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Glossar Klimawandel und Raumentwicklung - KlimaMORO

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• Die Wirkung von sich wandelnden Klimaparametern auf Ökosysteme, Gesellschaften (inklusive<br />

einzelner Raumnutzungen) <strong>und</strong> den Menschen sind sehr komplex.<br />

Planung bedeutet gr<strong>und</strong>sätzlich, zwischen Alternativen abzuwägen. Dabei besteht immer –<br />

auch bei guter Datengr<strong>und</strong>lage – ein gewisses Risiko, dass Entwicklungen anders verlaufen<br />

als vorhergesehen. Wichtige Ansatzpunkte zum Umgang mit Unsicherheit im Zusammenhang<br />

mit dem <strong>Klimawandel</strong> sind:<br />

• Einbezug der Bandbreite möglicher Entwicklungen in planerische Konzepte<br />

• Berücksichtigung des generellen Ziels der Reduktion der Vulnerabilität gegenüber Extremereignissen<br />

• Entwicklung resilienter, d. h. anpassungsflexibler Raumstrukturen <strong>und</strong> Verfolgung von <br />

No-Regret-Strategien, d. h. Konzentration auf Strategien <strong>und</strong> Maßnahmen, die unter unterschiedlichen<br />

Entwicklungen zielführend sind<br />

• Einbezug der Öffentlichkeit bei der Bestimmung von Anpassungszielen, um gerade aufgr<strong>und</strong><br />

der Unsicherheiten <strong>und</strong> des Nicht-Wissens eine höhere Akzeptanz in der breiten<br />

Bevölkerung anzustreben bzw. zu erzielen ( Climate Change Governance)<br />

Auch bei intensiver weiterer Forschung zum <strong>Klimawandel</strong> wird eine erhebliche Unsicherheit<br />

bzgl. der Folgen des <strong>Klimawandel</strong>s bestehen bleiben. Planungsinstrumente <strong>und</strong> planerische<br />

Strategien sind folglich so weiterzuentwickeln, dass sie dieser Unsicherheit Rechnung<br />

tragen können ( Anpassungsstrategien). So empfiehlt auch der Beirat für Raumordnung die<br />

Flexibilisierung von Raumplanung <strong>und</strong> deren Instrumentenset, beispielweise durch den<br />

Einsatz von Szenariotechniken (Beirat für Raumordnung 2008).<br />

Vorrang-, Vorbehalts-, Eignungsgebiet<br />

Vorrang-, Vorbehalts- <strong>und</strong> Eignungsgebiete sind Instrumente der Raumordnung, die der Flächenvorsorge<br />

dienen <strong>und</strong> in der Landes- <strong>und</strong> insbesondere Regionalplanung festgelegt werden.<br />

Mit dem Einsatz dieser Instrumente ist gleichzeitig die Festlegung von Zielen oder<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen der Raumordnung verb<strong>und</strong>en, die auch den Umgang mit dem <strong>Klimawandel</strong><br />

betreffen können.<br />

Die drei Gebietstypen, die auch als Raumordnungsgebiete bezeichnet werden, sind in § 8 Abs.<br />

7 Raumordnungsgesetz (ROG) definiert.<br />

In einem Vorranggebiet gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG, das für eine bestimmte raumbedeutsame<br />

Nutzung vorgesehen ist, sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit<br />

sie mit der vorrangigen Raumnutzung unvereinbar sind. Vorranggebiete haben somit den<br />

Charakter von Zielen der Raumordnung, d. h. sie sind endgültig abgewogen <strong>und</strong> müssen<br />

beachtet werden (Scholich 2005).<br />

Demgegenüber haben Vorbehaltsgebiete gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 2 ROG den Charakter von<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen der Raumordnung <strong>und</strong> sind damit der Abwägung zugänglich; die jeweils festgelegten<br />

Nutzungen müssen in der Abwägung berücksichtigt werden, ihnen kommt ein besonderes<br />

Gewicht zu (ebd.).<br />

Eignungsgebiete gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 3 ROG bezeichnen Gebiete, die für bestimmte<br />

raumbedeutsame Funktionen geeignet sind <strong>und</strong> gleichzeitig diese Nutzungen an anderer Stelle<br />

im Planungsgebiet ausschließen. Der Charakter eines Ziels der Raumordnung entfaltet sich<br />

also im Gegensatz zum Vorranggebiet nicht im Eignungsgebiet selbst, sondern bezieht sich<br />

auf die nicht geeigneten Flächen außerhalb des Eignungsgebietes (ebd.).<br />

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