Glossar Klimawandel und Raumentwicklung - KlimaMORO
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• Die Wirkung von sich wandelnden Klimaparametern auf Ökosysteme, Gesellschaften (inklusive<br />
einzelner Raumnutzungen) <strong>und</strong> den Menschen sind sehr komplex.<br />
Planung bedeutet gr<strong>und</strong>sätzlich, zwischen Alternativen abzuwägen. Dabei besteht immer –<br />
auch bei guter Datengr<strong>und</strong>lage – ein gewisses Risiko, dass Entwicklungen anders verlaufen<br />
als vorhergesehen. Wichtige Ansatzpunkte zum Umgang mit Unsicherheit im Zusammenhang<br />
mit dem <strong>Klimawandel</strong> sind:<br />
• Einbezug der Bandbreite möglicher Entwicklungen in planerische Konzepte<br />
• Berücksichtigung des generellen Ziels der Reduktion der Vulnerabilität gegenüber Extremereignissen<br />
• Entwicklung resilienter, d. h. anpassungsflexibler Raumstrukturen <strong>und</strong> Verfolgung von <br />
No-Regret-Strategien, d. h. Konzentration auf Strategien <strong>und</strong> Maßnahmen, die unter unterschiedlichen<br />
Entwicklungen zielführend sind<br />
• Einbezug der Öffentlichkeit bei der Bestimmung von Anpassungszielen, um gerade aufgr<strong>und</strong><br />
der Unsicherheiten <strong>und</strong> des Nicht-Wissens eine höhere Akzeptanz in der breiten<br />
Bevölkerung anzustreben bzw. zu erzielen ( Climate Change Governance)<br />
Auch bei intensiver weiterer Forschung zum <strong>Klimawandel</strong> wird eine erhebliche Unsicherheit<br />
bzgl. der Folgen des <strong>Klimawandel</strong>s bestehen bleiben. Planungsinstrumente <strong>und</strong> planerische<br />
Strategien sind folglich so weiterzuentwickeln, dass sie dieser Unsicherheit Rechnung<br />
tragen können ( Anpassungsstrategien). So empfiehlt auch der Beirat für Raumordnung die<br />
Flexibilisierung von Raumplanung <strong>und</strong> deren Instrumentenset, beispielweise durch den<br />
Einsatz von Szenariotechniken (Beirat für Raumordnung 2008).<br />
Vorrang-, Vorbehalts-, Eignungsgebiet<br />
Vorrang-, Vorbehalts- <strong>und</strong> Eignungsgebiete sind Instrumente der Raumordnung, die der Flächenvorsorge<br />
dienen <strong>und</strong> in der Landes- <strong>und</strong> insbesondere Regionalplanung festgelegt werden.<br />
Mit dem Einsatz dieser Instrumente ist gleichzeitig die Festlegung von Zielen oder<br />
Gr<strong>und</strong>sätzen der Raumordnung verb<strong>und</strong>en, die auch den Umgang mit dem <strong>Klimawandel</strong><br />
betreffen können.<br />
Die drei Gebietstypen, die auch als Raumordnungsgebiete bezeichnet werden, sind in § 8 Abs.<br />
7 Raumordnungsgesetz (ROG) definiert.<br />
In einem Vorranggebiet gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG, das für eine bestimmte raumbedeutsame<br />
Nutzung vorgesehen ist, sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit<br />
sie mit der vorrangigen Raumnutzung unvereinbar sind. Vorranggebiete haben somit den<br />
Charakter von Zielen der Raumordnung, d. h. sie sind endgültig abgewogen <strong>und</strong> müssen<br />
beachtet werden (Scholich 2005).<br />
Demgegenüber haben Vorbehaltsgebiete gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 2 ROG den Charakter von<br />
Gr<strong>und</strong>sätzen der Raumordnung <strong>und</strong> sind damit der Abwägung zugänglich; die jeweils festgelegten<br />
Nutzungen müssen in der Abwägung berücksichtigt werden, ihnen kommt ein besonderes<br />
Gewicht zu (ebd.).<br />
Eignungsgebiete gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 3 ROG bezeichnen Gebiete, die für bestimmte<br />
raumbedeutsame Funktionen geeignet sind <strong>und</strong> gleichzeitig diese Nutzungen an anderer Stelle<br />
im Planungsgebiet ausschließen. Der Charakter eines Ziels der Raumordnung entfaltet sich<br />
also im Gegensatz zum Vorranggebiet nicht im Eignungsgebiet selbst, sondern bezieht sich<br />
auf die nicht geeigneten Flächen außerhalb des Eignungsgebietes (ebd.).<br />
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