Jahresbericht 2004|2005 - Bankenfachverband
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EU-Geldwäscherichtlinie – Legitimationsprüfung<br />
durch Händler wird unnötig<br />
erschwert<br />
Mitte 2004 hat die EU-Kommission einen Vorschlag<br />
zur Neufassung der Geldwäscherichtlinie<br />
von 1991 vorgelegt. Ziel ist, die<br />
Geldwäschevorschriften der EU-Mitgliedstaaten<br />
nach dem Standard der OECD zu<br />
harmonisieren. Die Überprüfungen der Identität<br />
von Kreditkunden sollen nach den Plänen<br />
der Kommission verschärft werden, insbesondere<br />
wenn diese Legitimationsprüfung<br />
von »Dritten« durchgeführt wird. Darunter<br />
fallen auch Händler, die im Zuge der Absatzfinanzierung<br />
Kredite vermitteln.<br />
Geringes Risiko bei Kreditkonten<br />
Die EU-Kommission erkennt an, dass nicht<br />
jede Finanzdienstleistung für Geldwäschezwecke<br />
missbraucht werden kann. Dies ist<br />
z.B. bei bestimmten Lebensversicherungen<br />
der Fall. Hier kann auf eine Legitimationsprüfung<br />
verzichtet werden. Für Kreditkonten soll<br />
dies allerdings nicht gelten. Gleichwohl sieht<br />
der <strong>Bankenfachverband</strong> hier allerdings keine<br />
Missbrauchsrisiken und fordert daher,<br />
auf die Legitimation zu verzichten, wenn die<br />
Kreditraten von einem bereits legitimierten<br />
Konto des Kreditnehmers eingezogen werden.<br />
Da der Kunde in diesen Fällen bereits<br />
als Inhaber des Referenzkontos identifiziert<br />
wurde, besteht keine Gefahr, dass die Herkunft<br />
der Raten verschleiert werden könnte.<br />
Auf diese Weise würde der Aufwand für<br />
Kunden und Banken verringert.<br />
Legitimation durch Dritte<br />
Erstmals soll auf europäischer Ebene die<br />
Legitimation durch Dritte geregelt werden.<br />
Hiervon wären vor allem Händler betroffen,<br />
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die für die Bank am Point-of-sale die Legitimationsprüfung<br />
der Kunden vornehmen.<br />
Nach dem Entwurf müsste ein Händler hinsichtlich<br />
der Rechte und Pflichten der Richtlinie<br />
mit der Bank »gleichgestellt« werden,<br />
um weiterhin die Legitimationsprüfung ausführen<br />
zu können. Dies könnte zur Folge<br />
haben, dass Händler und ihre Mitarbeiter<br />
an speziellen Schulungsprogrammen über<br />
geldwäschegefährdete Transaktionen teilnehmen<br />
müssten. Der <strong>Bankenfachverband</strong><br />
erachtet diese Schulungen als unverhältnismäßig,<br />
da der Händler lediglich feststellt, ob<br />
der Kunde mit der in seinem Ausweis bezeichneten<br />
Person übereinstimmt und dessen<br />
persönliche Daten erfasst.<br />
Ratenkredite – Finanzportale geben<br />
Orientierung für Marktzinsen<br />
Im Markt für Konsumentenratenkredite gibt<br />
es zunehmend mehr Anbieter. Dem Verbraucher<br />
eröffnen sich fortlaufend neue Möglichkeiten,<br />
Kredit in der Form aufzunehmen,<br />
die seinen persönlichen Bedürfnissen entspricht.<br />
Gleichzeitig besteht auf allen Seiten<br />
der Wunsch nach Orientierung in Form von<br />
Durchschnittszinsen sowie Zinsspannen.<br />
Nach dem Wegfall einer entsprechenden<br />
Bundesbank-Statistik lässt sich ein Konditionsüberblick<br />
insbesondere in Finanzportalen<br />
im Internet finden.<br />
Wegfall des Schwerpunktzinses<br />
Bis Mitte des Jahres 2003 hat die Deutsche<br />
Bundesbank eine Orientierungsgröße veröffentlicht:<br />
Als so genannter Schwerpunktzinssatz<br />
für Ratenkredite wurde früher der<br />
monatlich erhobene Sollzins angesehen. Er<br />
galt als Durchschnittswert für Ratenkreditzinsen<br />
in Deutschland. Anfang 2003 wurde