Glossar Klimawandel und Raumentwicklung - KlimaMORO
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Fachplanung<br />
Fachplanung umfasst die systematische Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung von Maßnahmen,<br />
die auf die Entwicklung eines bestimmten Sachbereiches beschränkt sind. Beispiele für Fachplanungen<br />
insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen durch den <strong>Klimawandel</strong> sind<br />
die Landschaftsplanung, die Verkehrsplanung <strong>und</strong> die Wasserwirtschaftliche Planung.<br />
Fachplanungen existieren auf Ebene des B<strong>und</strong>es, der Länder, Regionen oder Gebietskörperschaften.<br />
Sie sind sektoral (an Umweltmedien oder Aufgaben) orientiert, aber vielfach mit<br />
räumlichem Bezug, sodass sie Raumbedeutsamkeit erlangen. Fachplanungen verfügen über<br />
eigene Rechtsgr<strong>und</strong>lagen (z. B. Wasserhaushaltsgesetz, Naturschutzgesetz), in denen durch<br />
die sog. Raumordnungsklausel den Erfordernissen der Raumordnung Geltung verschafft wird<br />
(Runkel 2005; Reitzig 2011; Vallée 2011).<br />
Von diesen raumbedeutsamen Fachplanungen wird die Raumplanung unterschieden. Die<br />
Raumplanung nimmt auf allen Ebenen – sowohl auf überörtlicher als auch auf örtlicher – eine<br />
Abstimmung <strong>und</strong> Zusammenfassung der raumbedeutsamen Fachplanungen vor, weshalb die<br />
Raumplanung auch als integrativ, überfachlich oder übergeordnet beschrieben wird. Raumplanung<br />
<strong>und</strong> raumbedeutsame Fachplanungen können wiederum unter dem (Ober-)Begriff der<br />
raumbedeutsamen Planungen zusammengefasst werden (Turowski 2005; Greiving 2011).<br />
Durch den <strong>Klimawandel</strong> steigen die Anforderungen an alle Fachplanungen, die sich mit den<br />
natürlichen Ressourcen auseinandersetzen (z. B. Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft) (Zebisch<br />
et al. 2005). Zudem müssen Infrastrukturplanungen an veränderte klimatische Bedingungen<br />
angepasst <strong>und</strong> Treibhausgasemissionen minimiert werden (ebd.). Die Verkehrsplanung<br />
kann z. B. über die Nahverkehrpläne Einfluss auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen<br />
nehmen. Anpassungsstrategien der Fachplanungen werden z. B. deutlich in den<br />
Hochwasserrahmenplänen der Wasserwirtschaft. Die durch den <strong>Klimawandel</strong> entstehenden<br />
Herausforderungen setzen teilweise auch sehr langfristige Strategien der Fachplanungen voraus.<br />
Beispiele hierfür sind Bestrebungen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftsplanung zur<br />
Erhaltung der Biodiversität durch die Errichtung eines umfassenden Biotopverb<strong>und</strong>systems<br />
oder aber Maßnahmen der Waldmehrung <strong>und</strong> des Waldumbaus in forstlichen Rahmenplänen.<br />
Da Anpassungsstrategien einzelner Fachplanungen jedoch auch raumbedeutsame Konflikte<br />
untereinander beinhalten können, ist die sektorübergreifende <strong>und</strong> stärker integrative<br />
Perspektive der Raumplanung bei der Formulierung von Anpassungsstrategien erforderlich<br />
(Overbeck et al. 2008).<br />
Gefahr, Gefährdung<br />
Gefahr bezeichnet den Tatbestand einer objektiven Bedrohung durch ein mögliches Schadensereignis,<br />
das unter bestimmten Bedingungen eintritt bzw. eine bestimmte Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
aufweist (UN/ISDR 2004; Greiving 2002; WBGU 1999).<br />
Der Begriff der Gefahr entspricht im Englischen im Wesentlichen dem Begriff des „hazard“:<br />
„A potentially damaging physical event, phenomena or human activity that may cause the loss<br />
of life or injury, property damage, social and economic disruption or environmental degradation.<br />
Hazards can include latent conditions that may represent future threats and can have different<br />
origins […]“ (UN/ISDR 2004: 4).<br />
Gefahren können durch ein Naturereignis, technische bzw. organisatorische Fehler oder<br />
menschliches Verhalten entstehen (SKK 2006). Im Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht werden Gefahren<br />
darüber hinaus als Phänomene definiert, bei denen dringender Handlungsbedarf besteht.<br />
In dieser Hinsicht bezeichnet Gefahr „eine Sachlage, in der bei ungehindertem Ablauf<br />
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