Weihnachtsbasteln für Kinder - Langweid am Lech
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Gemeindeanzeiger - 2 - Nr. 50/13<br />
Redaktionsschlussvorverlegung<br />
Aus produktionstechnischen Gründen muss der<br />
Redaktionsschluss <strong>für</strong> die Ausgabe in Kalenderwoche<br />
51 auf<br />
Donnerstag, 12. Dezember 2013<br />
vorverlegt werden.<br />
Bitte reichen Sie spätestens bis zu diesem Termin Ihre<br />
Texte und Anzeigen bei der Annahmestelle ein.<br />
Die Redaktion<br />
Rufbereitschaft (Wasserrohrbrüche u.Ä.), Tel. 0151/46152711.<br />
Rathaus Gablingen geschlossen<br />
Das Rathaus der Gde. Gablingen ist an Heiligabend (24.12.)<br />
sowie an Silvester (31.12.) geschlossen.<br />
Gemeinde Gablingen<br />
1.Bgm Hörmann<br />
Ablesen der Wasseruhren<br />
Es erfolgt die Ablesung der Wasseruhren zum 31.12.2013 in<br />
allen Ortsteilen erstmalig durch einen sogenannten Ablesebrief.<br />
Die Grundstückseigentümer erhalten in den nächsten Tagen<br />
eine schriftliche Aufforderung den Zählerstand abzulesen,<br />
diesen in den beiliegenden Antwortbrief einzutragen und an<br />
die Gemeinde Gablingen (Rathausplatz 1, 86456 Gablingen)<br />
zurückzusenden. Es besteht auch die Möglichkeit den Zählerstand<br />
· telefonisch (08230/8901-23)<br />
· per Fax (08230/8901-40)<br />
· per e-Mail ( steuer<strong>am</strong>t@gablingen.de )<br />
der Gemeinde Gablingen mitzuteilen.<br />
Sollte der Zählerstand bis zum 03.01.2014 nicht vorliegen muss<br />
der Verbrauch leider geschätzt werden.<br />
Gablingen, 13.12.2013<br />
Hörmann, 1. Bürgermeister<br />
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19,<br />
Gewerbegebiet „Flugplatz 1“<br />
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß<br />
§ 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung<br />
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der<br />
benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2<br />
BauGB<br />
Der Gemeinderat Gablingen hat in seiner Sitzung <strong>am</strong><br />
12.11.2013 beschlossen, <strong>für</strong> den Bereich des seit 17.03.1997<br />
rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 19, Gewerbegebiet „Flugplatz<br />
1“, zuletzt geändert <strong>am</strong> 26.11.2010 (3. Änderung), die 4.<br />
Änderung durchzuführen.<br />
Die vorgesehene 4. Änderung des Bebauungsplans sieht eine<br />
südliche Verlegung der Dornierstraße und Abschluss mit einem<br />
Wendeh<strong>am</strong>mer vor. Weiterhin sind das Bodendenkmal „KZ-<br />
Außenlager“ sowie Maßnahmen der Rigolen-Entwässerung<br />
und der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung enthalten.<br />
Schalltechnische und immissionsschutzrechtliche Belange werden<br />
entsprechend berücksichtigt und mit eingearbeitet. Ebenso<br />
ist eine fußläufige Verbindung von ca. 2,00 bis 3,00 m von der<br />
Paul-Klee-Straße bis zum südlichen Bodendenkmal unterhalb<br />
der Dornierstraße vorgesehen, die u.a. der Verlegung evtl. notwendiger<br />
Sparten und der Verlegung einer Wasserleitung <strong>für</strong><br />
einen Ringschluss dient.<br />
Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wurde das Büro Steinbacher-Consult<br />
IG mbH & Co. KG, Richard-Wagner-Straße 6,<br />
86356 Neusäß, beauftragt.<br />
Der Geltungsbereich des Änderungsgebietes umfasst hauptsächlich<br />
den westlichen Bereich des Bebauungsplans südlich<br />
der Kreisstraße A 8 und nördlich des Grundstücks Fl.Nr. 595/15,<br />
östlich der Grundstücke Fl.Nr. 645 und 641/1, Gemarkung<br />
Gablingen.<br />
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1<br />
BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
sowie die Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß<br />
§ 2 Abs. 2 BauGB <strong>für</strong> den 4. Bebauungsplanänderungsentwurf<br />
Nr. 19, Gewerbegebiet „Flugplatz 1“, in der Fassung vom<br />
12.11.2013, findet während der Zeit vom<br />
23. Dezember 2013 bis einschließlich 24. Januar 2014<br />
statt.