Das Sprengelprogramm 2013/14 zum Download - Kindergarten und ...
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22. KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER SCHULBÜCHER<br />
VORGANGSWEISE<br />
Bei der Auswahl der Schulbücher ist die finanzielle Lage des Sprengels <strong>und</strong> der Familien zu beachten bzw.<br />
zu berücksichtigen.<br />
Die Schulbücher sind Eigentum des Sprengels, die Finanzierung für den Ankauf erfolgt über das Amt für<br />
Schulfürsorge. Sie werden den Schülern leihweise zur Verfügung gestellt.<br />
Als Leihbücher sind sie einzubinden <strong>und</strong> zu schonen. Es darf weder hineingeschrieben noch unterstrichen<br />
werden.<br />
Beschädigte Bücher sind unmittelbar zu ersetzen. Die entsprechende Überprüfung übernimmt der/die<br />
zuständige Fachlehrer/in.<br />
Neu eingeführte Bücher sind mindestens drei Jahre zu verwenden.<br />
Bei der Einführung von Arbeitsbüchern (Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Mittelschule), die von den Schülern jährlich<br />
aufgebraucht werden, kann von den Eltern ein angemessener Kostenbeitrag eingehoben werden.<br />
Die eingeführten Schulbücher dürfen nicht durch Fotokopien ersetzt sondern nur ergänzt werden. An den<br />
Schulen, an welchen nach Montessorigr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong>/oder anderen anerkannten Lern- <strong>und</strong> Arbeitsweisen<br />
unterrichtet wird, darf mit dem Schulbuchgeld auch alternatives Lehrmaterial angekauft werden.<br />
NEUEINFÜHRUNGEN<br />
Schulbücher werden vom Lehrerkollegium beschlossen: den Vorschlag zur Einführung verantworten in<br />
Gr<strong>und</strong>- sowie in Mittelschule die zuständige Fachgruppe bzw. die jeweiligen Fachlehrer.<br />
Diese überprüfen auch, ob die einzuführenden Bücher schülergerecht <strong>und</strong> den Rahmenrichtlinien<br />
entsprechend verfasst sind <strong>und</strong> ob sie für individualisierenden Unterricht <strong>und</strong> für flexible, offene Lernformen<br />
geeignet sind (zu diesen Aspekten legen die Lehrer, die das neu einzuführende Buch vorschlagen, einen<br />
erläuternden Bericht vor, worin auch ein Urteil über Sprache <strong>und</strong> Methodik geäußert wird).<br />
Der Neueinführung von Büchern <strong>und</strong> Arbeitsheften muss eine angemessene Erprobungszeit von mindestens<br />
einem Halbjahr vorangehen.<br />
Neu eingeführte Bücher müssen regelmäßig verwendet werden, auch wenn Lehrer/innenwechsel erfolgt.<br />
Überprüfte Schulbücher/Arbeitshefte können für mehrere Jahrgänge/Klassen auch gleichzeitig eingeführt<br />
werden.<br />
Die Auswahl der Schulbücher erfolgt in einer einzigen Sitzung des Lehrerkollegiums <strong>und</strong> zwar bis spätestens<br />
Ende Mai.