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Gerade erschienen: Programm Frühjahr/ Sommer 2014 - Klarenthal

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so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen Ihre ausdrückliche<br />

Nichtannahme zu erklären.<br />

2.2 Bezahlung<br />

Wenn Sie sich bei uns anmelden, bekommen Sie von uns eine<br />

Reisebestätigung und auf Nachfrage einen Reisepreissicherungsschein.<br />

Mit Übergabe dieser Reisebestätigung werden 20 %<br />

des Reisepreises fällig. Den Rest des Reisepreises zahlen Sie<br />

dann bis vier Wochen vor Reisebeginn. Der Sicherungsschein<br />

verkörpert die nach § 651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)<br />

vor-geschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge<br />

Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters<br />

ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des<br />

gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen<br />

für die Rückreise. Damit sind Zahlungen, die Sie auf den<br />

Reisepreis leisten, von Anfang an abgesichert. Wenn Sie bis<br />

dahin den Reisepreis nicht vollständig bezahlt haben, sind wir<br />

von der Verpflichtung zur Mitnahme befreit. In diesem Falle<br />

kann vom Volksbildungswerk <strong>Klarenthal</strong> e. V. eine Entschädigung<br />

in Form einer pauschalen Rücktrittsgebühr verlangt werden.<br />

2.3 Leistungen/Nicht in Anspruch genommene<br />

Leistungen/Preise<br />

Verbindlich für den Umfang der vertraglichen Reiseleistungen<br />

sind ausschließlich unsere Leistungsbeschreibungen in den<br />

ausführlichen Reiseinformationsblättern, bzw. in Kurzform die<br />

Angaben in der schriftlichen Reisebestätigung. Die Reiseinformationsblätter<br />

informieren Sie schon frühzeitig vor dem Reisetermin<br />

ausführlich über den Ablauf. Diese können unter www.<br />

klarenthal.org/Bildungsreisen jederzeit eingesehen und ausgedruckt<br />

werden oder werden Ihnen nach Anfrage jederzeit zugesandt.<br />

Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen<br />

Leistungen ändern, bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.<br />

Für von Ihnen nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen<br />

besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.<br />

2.4 Rücktritt/Nichtantritt der Reise durch den Kunden/<br />

Stornokosten<br />

Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung<br />

kann schriftlich oder persönlich in der Geschäftsstelle<br />

erfolgen, sollte aus Beweisgründen allerdings schriftlich vorgenommen<br />

werden (maßgeblich ist der Posteingang). Bei unseren<br />

Bildungsreisen gelten folgende pauschalierten Rücktrittsgebühren:<br />

– nach Anmeldebestätigung<br />

bis 50 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises;<br />

– vom 49. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt<br />

40 % des Reisepreises;<br />

– vom 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt<br />

75 % des Reisepreises;<br />

– ab dem 9. Tag vor Reiseantritt und Nichtantritt<br />

100 % des Reisepreises.<br />

Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht in der Reisegebühr<br />

enthalten. Wir empfehlen Ihnen den eigenen Abschluss einer<br />

entsprechenden Versicherung und machen Ihnen gerne einen<br />

passenden Vorschlag.<br />

2.5 Rücktritt durch den Reiseveranstalter<br />

In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vor Antritt der Reise<br />

vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise<br />

den Reisevertrag zu kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist,<br />

wenn die Reise infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt<br />

(z.B. durch Krieg, Naturkatastrophen und Streiks) erheblich<br />

erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird; ohne Einhaltung<br />

einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise<br />

ungeachtet einer Abmahnung durch unsere Reisebegleitung<br />

nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,<br />

dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt<br />

ist. Qualität steht bei uns an erster Stelle. Gleichzeitig möchten<br />

wir Ihnen unsere Bildungsreisen zu günstigen Preisen anbieten.<br />

Dies ist nur möglich, wenn sich bei Gruppenreisen eine<br />

bestimmte Anzahl von Interessenten meldet und die Mindestteilnehmerzahl<br />

erreicht ist. Da niemand dies garantieren kann,<br />

wir aber auch keine Abstriche bei der Qualität der Leistungen<br />

akzeptieren, kann es passieren, dass wir eine Gruppenreise<br />

spätestens drei Wochen vor Reisebeginn absagen müssen.<br />

2.6 Haftung des Reiseveranstalters<br />

Das Volksbildungswerk <strong>Klarenthal</strong> e. V. haftet im Falle des Reiseveranstalters<br />

für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die<br />

sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der<br />

Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der<br />

vereinbarten Reiseleistungen entsprechend den ortsüblichen<br />

Verhältnissen im Reiseland und für ein Verschulden der von uns<br />

beauftragten Personen. Bei Flügen haften wir im Rahmen der<br />

Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den<br />

internationalen Haftungsabkommen, insbesondere bei Verspätungen<br />

und Gepäckverlusten. Bei allen Flugreisen gelten für<br />

die Flugbeförderung die Beförderungsbedingungen der ausführenden<br />

Fluggesellschaft. Wir haften generell nicht für Fremdleistungen,<br />

die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind. Wir<br />

haften nicht für auf Ihren Namen gebuchte Flüge, die nicht<br />

Bestandteil der Reisegebühr sind.<br />

2.7 Mitwirkungspflicht der Reiseteilnehmer<br />

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind die Reiseteilnehmer<br />

verpflichtet, alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu<br />

einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden<br />

Schaden gering zu halten. Sollten Reiseteilnehmer<br />

jedoch Beanstandungen haben, für die wir einstehen können,<br />

so müssen sie sich sofort an den VBW-Reisebegleiter wenden.<br />

Er wird sich umgehend um Abhilfe bemühen. Für vor Ort nicht<br />

angezeigte Mängel besteht später kein Anspruch auf Minderung<br />

des Reisepreises oder Schadensersatz.<br />

2.8 Sonstiges<br />

Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften<br />

sind die Reiseteilnehmer allein verantwortlich.<br />

Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung<br />

dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Auskünfte<br />

aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.<br />

Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Druck- und Rechenfehler<br />

bleiben vorbehalten.<br />

2.9 Gerichtsstand<br />

Für Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand Wiesbaden als<br />

vereinbart.<br />

vbw<strong>Klarenthal</strong> e.V.<br />

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