26.03.2014 Aufrufe

Schlussbericht örtliche Prüfung der Jahresrechnung - Landkreis Calw

Schlussbericht örtliche Prüfung der Jahresrechnung - Landkreis Calw

Schlussbericht örtliche Prüfung der Jahresrechnung - Landkreis Calw

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rechnungsprüfung und Kommunalaufsicht<br />

<strong>Schlussbericht</strong> Allgemeine Verwaltung 2009<br />

Die Allgemeine Finanzprüfung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft für die<br />

Wirtschaftsjahre 2000 bis 2004 ist im Zusammenhang mit <strong>der</strong> überörtlichen<br />

Unternehmensprüfung <strong>der</strong> AWG und <strong>der</strong> USN im Jahr 2006 durchgeführt<br />

worden. Hierüber wurden Berichte vom 09.05.06 und vom 10.05.06<br />

erstellt. Mit Schreiben vom 12.03.2008 hat das Regierungspräsidium die<br />

Prüfung für erledigt erklärt.<br />

Die Bauausgaben des <strong>Landkreis</strong>es für den Zeitraum 2001 bis 2005 wurden<br />

im Jahr 2007 überörtlich geprüft. Der Prüfbericht datiert vom 25.01.2008.<br />

Das Regierungspräsidium hat die Prüfung mit Datum vom 21.09.2009 für<br />

erledigt erklärt.<br />

Vollzug <strong>der</strong> örtlichen Prüfbemerkungen<br />

Die für das Rechnungsjahr 2009 ergangenen Einzelbeanstandungen und<br />

Prüfungsberichte sind überwiegend erledigt. Beanstandungen von so<br />

grundlegen<strong>der</strong> Art, dass <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> <strong>Jahresrechnung</strong> durch den<br />

Kreistag Hin<strong>der</strong>nisse entgegenstehen, ergaben sich we<strong>der</strong> bei den Teilprüfungen<br />

noch bei <strong>der</strong> abschließenden Prüfung <strong>der</strong> <strong>Jahresrechnung</strong>.<br />

Vollzug des Haushaltsplans<br />

Für den Haushaltsplan des Jahres 2009 sind folgende Daten festzuhalten:<br />

Kreistagsbeschluss vom 26.02.2009<br />

Kreisumlagehebesatz 28,85 v. H.<br />

Die Bestätigung <strong>der</strong> Gesetzmäßigkeit <strong>der</strong> Haushaltssatzung durch das Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe erfolgte mit Erlass vom 31.03.2009. Nach<br />

Bestätigung <strong>der</strong> Gesetzmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde<br />

die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht und <strong>der</strong> Haushaltsplan<br />

an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Die erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise befinden<br />

sich bei den Akten.<br />

Genehmigung<br />

des Haushalts<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!