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Jahresbericht 2004|2005 - Bankenfachverband

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Fernabsatz von Finanzdienstleistungen –<br />

Dient Informationsflut dem Verbraucherschutz?<br />

Eine wachsende Zahl von Verbrauchern<br />

schätzt die Möglichkeit, Finanzdienstleistungen<br />

per Telefon, Fax, Brief oder Internet in<br />

Anspruch zu nehmen. Seit Ende 2004 werden<br />

Kreditinteressenten allerdings mit etwa doppelt<br />

so viel »Kleingedrucktem« konfrontiert<br />

wie bisher. Banken, die ihren Kunden Produkte<br />

wie Kredite, Girokonten oder Spareinlagen<br />

per Fernabsatz anbieten, müssen ihnen<br />

nach dem Gesetz über 50 Einzelinformaationen<br />

zukommen lassen. Aus Sicht des<br />

<strong>Bankenfachverband</strong>es kann dadurch der<br />

Blick auf die wesentlichen Informationen erschwert<br />

werden.<br />

Informationspflichten<br />

Zu den Kernpunkten der neuen Fernabsatzvorschriften<br />

zählt eine umfassende Informationspflicht<br />

des Anbieters. Wer beispiels-<br />

Fernabsatz von Verbraucherdarlehensverträgen<br />

Interne Revision<br />

Fünf Jahre Insolvenzordnung<br />

Basel II – Implementierung des IRB-Ansatzes<br />

Basel II – Implementierung der einfachen Ansätze<br />

Betrugsprävention<br />

Datenschutz<br />

25<br />

weise postalisch einen Kredit aufnimmt,<br />

muss vor Abgabe seiner Vertragserklärung<br />

über das anbietende Kreditinstitut, Inhalt<br />

und Kosten des Vertrages, Widerrufs- und<br />

Kündigungsmöglichkeiten sowie Rechtsbehelfe<br />

informiert werden. Neben diesen wesentlichen<br />

Informationen muss der Kunde<br />

neuerdings auch Angaben über den Handelsregistereintrag<br />

des Kreditinstituts erhalten<br />

und erfahren, in welcher Sprache der<br />

Vertrag geschlossen wird. Selbst wenn diese<br />

Informationen im Einzelfall von Interesse<br />

sind, in Summe erhöhen sie das Papiervolumen<br />

– oft auf das Doppelte. Es fragt sich, ob<br />

die Fülle von Informationen, mit der sich der<br />

Verbraucher auseinandersetzen muss, tatsächlich<br />

dem Ziel der besseren Orientierung<br />

dient.<br />

Widerrufsrecht<br />

Neben den Informationspflichten räumen die<br />

neuen Regelungen dem Verbraucher auch<br />

ein Widerrufsrecht ein. Aus Sicht des Ver-<br />

FachForen des <strong>Bankenfachverband</strong>es Meinungs- und Erfahrungsaustausch – Workshops<br />

am 07.09.04 in Berlin<br />

am 14.09.04 in Berlin<br />

am 28.09.04 in Berlin<br />

am 07.12.04 in Berlin<br />

am 12.04.05 in Berlin<br />

am 21.04.05 in Berlin<br />

im Herbst in Berlin

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