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Das Sprengelprogramm 2013/14 zum Download - Kindergarten und ...

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24. KRITERIEN FÜR DIE BILDUNG DER ERSTEN KLASSEN<br />

GRUNDSCHULE<br />

Wird aufgr<strong>und</strong> der Schülerzahl die Errichtung von Parallelklassen notwendig, so wird die Einteilung der<br />

Schüler folgendermaßen vorgenommen:<br />

Alle neu eingeschriebenen Schüler/innen werden in alphabetischer Reihenfolge, nach Knaben <strong>und</strong> Mädchen<br />

getrennt, aufgelistet <strong>und</strong> in dieser Reihenfolge den zu errichtenden Klassenverbänden zugeordnet.<br />

Die pädagogischen Fachkräfte im <strong>Kindergarten</strong> werden im Vorfeld von Seiten der Direktorin oder von Seiten<br />

der Koordinatorin für den Bereich „Frühförderung <strong>und</strong> Entwicklungsbegleitung“ kontaktiert <strong>und</strong> deren<br />

Vorschläge bei der Klassenzusammensetzung berücksichtigt.<br />

Die Direktorin achtet bei der effektiven Zuteilung der Schüler/innen darauf, dass es in keiner Klasse zu einer<br />

Häufung von „Problemkindern“ oder besonders auffälligen Kindern kommt.<br />

Kinder aus derselben Familie werden in denselben Klassenverband aufgenommen, sofern es die Eltern<br />

wünschen.<br />

Schüler/innen, die auf denselben Schülerbeförderungsdienst angewiesen sind, werden derselben Klasse<br />

zugewiesen.<br />

Anträge von Eltern hinsichtlich Klassenzusammensetzung werden nur in schwerwiegenden <strong>und</strong> schriftlich<br />

begründeten Fällen angenommen.<br />

Die Klassenzusammensetzung wird zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.<br />

MITTELSCHULE<br />

Die Einteilung der ersten Klassen übernimmt eine Arbeitsgruppe bestehend aus Lehrpersonen der<br />

Mittelschule. Diese Arbeitsgruppe wird vom Lehrerkollegium für mindestens drei Jahre ernannt. Es wird<br />

darauf geachtet, dass Lehrpersonen aller Züge in dieser Gruppe mitarbeiten, ebenso wie die Direktor-<br />

Stellvertreterin <strong>und</strong> die Koordinatorin für Integration.<br />

In jeder ersten Klasse sollen Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler aus mehreren Gr<strong>und</strong>schulen vertreten sein. Es wird<br />

darauf geachtet, dass mindestens zwei Schülerinnen (zwei Mädchen) oder zwei Schüler (zwei Buben)<br />

derselben Gr<strong>und</strong>schule zusammenbleiben. Buben <strong>und</strong> Mädchen werden gleichmäßig verteilt.<br />

In jeder Klasse sollen Schüler/innen jeden Leistungsniveaus vertreten sein.<br />

Schüler/innen, die noch Geschwister an der Mittelschule haben, werden gr<strong>und</strong>sätzlich dem Klassenzug ihrer<br />

Geschwister zugeordnet. Bei Schüler/innen mit Funktionsdiagnose ist dies nicht immer möglich, da nicht<br />

jeder 1. Klasse eine Integrationslehrperson zugeteilt wird.<br />

Bei der Zuweisung der Schüler/innen mit Funktionsdiagnose wird deren Ausgangslage berücksichtigt,<br />

genauso wie die Verfügbarkeit von Personalressourcen laut Stellenplan. Es wird darauf geachtet, dass diese<br />

Schüler/innen möglichst gut durch Integrationslehrpersonen gefördert werden können. <strong>Das</strong>selbe gilt – sofern<br />

möglich – auch für Schüler/innen mit klinisch, psychologischem Bef<strong>und</strong>.<br />

Die Schüler/innen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> werden auf die verschiedenen Klassen verteilt; jene, die auf<br />

Religion verzichten <strong>und</strong> in diesen St<strong>und</strong>en die Betreuung durch Lehrpersonen wünschen, werden in der<br />

Regel derselben Klasse zugeordnet.<br />

Über die Koordinatorin für Integration werden von den Lehrpersonen der Gr<strong>und</strong>schule Hinweise bezüglich<br />

auffälliger Schüler/innen (Leistung <strong>und</strong> Verhalten) schriftlich eingeholt. Diese Informationen bilden eine<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Klasseneinteilung.<br />

Eltern- <strong>und</strong> Lehrerwünsche werden nur in begründeten Fällen <strong>und</strong> nach Ermessen der Arbeitsgruppe<br />

berücksichtigt. Sie müssen vor Unterrichtsende im Juni im Sekretariat der Schule schriftlich eingereicht<br />

werden. Die Klassenzusammensetzung wird zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.<br />

Prinzipiell ist bei Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern mit normalem Schulverlauf ein Wechsel des Klassenzuges nicht<br />

möglich.<br />

KRITERIEN ZUR ZUWEISUNG DER REPETENTEN/INNEN<br />

Die Repetenten/innen werden gleichmäßig auf die verschiedenen Klassenzüge verteilt. Sie werden<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich in einen anderen Zug versetzt, es sei denn, der Klassenrat oder die Eltern deponieren<br />

innerhalb Schulende einen begründeten anders lautenden Vorschlag.

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