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Der Landarbeiter - Landarbeiterkammer

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HINWEIS<br />

Die 68. Vollversammlung des Tiroler Land- und<br />

Forstarbeiterbundes findet am<br />

Montag, dem 7. April 2014<br />

in den Ursulinen-Sälen am Marktplatz in Innsbruck statt.<br />

Termin bitte vormerken!!!<br />

Die neue Pendlerverordnung ab 2014<br />

<strong>Der</strong> Pendlerrechner kommt<br />

Ab 2014 gelten verbesserte Zumutbarkeitsbestimmungen<br />

zur Ermittlung der kleinen und der großen<br />

Pendlerpauschale. Ob jemanden die kleine oder die<br />

große Pendlerpauschale bekommt, hängt davon ab, ob<br />

öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind oder nicht<br />

und ob bestimmte Wegzeiten überschritten werden<br />

oder nicht. Für mehr Klarheit sorgt der neue einheitliche<br />

Pendlerrechner, der ab 1. Jänner auf der Homepage<br />

des BMF zur Verfügung gestellt werden soll.<br />

Die zumutbaren Wegzeiten werden ab 2014 spürbar<br />

verkürzt, womit man leichter in den Genuss der großen<br />

Pendlerpauschale kommt.<br />

Die Zumutbarkeitsbestimmungen ab 2014<br />

Definition Wegzeit:<br />

Als Wegzeit zählt die gesamte Zeit vom Verlassen der<br />

Wohnung bis zum Eintreffen am Arbeitsplatz (bei Gleitzeit)<br />

bzw. bis zum Beginn der bezahlten Arbeitszeit (bei<br />

fixen Dienstzeiten).<br />

Wegzeit: unter 60 Minuten<br />

Erreicht man den Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

in weniger als einer Stunde, sind diese<br />

zumutbar und man erhält die kleine Pendlerpauschale.<br />

Bisher waren öffentliche Verkehrsmittel bis 90 Minuten<br />

wegzeitunabhängig von der Länge des Arbeitsweges zumutbar.<br />

Wegzeit: über 120 Minuten<br />

Ab zwei Stunden Wegzeit (bisher 2,5 Stunden) sind<br />

öffentliche Verkehrsmittel generell unzumutbar und<br />

Pendlerinnen und Pendler erhalten in diesem Fall die<br />

große Pendlerpauschale.<br />

___________________________________________________________________________________<br />

Impressum<br />

Herausgeber und Medieninhaber (Verleger): Tiroler Land- und Forstarbeiterbund,<br />

Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck.<br />

Medienunternehmen: Tiroler Land- und Forstarbeiterbund , Brixner Straße 1,<br />

6020 Innsbruck.<br />

Redaktion: Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck.<br />

Tel. (+43) 05 92 92 3010 Fax: (+43) 05 92 92 3099<br />

Herstellung und Druck: Aristos Druckzentrum Ges.m.b.H. & Co KG<br />

A-6060 Hall i.Tirol, Dinkhauserstraße 2<br />

___________________________________________________________________________________<br />

Offenlegung gemäß § 25 des Mediengesetzes<br />

Medieninhaber: Tiroler Land- und Forstarbeiterbund, Brixner Straße 1,<br />

6020 Innsbruck.<br />

Unternehmensgegenstand: Herstellung und Verbreitung des Mitteilungsblattes<br />

„<strong>Der</strong> <strong>Landarbeiter</strong>“.<br />

Geschäftsführer und Chefredakteur: Dr. Wolfgang Schwaiger<br />

Mitglieder des Vorstandes: Andreas Gleirscher, Martin Ennemoser, Josef Stock,<br />

Thomas Tschiderer, Otto Jehle, Heinrich Moser, Ing. Helmut Lang,<br />

Peter Kofler, Anton Schellhorn, Richard Soder, Dr. Wolfgang Schwaiger,<br />

Georg Sailer, Josef Stocker, Susanne Schöpf, Veronika Stafler.<br />

___________________________________________________________________________________<br />

Anschrift für alle: Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck.<br />

Blattlinie: Die Blattlinie entspricht den Satzungen des Tiroler Landund<br />

Forstarbeiterbundes<br />

___________________________________________________________________________________<br />

P.b.b. Erscheinungsort Innsbruck<br />

Verlagspostamt 6020 Innsbruck<br />

Wegzeit: 60 bis 120 Minuten<br />

Bei über einer Stunde Wegzeit erhöht sich die Zumutbarkeit<br />

pro Kilometer Arbeitsweg um eine Minute! Das<br />

bedeutet bei 10 km Arbeitsweg sind künftig 60 Minuten<br />

+ 10 Minuten Wegzeit zumutbar, bisher waren es<br />

90 Minuten.

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