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Jahresbericht 2004|2005 - Bankenfachverband

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Basel II – Anerkennungsfähige Sicherheiten<br />

Standardansatz<br />

· Bareinlagen<br />

· Schuldverschreibungen von staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen (mind. BB-gerated)<br />

· Schuldverschreibungen von Banken/Wertpapierfirmen, Unternehmen (mind. BBB-gerated)<br />

· Kurzfristige Schuldverschreibungen · Aktien eines Hauptindex · Gold<br />

· Ungeratete Bankschuldverschreibungen und Anteile an Investmentfonds, die in die oben genannten<br />

Vermögenswerte investieren · Kurzfristige Anleihen (mind. A-3 gerated)<br />

· Garantien und Kreditderivate<br />

fahrzeuge, Flugzeuge und Schiffe vergleichsweise<br />

unproblematisch als Sicherheiten<br />

anerkannt. Der IRB-Basis-Ansatz ist<br />

jedoch in zweierlei Hinsicht unzureichend.<br />

Zum einen ist die mögliche Kapitalersparnis<br />

äußerst gering. Zum anderen wurden von<br />

Seiten der Bankenaufsicht große Hürden in<br />

Form von Zulassungsvoraussetzungen und<br />

operationellen Anforderungen aufgestellt.<br />

Die Umsetzung in den Kreditinstituten wird<br />

dadurch erheblich komplexer und kostenträchtiger.<br />

Unter dem Strich werden die betroffenen<br />

Institute somit nicht wesentlich<br />

entlastet.<br />

Unterstützung beim fortgeschrittenen IRB-<br />

Ansatz<br />

Als Alternative zum Standardansatz können<br />

die betroffenen Banken den fortgeschrittenen<br />

IRB-Ansatz wählen. Dabei werden alle<br />

zur Berechnung der Risikogewichte und der<br />

Eigenkapitalanforderung notwendigen Para-<br />

19<br />

IRB-Basis-Ansatz<br />

zusätzlich zu den oben genannten<br />

· Gewerbliche und Wohnimmobilien<br />

· Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

· Sonstige physische Sicherheiten<br />

meter vom Institut selbst bestimmt. Neben<br />

der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der<br />

zum Ausfallzeitpunkt ausstehenden Forderung<br />

(EAD) spielt die Verlustquote (LGD)<br />

dabei eine entscheidende Rolle. Zur Bestimmung<br />

der Verlustquote werden die Ausfälle<br />

der Vergangenheit herangezogen, in denen<br />

sich der erzielte Wert der vorhandenen<br />

Sicherheiten widerspiegelt. Je höher dieser<br />

Wert ist, desto geringer fällt die Verlustquote<br />

und damit die Eigenkapitalanforderung aus.<br />

Die Berechnung der Verlustquoten wird<br />

dann schwierig, wenn ein Institut nur geringe<br />

Ausfälle zu verzeichnen hat. Der <strong>Bankenfachverband</strong><br />

hat die Institute, bei denen die<br />

LGD-Berechnung nicht möglich ist, bei einem<br />

Gemeinschaftsprojekt unterstützt. Zur<br />

Vorbereitung hatte der Verband zusammen<br />

mit dem Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen<br />

die Universität Bochum beauftragt,<br />

die »LGD-Berechnung für gewerbliche<br />

Investitionskredite / gewerbliches Leasing«<br />

in einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen.

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