27.04.2014 Aufrufe

Lieferantenrahmenvertrag Gas mit Anlagen (PDF) - Stadtwerke

Lieferantenrahmenvertrag Gas mit Anlagen (PDF) - Stadtwerke

Lieferantenrahmenvertrag Gas mit Anlagen (PDF) - Stadtwerke

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Kosten des Umbaus einer Standardlastprofilzählung in eine e registrierende Lastgangmes-<br />

sung in den zuvor beschriebenen Fällen trägt, soweit nicht abweichend geregelt, der Transport-<br />

kunde.<br />

Nach dem Umbau und der Inbetriebnahme der registrierendenn Lastgangmessung werden - un-<br />

- die<br />

abhängig von der tatsächlichen Leistungsinanspruchnahme<br />

und Jahresenergiemengen Preise für registrierende Lastgangmessung gemäß<br />

veröffentlichten Preisblättern des Netzbetrei-<br />

bers angewendet.<br />

§ 7 Unterbrechung<br />

der Netznutzung<br />

1. Eine Unterbrechung der Netznutzung ist in den folgenden Fällen zulässig:<br />

a)<br />

geplante/vorhersehbaree Unterbrechungen<br />

aa)<br />

bb)<br />

zur Vornahme betriebsnotwendiger Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion, In-<br />

der<br />

standsetzung)<br />

zur Vornahme von Maßnahmen zum Neubau, zur Änderung undd zur Erweiterung<br />

<strong>Anlagen</strong><br />

b)<br />

unvorhersehbare Unterbrechungen<br />

aa)<br />

bb)<br />

cc)<br />

dd)<br />

c)<br />

vertraglich vereinbarte bzw. sonstige Unterbrechungen<br />

aa)<br />

im Fall von vertraglich vereinbarter unterbrechbarer AnschlussnutzA<br />

tzung<br />

bb)<br />

um den Gebrauch von Energie unter Umgehung, Beeinflussung<br />

von Messeinrichtungen zu verhindern<br />

zur Vermeidung eines drohenden Netzzusammenbruchs<br />

bei Störungen auf Grund höherer Gewalt<br />

auf Grund nicht planbarer Instandsetzungsmaßnahmen<br />

um eine un<strong>mit</strong>telbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Sachen von erheblichem<br />

Wert abzuwenden<br />

bei Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transport-<br />

kunden, soweit dieser hierzuu berechtigt ist, nach den Regeln einer gesondert abge-<br />

schlossenen Vereinbarung zwischen Transportkunde<br />

und Netzbetreiber<br />

oder vor Anbringung<br />

cc)<br />

dd)<br />

um zu gewährleisten, dass Störungen anderer Anschlussnehmer oder -nutzer oder<br />

störende Rückflüsse auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter ausgeschlossen<br />

sind<br />

bei Zuwiderhandlungen des Anschlussnehmers oder -nutzers gemäß § 24 Abs. 2 Nie-<br />

des<br />

derdruckanschlussverordnung (NDAV) bzw. gegen entsprechende Regelungen<br />

Netzanschluss-/ Anschlussnu<br />

utzungsvertrages.<br />

2. Der Netzbetreiber hat jede Unterbrechung gemäß Ziffer 1 a) und b) unverzüglich zu beheben.<br />

Seite 10 von 21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!