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Jahresbericht 2004|2005 - Bankenfachverband

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Beratungspflicht bevormundet Kunden<br />

Der <strong>Bankenfachverband</strong> hält weitere Änderungen<br />

des Richtlinienvorschlags für erforderlich.<br />

Er kritisiert vor allem die vorgesehene<br />

Beratungspflicht des Kreditgebers.<br />

Gegen Beratung ist nichts einzuwenden.<br />

Nach dem Richtlinienvorschlag bedeutet<br />

Beratung jedoch, dass die Bank in Anbetracht<br />

des Verwendungszwecks den geeigneten<br />

Kredittyp und Gesamtkreditbetrag für<br />

den Verbraucher aussuchen muss. Damit<br />

entpuppt sich die so genannte Beratungspflicht<br />

als Bevormundungspflicht. Die Verantwortung<br />

für die richtige Auswahl des<br />

Kreditprodukts und der Kredithöhe wird vom<br />

Verbraucher auf den Kreditgeber verlagert.<br />

Dies kann dazu führen, dass die Bank einem<br />

Kunden, der einen Kredit für ein neues Auto<br />

aufnehmen möchte, nur einen Gebrauchtwagen<br />

finanzieren darf. Mit dem Grundsatz<br />

der Privatautonomie und der Eigenverantwortlichkeit<br />

ist dies nicht mehr vereinbar.<br />

Daher fordert der <strong>Bankenfachverband</strong>, die<br />

Bevormundungspflicht zu streichen.<br />

Basel II – bankengerechte Umsetzung<br />

gefordert<br />

Die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken<br />

treten zum 1. Januar 2007 in Kraft. Den<br />

Startschuss für die Übernahme der Regelungen<br />

in europäisches Recht hat der Baseler<br />

Ausschuss für Bankenaufsicht im Juni 2004<br />

mit der Verabschiedung der entsprechenden<br />

Rahmenvereinbarung gegeben. Parallel zum<br />

Richtlinienverfahren der EU arbeiten die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) und das Bundesministerium der<br />

Finanzen an der Umsetzung in deutsches<br />

Recht. Der <strong>Bankenfachverband</strong> strebt dabei<br />

Erleichterungen für Spezialbanken an.<br />

18<br />

Nachteile für Investitionsfinanzierung<br />

und Leasing<br />

Grundsätzlich können Banken durch Basel II<br />

entlastet werden, da sie Kredite nicht mehr<br />

pauschal mit Eigenkapital unterlegen müssen.<br />

Entgegen der allgemeinen Überzeugung<br />

profitieren davon aber nicht zwangsläufig<br />

alle Institute, die in der Mittelstandsfinanzierung<br />

und im Privatkundengeschäft tätig sind.<br />

Kredite an mittelständische Unternehmen<br />

werden bei der Risikoberechnung zwar<br />

günstiger als herkömmliche Unternehmenskredite<br />

behandelt. Darüber hinaus können<br />

Kredite an kleine Unternehmen und Gewerbetreibende<br />

den Retailkrediten zugeordnet<br />

und mit weniger Eigenkapital unterlegt werden.<br />

Betrachtet man die Höhe der Eigenkapitalanforderungen<br />

nicht im Durchschnitt aller<br />

Kreditinstitute, sondern bei den Investitionsfinanzierern,<br />

ergibt sich allerdings ein anderes<br />

Bild. Diese Institute können die in ihrem<br />

Geschäft üblichen Objektsicherheiten wie<br />

Kraftfahrzeuge oder Produktionsmaschinen<br />

nämlich nur begrenzt zur Reduzierung der<br />

Eigenkapitalanforderung heranziehen. Dies<br />

betrifft in erster Linie den Standardansatz,<br />

in dem nur finanzielle Sicherheiten und Realsicherheiten<br />

berücksichtigt werden. Darüber<br />

hinaus wird Leasing im Standardansatz<br />

nicht als eigene Forderungsklasse angesehen,<br />

sondern als herkömmliches Firmenkreditgeschäft<br />

mit entsprechend hohen Kapitalanforderungen.<br />

Anerkennung von Objektsicherheiten<br />

Im IRB-Basis-Ansatz besteht die Möglichkeit,<br />

vorhandene Objektsicherheiten risikomindernd<br />

und damit eigenkapitalmindernd<br />

zu berücksichtigen. Der <strong>Bankenfachverband</strong><br />

hat bei der BaFin wesentliche Verbesserungen<br />

erwirkt: So werden insbesondere Kraft-

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