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Weihnachtsbasteln für Kinder - Langweid am Lech

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Gemeindeanzeiger - 2 - Nr. 50/13<br />

Redaktionsschlussvorverlegung<br />

Aus produktionstechnischen Gründen muss der<br />

Redaktionsschluss <strong>für</strong> die Ausgabe in Kalenderwoche<br />

51 auf<br />

Donnerstag, 12. Dezember 2013<br />

vorverlegt werden.<br />

Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre<br />

Texte und Anzeigen bei der Annahmestelle ein.<br />

Die Redaktion<br />

Rufbereitschaft (Wasserrohrbrüche u.Ä.), Tel. 0151/46152711.<br />

Rathaus Gablingen geschlossen<br />

Das Rathaus der Gde. Gablingen ist an Heiligabend (24.12.)<br />

sowie an Silvester (31.12.) geschlossen.<br />

Gemeinde Gablingen<br />

1.Bgm Hörmann<br />

Ablesen der Wasseruhren<br />

Es erfolgt die Ablesung der Wasseruhren zum 31.12.2013 in<br />

allen Ortsteilen erstmalig durch einen sogenannten Ablesebrief.<br />

Die Grundstückseigentümer erhalten in den nächsten Tagen<br />

eine schriftliche Aufforderung den Zählerstand abzulesen,<br />

diesen in den beiliegenden Antwortbrief einzutragen und an<br />

die Gemeinde Gablingen (Rathausplatz 1, 86456 Gablingen)<br />

zurückzusenden. Es besteht auch die Möglichkeit den Zählerstand<br />

· telefonisch (08230/8901-23)<br />

· per Fax (08230/8901-40)<br />

· per e-Mail ( steuer<strong>am</strong>t@gablingen.de )<br />

der Gemeinde Gablingen mitzuteilen.<br />

Sollte der Zählerstand bis zum 03.01.2014 nicht vorliegen muss<br />

der Verbrauch leider geschätzt werden.<br />

Gablingen, 13.12.2013<br />

Hörmann, 1. Bürgermeister<br />

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19,<br />

Gewerbegebiet „Flugplatz 1“<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß<br />

§ 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung<br />

gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der<br />

benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2<br />

BauGB<br />

Der Gemeinderat Gablingen hat in seiner Sitzung <strong>am</strong><br />

12.11.2013 beschlossen, <strong>für</strong> den Bereich des seit 17.03.1997<br />

rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 19, Gewerbegebiet „Flugplatz<br />

1“, zuletzt geändert <strong>am</strong> 26.11.2010 (3. Änderung), die 4.<br />

Änderung durchzuführen.<br />

Die vorgesehene 4. Änderung des Bebauungsplans sieht eine<br />

südliche Verlegung der Dornierstraße und Abschluss mit einem<br />

Wendeh<strong>am</strong>mer vor. Weiterhin sind das Bodendenkmal „KZ-<br />

Außenlager“ sowie Maßnahmen der Rigolen-Entwässerung<br />

und der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung enthalten.<br />

Schalltechnische und immissionsschutzrechtliche Belange werden<br />

entsprechend berücksichtigt und mit eingearbeitet. Ebenso<br />

ist eine fußläufige Verbindung von ca. 2,00 bis 3,00 m von der<br />

Paul-Klee-Straße bis zum südlichen Bodendenkmal unterhalb<br />

der Dornierstraße vorgesehen, die u.a. der Verlegung evtl. notwendiger<br />

Sparten und der Verlegung einer Wasserleitung <strong>für</strong><br />

einen Ringschluss dient.<br />

Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wurde das Büro Steinbacher-Consult<br />

IG mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6,<br />

86356 Neusäß, beauftragt.<br />

Der Geltungsbereich des Änderungsgebietes umfasst hauptsächlich<br />

den westlichen Bereich des Bebauungsplans südlich<br />

der Kreisstraße A 8 und nördlich des Grundstücks Fl.Nr. 595/15,<br />

östlich der Grundstücke Fl.Nr. 645 und 641/1, Gemarkung<br />

Gablingen.<br />

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1<br />

BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

sowie die Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß<br />

§ 2 Abs. 2 BauGB <strong>für</strong> den 4. Bebauungsplanänderungsentwurf<br />

Nr. 19, Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, in der Fassung vom<br />

12.11.2013, findet während der Zeit vom<br />

23. Dezember 2013 bis einschließlich 24. Januar 2014<br />

statt.

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