Untitled - Polizei Mecklenburg-Vorpommern
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BP M-V Jahresbericht 2006 Seite 6<br />
1. Organisation, Aufgaben, Gliederung und Unterbringung der BP M-V<br />
1.1 Aufgaben und Organisation der BP M-V<br />
Die Bereitschaftspolizei <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> ist insbesondere zuständig für: 1<br />
▪ die Unterstützung bei der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass, die<br />
den Einsatz von geschlossenen Einheiten der <strong>Polizei</strong> erfordern<br />
▪ die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung von Lagen aus<br />
besonderem Anlass, die den Einsatz von geschlossenen Einheiten der <strong>Polizei</strong><br />
erfordern<br />
▪ die Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes<br />
▪ die Ausbildung der Diensthundführer und der Diensthunde<br />
▪ die musikalische Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Die Bereitschaftspolizei <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> gliedert sich in: 2<br />
▪ 2 Einsatzhundertschaften,<br />
▪ die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit,<br />
▪ die Technische Einsatzeinheit,<br />
▪ die Diensthundeschule und<br />
▪ das Landespolizeiorchester.<br />
▪ der Führungsstab<br />
Die Bereitschaftspolizei M-V ist eine obere Landesbehörde.<br />
„Immer auf dem Sprung“<br />
1 Organisation und Gliederung der Bereitschaftspolizei nach § 2 Abs. 2 des <strong>Polizei</strong>organisationsgesetzes vom<br />
10. Juli 2001, geregelt durch das Innenministerium M-V durch Verwaltungsvorschrift - II 400-200.10.15 - vom<br />
10. Januar 2005.<br />
2 Die Einsatzhundertschaften, die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit und die Technische Einsatzeinheit<br />
gliedern sich nach dem zwischen Bund und dem Land <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> vereinbarten Organisationsund<br />
Gliederungsplan.