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Musiker Magazin 03/2013

Leslie Clio – „Meine Lieder sind reine Reflexion“ Lisa Fitz – „Der lange Weg zum Ungehorsam“ Eclipse Sol-Air – Eine Prog-Rock-Band will ohne Major-Deal hoch hinaus Fernsucht – Deutscher Pop-Preisträger 2012 Safiya – The Orient meets the Occident30 René Ulbrich – „So weit so nah!“ GEMA: Rechtsstaatswidrig? GEMA-Petition – Beschlussergebnis Deutscher Bundestag Das Groovephänomen – eine Analyse Führungsstile in Bands – Braucht jede Band einen Bandleader? Was ist eigentlich eine Band juristisch betrachtet

Leslie Clio – „Meine Lieder sind reine Reflexion“
Lisa Fitz – „Der lange Weg zum Ungehorsam“
Eclipse Sol-Air – Eine Prog-Rock-Band will ohne Major-Deal hoch hinaus
Fernsucht – Deutscher Pop-Preisträger 2012
Safiya – The Orient meets the Occident30
René Ulbrich – „So weit so nah!“
GEMA: Rechtsstaatswidrig?
GEMA-Petition – Beschlussergebnis Deutscher Bundestag
Das Groovephänomen – eine Analyse
Führungsstile in Bands – Braucht jede Band einen Bandleader?
Was ist eigentlich eine Band juristisch betrachtet

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MUSIK & RECHT 51<br />

kaufen zu gehen, sind sie damit die „Heinz-und-Harry-Bierkauf-GbR“.<br />

Der vom Gesetz geforderte Gesellschaftsvertrag bedarf keiner Form,<br />

kann also auch mündlich geschlossen werden.<br />

Beschließen nun also zwei oder mehr Personen, gemeinsam Musik<br />

machen zu wollen, so sind sie nach allgemeiner Auffassung eine solche<br />

GbR: eine Band-GbR. Das bleibt nicht ohne rechtliche Folgen.<br />

So sind beispielsweise die Gesellschafter verpflichtet, die Erreichung<br />

des gemein samen Zwecks zu fördern. Klar, das wollen sowieso erst<br />

einmal alle. Die Ernüchterung kommt später.<br />

Die Geschäftsführung steht nur allen Gesellschaftern gemeinsam<br />

zu. Das heißt: Jeder Geschäftspartner der Band-GbR schließt einen<br />

Vertrag mit der gesamten Gesellschaft, alle Mitglieder sind daran<br />

ge bunden. Auch haftet die Gesellschaft zur „gesamten Hand“. Dieser<br />

juristische Aus druck besagt, dass Gesellschafter zu gleichen Teilen<br />

haften, und zwar mit ihrem gesamten Vermögen. Viele Regelungen<br />

gibt das Gesetz vor. Diese lassen sich im Außenverhältnis der Band<br />

zu Dritten auch kaum ändern. Aber es besteht die Möglichkeit, im<br />

Innen verhältnis andere Regelungen zu treffen, beispielsweise die<br />

Haftung anders zu verteilen. Insbesondere, wenn die anfängliche<br />

Euphorie nachlässt, ist es sinnvoll, ein paar Regelugen parat zu haben.<br />

Dann ist aber ein schriftlicher Band-Vertrag unumgänglich. Und wenn<br />

man schon einen solchen erstellt, dann kann man auch gleich elegant<br />

viele andere Dinge regeln: Bandkasse, Rechte an Musik, Rechte<br />

an Texten, Rechte an Namen und Logos, Anschaffungen etc.<br />

Eine andere Alternative ist, dass der Solist als Einzelunternehmer<br />

andere <strong>Musiker</strong> „projektbezogen“ einstellt. So entsteht – meistens –<br />

keine GbR. Man muss sich also über all die oben angerissenen Fragen<br />

keine Gedanken machen. Dafür drängen sich nun Fragen aus dem<br />

Arbeits- und Steuerrecht auf, auch ungewollt.<br />

TEXT: RA CHRISTIAN KOCH<br />

WEB: WWW.METAL-ANWALT.DE<br />

FOTO: © SHOCKFACTOR/FOTOLIA

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