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FIG Internationale Wertungsbestimmungen Kunstturnen der Frauen

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c) Sie o<strong>der</strong> ihr Trainer/ihre Trainerin muss den Antrag auf Erhöhung <strong>der</strong><br />

Barrenholme spätestens 24 Stunden vor dem Podiumstraining bei<br />

Präsidentin des Hauptkampfgerichts schriftlich einreichen; o<strong>der</strong> <strong>der</strong>artige<br />

Anträge entsprechend den Regeln für den konkreten Wettkampf einreichen<br />

Artikel 2.3 Pflichten <strong>der</strong> Turnerin<br />

2.3.1. Allgemeines<br />

a) Die Turnerin muss sich <strong>der</strong> D1-Kampfrichterin zu Beginn und am Ende<br />

<strong>der</strong> Übung angemessen (durch Handheben) vorstellen.<br />

b) Sie muss (an allen Geräten) die Übung innerhalb von 30 Sekunden<br />

nach Aufleuchten des grünen Lichts o<strong>der</strong> dem entsprechenden Signal<br />

<strong>der</strong> D 1 - Kampfrichterin beginnen.<br />

c) Sie muss innerhalb von 30 Sekunden nach einem Sturz am<br />

Stufenbarren bzw. 10 Sekunden nach einem Sturz vom Schwebebalken<br />

das Gerät wie<strong>der</strong> besteigen (die Zeitnahme beginnt, wenn die Turnerin<br />

nach dem Sturz auf den Füßen steht). In dieser Zeit kann die Turnerin<br />

sich erholen, neues Magnesia auftragen, sich mit ihrem Trainer<br />

besprechen und das Gerät wie<strong>der</strong> besteigen.<br />

d) Nach Beendigung <strong>der</strong> Übung muss die Turnerin das Podium sofort<br />

verlassen.<br />

e) Sie darf die Höhe <strong>der</strong> Geräte nicht verän<strong>der</strong>n, es sei denn es liegt eine<br />

Erlaubnis vor.<br />

f) Während des Wettkampfes darf sie nicht mit den sich im Einsatz<br />

befindlichen Kampfrichterinnen sprechen.<br />

g) Sie darf den Wettkampf nicht verzögern, z.B. durch zu langes<br />

Verbleiben auf dem Podium, Wie<strong>der</strong>besteigen des Podiums nach<br />

Beendigung ihrer Übung o<strong>der</strong> einen Missbrauch ihrer Rechte auf an<strong>der</strong>e<br />

Art o<strong>der</strong> eine Missachtung <strong>der</strong> Rechte an<strong>der</strong>er Teilnehmer.<br />

h) Sie muss Abstand nehmen von jedweden an<strong>der</strong>en undisziplinierten o<strong>der</strong><br />

unangemessen Verhalten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verletzung Rechte an<strong>der</strong>er<br />

(z.B. Markierung <strong>der</strong> Bodenfläche mit Magnesia, Beschädigung <strong>der</strong><br />

Geräteoberfläche o<strong>der</strong> von Geräteteilen in Vorbereitung ihrer Übung<br />

o<strong>der</strong> Entfernen von Fe<strong>der</strong>n aus dem Sprungbrett).<br />

i) Sie muss die zusätzliche Landematte während <strong>der</strong> gesamten Übung<br />

(Stufenbarren/Schwebebalken) in unverän<strong>der</strong>ter Position belassen.<br />

j) Sie muss die zusätzliche 10 cm Weichmatte auf den ursprünglichen<br />

Landematten (20 cm) für die Abgänge am Sprung, Stufenbarren und<br />

Schwebebalken nutzen.<br />

k) Sie muss an <strong>der</strong> Siegerehrung in <strong>der</strong> im <strong>FIG</strong> Protokoll vorgesehenen<br />

Wettkampfkleidung (Turn-/Gymnastikanzug) teilnehmen.<br />

2.3.2 Wettkampfkleidung<br />

a) Die Turnerin hat einen sportlich-korrekten, undurchsichtigen Turn- o<strong>der</strong><br />

Gymnastikanzug (durchgehen<strong>der</strong> Turnanzug mit langen von <strong>der</strong> Hüfte bis<br />

zum Knöchel reichenden Beinen) zu tragen, <strong>der</strong> ein elegantes Design<br />

aufweisen muss. Sie kann über o<strong>der</strong> unter dem Anzug eine lange Hose in<br />

<strong>der</strong> Farbe des Turn-/Gymnastikanzuges tragen.<br />

b) Der Halsausschnitt an <strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>- und Rückseite des Anzugs muss korrekt<br />

sein, d.h. er darf nicht über die Mitte des Brustbeins und die untere Linie <strong>der</strong><br />

Schulterblätter hinausgehen. Die Anzüge dürfen mit o<strong>der</strong> ohne Ärmel sein;<br />

die Träger müssen wenigstens 2 cm breit sein.<br />

c) Der Beinausschnitt des Anzugs darf nicht über die Leistenbeuge (Maximum)<br />

hinausgehen. Die Länge des Turnanzuges darf die horizontale Linie um das<br />

Bein nicht überschreiten; diese Linie verläuft ca. 2cm unterhalb des<br />

Gesäßes.<br />

d) Das Tragen von Turnschuhen und Söckchen ist <strong>der</strong> Turnerin freigestellt.<br />

e) Die von den Organisatoren zur Verfügung gestellten Startnummern müssen<br />

getragen werden.<br />

o Bei Vorliegen einer auf schriftlichen Antrag erteilten Genehmigung<br />

darf die Turnerin in seltenen Ausnahmefällen, bei Drehungen in <strong>der</strong><br />

Rückenlage am Schwebebalken und am Boden, die Startnummer<br />

entfernen.<br />

o In diesem Fall muss die Startnummer dem D-Kampfgericht direkt<br />

vor Übungsbeginn gezeigt werden. .<br />

f) Das Staatsemblem o<strong>der</strong> die Identifizierung des Landes muss gemäß <strong>der</strong><br />

aktuellen <strong>FIG</strong> Bestimmungen für Werbung auf dem Turn- o<strong>der</strong><br />

Gymnastikanzug befestigt sein.<br />

g) Die Turnerin darf nur die von den aktuellen <strong>FIG</strong> Bestimmungen für Werbung<br />

erlaubten Logos, Werbe- und Sponsorenschriftzüge tragen.<br />

h) Im Qualifikationswettkampf und im Mannschaftsfinale (WK I und IV) muss<br />

<strong>der</strong> Turn-/Gymnastikanzug für alle Mitglie<strong>der</strong> eines Verbandes einheitlich<br />

Abschnitt 2 / Seite 2

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