Leitung und<br />

Ordnung der Kirchengemeinde innehat.<br />

Für die Innenstadtgemeinde hat der<br />

Gemeindekirchenrat folgendes festgelegt:<br />

Die Wahl findet statt am 28.10.<strong>2007</strong> in der<br />

Zeit von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr in der<br />

Frauenkirche statt.<br />

Zu wählen sind 10 Älteste, so dass nach der<br />

Wahl der Gemeindekirchenrat aus den<br />

gewählten 10 Ältesten, den 2 Pfarrstelleninhabern<br />

und maximal zwei berufenen<br />

Mitgliedern besteht.<br />

Wählen dürfen alle Glieder der Kirchengemeinde,<br />

die zum Abendmahl zugelassen und<br />

mindestens 14 Jahre alt sind.<br />

Wählbar sind alle Gemeindeglieder, die sich<br />

aktiv am Gemeindeleben beteiligen, zum<br />

Abendmahl zugelassen sind, sowie sich bereit<br />

erklären, Kenntnisse über die innere und äußere<br />

Lage der Kirchengemeinde zu gewinnen, und<br />

das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Nicht gewählt werden kann, wer in einem<br />

Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Innenstadtgemeinde<br />

steht.<br />

Jedes wählbare Gemeindeglied kann auch<br />

formlos unter Angabe von Vorname, Name,<br />

Geburtsdatum und Adresse von zehn wahlberechtigten<br />

Gemeindegliedern zur Wahl<br />

vorgeschlagen werden. Dieser Wahlvorschlag<br />

soll bis spätestens 2. September <strong>2007</strong> beim<br />

Gemeindekirchenrat eingereicht sein.<br />

Bitte überlegen Sie als Gemeindeglied, ob eine<br />

solche verantwortungsvolle, ehrenamtliche<br />

Aufgabe, die ein direktes Mitwirken am Bau<br />

und Aufbau der Gemeinde ermöglicht, für Sie<br />

infrage kommt, oder ob Sie andere<br />

Gemeindeglieder kennen, die sich für eine<br />

solche Aufgabe engagieren könnten; die Sie<br />

vorschlagen könnten.<br />

Eine Gemeindeversammlung, auf der sich<br />

alle vorgeschlagenen Kandidaten und<br />

Kandidatinnen für die Wahl vorstellen werden,<br />

wird voraussichtlich am Donnerstag, 13.<br />

September <strong>2007</strong> um 19.30 Uhr stattfinden.<br />

Pfr. Christian Bochwitz

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