Jahresbericht 2004|2005 - Bankenfachverband
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Beratungspflicht bevormundet Kunden<br />
Der <strong>Bankenfachverband</strong> hält weitere Änderungen<br />
des Richtlinienvorschlags für erforderlich.<br />
Er kritisiert vor allem die vorgesehene<br />
Beratungspflicht des Kreditgebers.<br />
Gegen Beratung ist nichts einzuwenden.<br />
Nach dem Richtlinienvorschlag bedeutet<br />
Beratung jedoch, dass die Bank in Anbetracht<br />
des Verwendungszwecks den geeigneten<br />
Kredittyp und Gesamtkreditbetrag für<br />
den Verbraucher aussuchen muss. Damit<br />
entpuppt sich die so genannte Beratungspflicht<br />
als Bevormundungspflicht. Die Verantwortung<br />
für die richtige Auswahl des<br />
Kreditprodukts und der Kredithöhe wird vom<br />
Verbraucher auf den Kreditgeber verlagert.<br />
Dies kann dazu führen, dass die Bank einem<br />
Kunden, der einen Kredit für ein neues Auto<br />
aufnehmen möchte, nur einen Gebrauchtwagen<br />
finanzieren darf. Mit dem Grundsatz<br />
der Privatautonomie und der Eigenverantwortlichkeit<br />
ist dies nicht mehr vereinbar.<br />
Daher fordert der <strong>Bankenfachverband</strong>, die<br />
Bevormundungspflicht zu streichen.<br />
Basel II – bankengerechte Umsetzung<br />
gefordert<br />
Die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken<br />
treten zum 1. Januar 2007 in Kraft. Den<br />
Startschuss für die Übernahme der Regelungen<br />
in europäisches Recht hat der Baseler<br />
Ausschuss für Bankenaufsicht im Juni 2004<br />
mit der Verabschiedung der entsprechenden<br />
Rahmenvereinbarung gegeben. Parallel zum<br />
Richtlinienverfahren der EU arbeiten die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) und das Bundesministerium der<br />
Finanzen an der Umsetzung in deutsches<br />
Recht. Der <strong>Bankenfachverband</strong> strebt dabei<br />
Erleichterungen für Spezialbanken an.<br />
18<br />
Nachteile für Investitionsfinanzierung<br />
und Leasing<br />
Grundsätzlich können Banken durch Basel II<br />
entlastet werden, da sie Kredite nicht mehr<br />
pauschal mit Eigenkapital unterlegen müssen.<br />
Entgegen der allgemeinen Überzeugung<br />
profitieren davon aber nicht zwangsläufig<br />
alle Institute, die in der Mittelstandsfinanzierung<br />
und im Privatkundengeschäft tätig sind.<br />
Kredite an mittelständische Unternehmen<br />
werden bei der Risikoberechnung zwar<br />
günstiger als herkömmliche Unternehmenskredite<br />
behandelt. Darüber hinaus können<br />
Kredite an kleine Unternehmen und Gewerbetreibende<br />
den Retailkrediten zugeordnet<br />
und mit weniger Eigenkapital unterlegt werden.<br />
Betrachtet man die Höhe der Eigenkapitalanforderungen<br />
nicht im Durchschnitt aller<br />
Kreditinstitute, sondern bei den Investitionsfinanzierern,<br />
ergibt sich allerdings ein anderes<br />
Bild. Diese Institute können die in ihrem<br />
Geschäft üblichen Objektsicherheiten wie<br />
Kraftfahrzeuge oder Produktionsmaschinen<br />
nämlich nur begrenzt zur Reduzierung der<br />
Eigenkapitalanforderung heranziehen. Dies<br />
betrifft in erster Linie den Standardansatz,<br />
in dem nur finanzielle Sicherheiten und Realsicherheiten<br />
berücksichtigt werden. Darüber<br />
hinaus wird Leasing im Standardansatz<br />
nicht als eigene Forderungsklasse angesehen,<br />
sondern als herkömmliches Firmenkreditgeschäft<br />
mit entsprechend hohen Kapitalanforderungen.<br />
Anerkennung von Objektsicherheiten<br />
Im IRB-Basis-Ansatz besteht die Möglichkeit,<br />
vorhandene Objektsicherheiten risikomindernd<br />
und damit eigenkapitalmindernd<br />
zu berücksichtigen. Der <strong>Bankenfachverband</strong><br />
hat bei der BaFin wesentliche Verbesserungen<br />
erwirkt: So werden insbesondere Kraft-