Schlussbericht örtliche Prüfung der Jahresrechnung - Landkreis Calw
Schlussbericht örtliche Prüfung der Jahresrechnung - Landkreis Calw
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Rechnungsprüfung und Kommunalaufsicht<br />
<strong>Schlussbericht</strong> Allgemeine Verwaltung 2009<br />
Die Allgemeine Finanzprüfung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft für die<br />
Wirtschaftsjahre 2000 bis 2004 ist im Zusammenhang mit <strong>der</strong> überörtlichen<br />
Unternehmensprüfung <strong>der</strong> AWG und <strong>der</strong> USN im Jahr 2006 durchgeführt<br />
worden. Hierüber wurden Berichte vom 09.05.06 und vom 10.05.06<br />
erstellt. Mit Schreiben vom 12.03.2008 hat das Regierungspräsidium die<br />
Prüfung für erledigt erklärt.<br />
Die Bauausgaben des <strong>Landkreis</strong>es für den Zeitraum 2001 bis 2005 wurden<br />
im Jahr 2007 überörtlich geprüft. Der Prüfbericht datiert vom 25.01.2008.<br />
Das Regierungspräsidium hat die Prüfung mit Datum vom 21.09.2009 für<br />
erledigt erklärt.<br />
Vollzug <strong>der</strong> örtlichen Prüfbemerkungen<br />
Die für das Rechnungsjahr 2009 ergangenen Einzelbeanstandungen und<br />
Prüfungsberichte sind überwiegend erledigt. Beanstandungen von so<br />
grundlegen<strong>der</strong> Art, dass <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> <strong>Jahresrechnung</strong> durch den<br />
Kreistag Hin<strong>der</strong>nisse entgegenstehen, ergaben sich we<strong>der</strong> bei den Teilprüfungen<br />
noch bei <strong>der</strong> abschließenden Prüfung <strong>der</strong> <strong>Jahresrechnung</strong>.<br />
Vollzug des Haushaltsplans<br />
Für den Haushaltsplan des Jahres 2009 sind folgende Daten festzuhalten:<br />
Kreistagsbeschluss vom 26.02.2009<br />
Kreisumlagehebesatz 28,85 v. H.<br />
Die Bestätigung <strong>der</strong> Gesetzmäßigkeit <strong>der</strong> Haushaltssatzung durch das Regierungspräsidium<br />
Karlsruhe erfolgte mit Erlass vom 31.03.2009. Nach<br />
Bestätigung <strong>der</strong> Gesetzmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde<br />
die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht und <strong>der</strong> Haushaltsplan<br />
an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Die erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise befinden<br />
sich bei den Akten.<br />
Genehmigung<br />
des Haushalts<br />
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