Jahresbericht 2004|2005 - Bankenfachverband
Jahresbericht 2004|2005 - Bankenfachverband
Jahresbericht 2004|2005 - Bankenfachverband
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen –<br />
Dient Informationsflut dem Verbraucherschutz?<br />
Eine wachsende Zahl von Verbrauchern<br />
schätzt die Möglichkeit, Finanzdienstleistungen<br />
per Telefon, Fax, Brief oder Internet in<br />
Anspruch zu nehmen. Seit Ende 2004 werden<br />
Kreditinteressenten allerdings mit etwa doppelt<br />
so viel »Kleingedrucktem« konfrontiert<br />
wie bisher. Banken, die ihren Kunden Produkte<br />
wie Kredite, Girokonten oder Spareinlagen<br />
per Fernabsatz anbieten, müssen ihnen<br />
nach dem Gesetz über 50 Einzelinformaationen<br />
zukommen lassen. Aus Sicht des<br />
<strong>Bankenfachverband</strong>es kann dadurch der<br />
Blick auf die wesentlichen Informationen erschwert<br />
werden.<br />
Informationspflichten<br />
Zu den Kernpunkten der neuen Fernabsatzvorschriften<br />
zählt eine umfassende Informationspflicht<br />
des Anbieters. Wer beispiels-<br />
Fernabsatz von Verbraucherdarlehensverträgen<br />
Interne Revision<br />
Fünf Jahre Insolvenzordnung<br />
Basel II – Implementierung des IRB-Ansatzes<br />
Basel II – Implementierung der einfachen Ansätze<br />
Betrugsprävention<br />
Datenschutz<br />
25<br />
weise postalisch einen Kredit aufnimmt,<br />
muss vor Abgabe seiner Vertragserklärung<br />
über das anbietende Kreditinstitut, Inhalt<br />
und Kosten des Vertrages, Widerrufs- und<br />
Kündigungsmöglichkeiten sowie Rechtsbehelfe<br />
informiert werden. Neben diesen wesentlichen<br />
Informationen muss der Kunde<br />
neuerdings auch Angaben über den Handelsregistereintrag<br />
des Kreditinstituts erhalten<br />
und erfahren, in welcher Sprache der<br />
Vertrag geschlossen wird. Selbst wenn diese<br />
Informationen im Einzelfall von Interesse<br />
sind, in Summe erhöhen sie das Papiervolumen<br />
– oft auf das Doppelte. Es fragt sich, ob<br />
die Fülle von Informationen, mit der sich der<br />
Verbraucher auseinandersetzen muss, tatsächlich<br />
dem Ziel der besseren Orientierung<br />
dient.<br />
Widerrufsrecht<br />
Neben den Informationspflichten räumen die<br />
neuen Regelungen dem Verbraucher auch<br />
ein Widerrufsrecht ein. Aus Sicht des Ver-<br />
FachForen des <strong>Bankenfachverband</strong>es Meinungs- und Erfahrungsaustausch – Workshops<br />
am 07.09.04 in Berlin<br />
am 14.09.04 in Berlin<br />
am 28.09.04 in Berlin<br />
am 07.12.04 in Berlin<br />
am 12.04.05 in Berlin<br />
am 21.04.05 in Berlin<br />
im Herbst in Berlin