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Jahresbericht 2004|2005 - Bankenfachverband

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EU-Geldwäscherichtlinie – Legitimationsprüfung<br />

durch Händler wird unnötig<br />

erschwert<br />

Mitte 2004 hat die EU-Kommission einen Vorschlag<br />

zur Neufassung der Geldwäscherichtlinie<br />

von 1991 vorgelegt. Ziel ist, die<br />

Geldwäschevorschriften der EU-Mitgliedstaaten<br />

nach dem Standard der OECD zu<br />

harmonisieren. Die Überprüfungen der Identität<br />

von Kreditkunden sollen nach den Plänen<br />

der Kommission verschärft werden, insbesondere<br />

wenn diese Legitimationsprüfung<br />

von »Dritten« durchgeführt wird. Darunter<br />

fallen auch Händler, die im Zuge der Absatzfinanzierung<br />

Kredite vermitteln.<br />

Geringes Risiko bei Kreditkonten<br />

Die EU-Kommission erkennt an, dass nicht<br />

jede Finanzdienstleistung für Geldwäschezwecke<br />

missbraucht werden kann. Dies ist<br />

z.B. bei bestimmten Lebensversicherungen<br />

der Fall. Hier kann auf eine Legitimationsprüfung<br />

verzichtet werden. Für Kreditkonten soll<br />

dies allerdings nicht gelten. Gleichwohl sieht<br />

der <strong>Bankenfachverband</strong> hier allerdings keine<br />

Missbrauchsrisiken und fordert daher,<br />

auf die Legitimation zu verzichten, wenn die<br />

Kreditraten von einem bereits legitimierten<br />

Konto des Kreditnehmers eingezogen werden.<br />

Da der Kunde in diesen Fällen bereits<br />

als Inhaber des Referenzkontos identifiziert<br />

wurde, besteht keine Gefahr, dass die Herkunft<br />

der Raten verschleiert werden könnte.<br />

Auf diese Weise würde der Aufwand für<br />

Kunden und Banken verringert.<br />

Legitimation durch Dritte<br />

Erstmals soll auf europäischer Ebene die<br />

Legitimation durch Dritte geregelt werden.<br />

Hiervon wären vor allem Händler betroffen,<br />

20<br />

die für die Bank am Point-of-sale die Legitimationsprüfung<br />

der Kunden vornehmen.<br />

Nach dem Entwurf müsste ein Händler hinsichtlich<br />

der Rechte und Pflichten der Richtlinie<br />

mit der Bank »gleichgestellt« werden,<br />

um weiterhin die Legitimationsprüfung ausführen<br />

zu können. Dies könnte zur Folge<br />

haben, dass Händler und ihre Mitarbeiter<br />

an speziellen Schulungsprogrammen über<br />

geldwäschegefährdete Transaktionen teilnehmen<br />

müssten. Der <strong>Bankenfachverband</strong><br />

erachtet diese Schulungen als unverhältnismäßig,<br />

da der Händler lediglich feststellt, ob<br />

der Kunde mit der in seinem Ausweis bezeichneten<br />

Person übereinstimmt und dessen<br />

persönliche Daten erfasst.<br />

Ratenkredite – Finanzportale geben<br />

Orientierung für Marktzinsen<br />

Im Markt für Konsumentenratenkredite gibt<br />

es zunehmend mehr Anbieter. Dem Verbraucher<br />

eröffnen sich fortlaufend neue Möglichkeiten,<br />

Kredit in der Form aufzunehmen,<br />

die seinen persönlichen Bedürfnissen entspricht.<br />

Gleichzeitig besteht auf allen Seiten<br />

der Wunsch nach Orientierung in Form von<br />

Durchschnittszinsen sowie Zinsspannen.<br />

Nach dem Wegfall einer entsprechenden<br />

Bundesbank-Statistik lässt sich ein Konditionsüberblick<br />

insbesondere in Finanzportalen<br />

im Internet finden.<br />

Wegfall des Schwerpunktzinses<br />

Bis Mitte des Jahres 2003 hat die Deutsche<br />

Bundesbank eine Orientierungsgröße veröffentlicht:<br />

Als so genannter Schwerpunktzinssatz<br />

für Ratenkredite wurde früher der<br />

monatlich erhobene Sollzins angesehen. Er<br />

galt als Durchschnittswert für Ratenkreditzinsen<br />

in Deutschland. Anfang 2003 wurde

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