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Mai 2013 - Greifswald

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Waltraud Peters<br />

Sozialpädagogin<br />

Elias Betreuungsservice<br />

18516 Süderholz<br />

Lindhorstweg 10<br />

Tel./ Fax.: 038332- 159874<br />

elias-betreuungsservice@web.de<br />

Betreuungsservice<br />

“Nehmen sie die Menschen,<br />

wie sie sind,<br />

andere gibt´s nicht.<br />

Konrad Adenauer<br />

Grit Juhnke<br />

Diplom Juristin<br />

Via Betreuungsservice<br />

17489 <strong>Greifswald</strong><br />

Hugo-Helfritz-Straße 1a<br />

Tel.: 0151 17264926<br />

grit.juhnke@web.de<br />

Bürogemeinschaft<br />

Gerichtlich angeordnete Betreuung zur<br />

Realisierung der Alltagskompetenz<br />

Menschen, die aufgrund Krankheit, Behinderung<br />

oder anderen Gründen der Einschränkung<br />

der Alltagskompetenz nicht in der Lage<br />

sind, Entscheidungen zu treffen, Behördengänge<br />

und Formulare zu erledigen, sich den<br />

alltäglichen Streiten mit Sozialleistungsträgern<br />

oder Dritten zu stellen, können aufgrund<br />

einer Mitteilung bei der Betreuungsbehörde<br />

durch Dritte oder auch auf eigenen Wunsch<br />

einen Betreuer beigeordnet bekommen. Hierbei<br />

ist zu unterscheiden, ob eine Fremd- oder<br />

Eigenentscheidung über die Notwendigkeit<br />

einer Betreuung erforderlich ist. Der Vorteil<br />

einer selbst erbetenen Betreuung ist, dass<br />

diese auf eigenen Antrag aufgehoben werden<br />

kann. Eine aufgrund Eigen- oder Fremdgefährdung<br />

angeordnete gerichtliche Betreuung<br />

wird nur bei Wegfall der festgestellten Betreuungsnotwendigkeit<br />

aufgehoben. Eine Entmündigung<br />

des Betreuten ist aber nur dann<br />

gegeben, wenn ein Einwilligungsvorbehalt<br />

angeordnet wird. Dies erfolgt in der Regel nur<br />

bei geschäftsunfähigen Personen. Diejenigen,<br />

die lediglich Hilfe durch den Betreuer<br />

erfahren, können weiterhin frei rechtsgeschäftlich<br />

handeln.<br />

Blume / Kischko<br />

Rechtsanwälte<br />

Der Betreuer übernimmt Hilfe- und Unterstützungsaufgaben.<br />

Bei der Festlegung des Betreuers<br />

haben die Betroffenen ein Wunsch- und<br />

Wahlrecht, das nur aus triftigen Gründen nicht<br />

beachtet werden darf. Ehrenamtliche Betreuer<br />

erhalten lediglich einen Aufwendungs- und<br />

Auslagenersatz. Berufsbetreuer erhalten Pauschalen<br />

entsprechend ihrer Qualifikation. Soweit<br />

das Einkommen und oder Vermögen nicht<br />

ausreicht, die Kosten der Betreuung zu decken,<br />

zahlt die Staatskasse die Kosten der Betreuung.<br />

Der Aufgabenkreis des Betreuers umfasst die<br />

Vertretung des Betreuten gemäß § 1902 BGB,<br />

Vermögens- und Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht,<br />

Wohnungsangelegenheiten,<br />

Behörden- und Rentenangelegenheiten.<br />

Ausgeschlossen ist die Tätigkeit<br />

eines Betreuers in Angelegenheiten, wie z.B.<br />

Eheschließung, Errichtung eines Testaments,<br />

Abschluss eines Erbvertrages und die Ausübung<br />

der elterlichen Sorge. Hilfestellungen<br />

dabei durch den Betreuer schließt das<br />

jedoch nicht aus.<br />

In der anwaltlichen Tätigkeit kommt es häufig<br />

vor, dass Mandanten eine Vielzahl von Problemen<br />

zu lösen haben. Zum einen sind sie überfordert,<br />

Anträge bei Sozialleistungsträgern zu<br />

stellen, die Formulare auszufüllen oder einfach<br />

nur Herr ihrer Schulden zu werden. Der beteiligte<br />

Rechtsanwalt kann nur die Streitigkeiten<br />

für den Mandanten erledigen. Lediglich in<br />

dem Fall, wo der Rechtsanwalt auch als Betreuer<br />

tätig wird, kann er Behördengänge übernehmen.<br />

Soweit durch soziale Dienste angebotene<br />

Hilfen in besonderen Lebenslagen nicht<br />

ausreichend sind, ist die freiwillige vorläufige<br />

Bestellung einer Betreuung angezeigt, um den<br />

Problemkomplex lösen zu können. In den meisten<br />

Fällen stellt sich diese multiprofessionelle<br />

Zusammenarbeit von Betreuern, Therapeuten<br />

und Rechtsanwälten als sehr effizient dar.<br />

Die Ängste Einzelner, sich im Falle einer selbst<br />

erbetenen Betreuung fremdbestimmen zu lassen,<br />

sind ausschließlich auf die abzustimmenden<br />

Einschränkungen, zur Regelung der Entschuldung<br />

zutreffend, aber eben zweckmäßig,<br />

um die Probleme in den Griff zu bekommen.<br />

mitgeteilt von Rechtsanwalt Mark Kischko<br />

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Am Mühlentor 4<br />

17489 <strong>Greifswald</strong><br />

Alexander Blume<br />

Rechtsanwalt und<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Mark Kischko<br />

Rechtsanwalt und Fachanwalt für<br />

Familienrecht, Medizinrecht und Sozialrecht<br />

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Telefon: 03834 773026<br />

Telefax: 03834 773027<br />

mail@blume-kischko.de<br />

www.blume-kischko.de<br />

Familienrecht<br />

Erbrecht<br />

Verkehrsrecht<br />

Vertragsrecht<br />

Familienrecht<br />

Medizinrecht<br />

Sozialrecht<br />

Arbeitsrecht<br />

20 05/13

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