Jahresbericht 2004|2005 - Bankenfachverband
Jahresbericht 2004|2005 - Bankenfachverband
Jahresbericht 2004|2005 - Bankenfachverband
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Basel II – Anerkennungsfähige Sicherheiten<br />
Standardansatz<br />
· Bareinlagen<br />
· Schuldverschreibungen von staatlichen und sonstigen öffentlichen Stellen (mind. BB-gerated)<br />
· Schuldverschreibungen von Banken/Wertpapierfirmen, Unternehmen (mind. BBB-gerated)<br />
· Kurzfristige Schuldverschreibungen · Aktien eines Hauptindex · Gold<br />
· Ungeratete Bankschuldverschreibungen und Anteile an Investmentfonds, die in die oben genannten<br />
Vermögenswerte investieren · Kurzfristige Anleihen (mind. A-3 gerated)<br />
· Garantien und Kreditderivate<br />
fahrzeuge, Flugzeuge und Schiffe vergleichsweise<br />
unproblematisch als Sicherheiten<br />
anerkannt. Der IRB-Basis-Ansatz ist<br />
jedoch in zweierlei Hinsicht unzureichend.<br />
Zum einen ist die mögliche Kapitalersparnis<br />
äußerst gering. Zum anderen wurden von<br />
Seiten der Bankenaufsicht große Hürden in<br />
Form von Zulassungsvoraussetzungen und<br />
operationellen Anforderungen aufgestellt.<br />
Die Umsetzung in den Kreditinstituten wird<br />
dadurch erheblich komplexer und kostenträchtiger.<br />
Unter dem Strich werden die betroffenen<br />
Institute somit nicht wesentlich<br />
entlastet.<br />
Unterstützung beim fortgeschrittenen IRB-<br />
Ansatz<br />
Als Alternative zum Standardansatz können<br />
die betroffenen Banken den fortgeschrittenen<br />
IRB-Ansatz wählen. Dabei werden alle<br />
zur Berechnung der Risikogewichte und der<br />
Eigenkapitalanforderung notwendigen Para-<br />
19<br />
IRB-Basis-Ansatz<br />
zusätzlich zu den oben genannten<br />
· Gewerbliche und Wohnimmobilien<br />
· Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
· Sonstige physische Sicherheiten<br />
meter vom Institut selbst bestimmt. Neben<br />
der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der<br />
zum Ausfallzeitpunkt ausstehenden Forderung<br />
(EAD) spielt die Verlustquote (LGD)<br />
dabei eine entscheidende Rolle. Zur Bestimmung<br />
der Verlustquote werden die Ausfälle<br />
der Vergangenheit herangezogen, in denen<br />
sich der erzielte Wert der vorhandenen<br />
Sicherheiten widerspiegelt. Je höher dieser<br />
Wert ist, desto geringer fällt die Verlustquote<br />
und damit die Eigenkapitalanforderung aus.<br />
Die Berechnung der Verlustquoten wird<br />
dann schwierig, wenn ein Institut nur geringe<br />
Ausfälle zu verzeichnen hat. Der <strong>Bankenfachverband</strong><br />
hat die Institute, bei denen die<br />
LGD-Berechnung nicht möglich ist, bei einem<br />
Gemeinschaftsprojekt unterstützt. Zur<br />
Vorbereitung hatte der Verband zusammen<br />
mit dem Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen<br />
die Universität Bochum beauftragt,<br />
die »LGD-Berechnung für gewerbliche<br />
Investitionskredite / gewerbliches Leasing«<br />
in einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen.