T-Mobile G1, BS Android - Altehandys.de
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13.13 SIM-Karte sperren<br />
Haben Sie Ihre Telefonkarte verloren o<strong>de</strong>r ist Sie Ihnen entwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, sollten Sie schnellstmöglich<br />
die Karte o<strong>de</strong>r das Gerät sperren lassen. Ihr Handy in <strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n von Unbefugten kann<br />
erhebliche Kosten bereiten.<br />
Sie können die Rufnummer sperren lassen. Dann kann mit Ihrer SIM-Karte nicht mehr telefoniert<br />
wer<strong>de</strong>n. Jedoch kann Ihr T-<strong>Mobile</strong> <strong>G1</strong> mit einer an<strong>de</strong>ren SIM-Karte weiter betrieben wer<strong>de</strong>n.<br />
Wie je<strong>de</strong>s im Mobilfunk betriebene Gerät besitzt Ihr T-<strong>Mobile</strong> <strong>G1</strong> eine<br />
unverwechselbare I<strong>de</strong>ntitätsnummer (IMEI = International <strong>Mobile</strong><br />
Equipment I<strong>de</strong>ntity). Mit Hilfe dieser Nummer kann Ihr Dienstanbieter<br />
o<strong>de</strong>r Hilfsorganisationen z. B. das Gerät orten o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Funktionen<br />
erreichen. Für nähere Informationen fragen Sie Ihren Dienstanbieter.<br />
Diese Nummer fin<strong>de</strong>n Sie unter<br />
� Startseitentaste - Einstellungen - Telefon Info - Status - IMEI, o<strong>de</strong>r<br />
� drücken Sie die Abhebentaste. Geben Sie die Zeichenfolge *#06#<br />
ein.<br />
� Schreiben Sie diese Nummer ab und bewahren Sie sie in Griffnähe,<br />
damit Sie im Falle <strong>de</strong>s Verlustes vorliegt.<br />
13.14 Gewährleistung<br />
Der Händler, bei <strong>de</strong>m das Gerät erworben wur<strong>de</strong> (T-<strong>Mobile</strong> o<strong>de</strong>r Fachhändler), leistet für Material<br />
und Herstellung <strong>de</strong>s Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab <strong>de</strong>r<br />
Übergabe.<br />
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung<br />
beinhaltet entwe<strong>de</strong>r die Nachbesserung o<strong>de</strong>r die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte<br />
Geräte o<strong>de</strong>r Teile gehen in das Eigentum <strong>de</strong>s Händlers über.<br />
Bei Fehlschlagen <strong>de</strong>r Nacherfüllung kann <strong>de</strong>r Käufer entwe<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kaufpreises<br />
verlangen o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Vertrag zurücktreten und, sofern <strong>de</strong>r Mangel von <strong>de</strong>m Händler zu vertreten<br />
ist, Scha<strong>de</strong>nsersatz o<strong>de</strong>r Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.<br />
Der Käufer hat festgestellte Mängel <strong>de</strong>m Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis <strong>de</strong>s<br />
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf.<br />
Rechnung) zu erbringen.<br />
Schä<strong>de</strong>n, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere<br />
Gewalt o<strong>de</strong>r sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht<br />
<strong>de</strong>r Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wie<strong>de</strong>r aufladbare Akkumulatoren.