FIG Internationale Wertungsbestimmungen Kunstturnen der Frauen
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Ausnahmen:<br />
Für den Fall, dass <strong>der</strong> Abstand zwischen den Noten <strong>der</strong> beiden RE/RA-Kampfrichter größer ist als<br />
die zuvor definierte erlaubte Toleranz (siehe Tabelle unten), wird die E-/A-Note des RE-/RA-<br />
Kampfgerichts nicht berücksichtigt (z.B. für die Berechnung <strong>der</strong> E-/A-Note wird <strong>der</strong> grundsätzliche<br />
Berechnungsmodus genutzt und die Note des E-/A-Kampfgerichts bleibt unverän<strong>der</strong>t).<br />
Die Note des E-/A-Kampfgerichts (erste Spalte) bestimmt die maximale Abweichung (zweite<br />
Spalte) zwischen den Noten <strong>der</strong> beiden RE-/RA-Kampfrichter.<br />
Note des E-/A-<br />
Kampfgerichts<br />
Erlaubtes Delta zwischen <strong>der</strong> E-/A-Note des R-<br />
Kampfgerichts und <strong>der</strong> Note des E-/A-Kampfgerichts<br />
9.700 – 10.00 0.00 pts<br />
9.400 – 9.699 0.10 pts<br />
8.900 – 9.399 0.20 pts<br />
8.000 – 8.899 0.30 pts<br />
7.000 – 7.999 0.40 pts<br />
< 6.999 0.50<br />
3. Auswahl <strong>der</strong> Referenzkampfrichter<br />
a) Alle R-Kampfrichter für die entsprechenden Wettkämpfe durch werden durch das<br />
entsprechende TK vorgeschlagen, dabei sind folgende Auswahlkriterien zu<br />
berücksichtigen:<br />
- 1: Hohe Examensnoten, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Ausführung (und <strong>der</strong> Schwierigkeit für die<br />
Rhythmische Sportgymnastik und künstlerischen Wert für die Rhythmische<br />
Sportgymnastik und Aerobic und Akrobatik)<br />
- 2: Kategorie<br />
- 3: Sie können dem gleichen Verband angehören wie die D-Kampfrichter<br />
b) Alle R-Kampfrichter für die entsprechenden Wettkämpfe werden durch die <strong>FIG</strong><br />
Präsidialkommission anhand <strong>der</strong> Vorschläge des entsprechenden TKs, mindestens drei<br />
Monate vor <strong>der</strong> Veranstaltung ernannt<br />
c) Nur Kategorie I und II Kampfrichter ohne Sanktion während des laufenden und des<br />
vorherigen Zyklus können zu R-Kampfrichter ernannt werden<br />
d) Wenn die R-Kampfrichter ernannt worden sind, sind folgende Kriterien beson<strong>der</strong>s zu<br />
berücksichtigen: Erfahrung, Integrität und Ehrlichkeit<br />
e) Wenn ein Kampfrichter o<strong>der</strong> ein Verband die Nominierung als R-Kampfrichter zurückweist,<br />
kann dieser Kampfrichter nicht als D-Kampfrichter für den Wettkampf ausgewählt werden<br />
o<strong>der</strong> als E- o<strong>der</strong> A-Kampfrichter in diesem Wettkampf fungieren.<br />
4. Der Einsatz <strong>der</strong> R-Kampfrichter<br />
4.1 Im Gerätturnen wird für jede einzelne Wettkampfphase eine Auslosung zwischen den R-<br />
Kampfrichtern vorgenommen, um die konkrete Kampfrichterposition zu bestimmen.<br />
Einsatz & Auslosungsprinzipien und – abläufe<br />
a) In keinem Kampfgericht dürfen 2 Kampfrichter aus demselben Verband (mit Ausnahme des<br />
Supervisors) eingesetzt werden, R1 und R2 müssen unterschiedliche Verbände<br />
repräsentieren. (Vgl. TR Abschnitt 1 Reg. 7.8.2) Daher müssen die Unterpunkte b) bis e)<br />
beachtet werden.<br />
Anhänge zum CoP. (alle Disziplinen) 16 / 20 März 2013