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Lieferantenrahmenvertrag Gas mit Anlagen (PDF) - Stadtwerke

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Für RLM-Entnahmestellen ergibt sich der endgültige Arbeitspreis für die gesamtee im Abrech-<br />

nungszeitraum (§ 5) entnommene<br />

Menge in ct/ /kWh aus der in Anlage 4 (Preisblatt) aufgeführ-<br />

ten Arbeitspreistabelle<br />

nach dem Stufenpreismodell. Da sich der endgültige Arbeitspreis in<br />

ct/kWh erst<br />

nach Er<strong>mit</strong>tlung der gesamten im Abrechnungs<br />

zeitraum (§ 5) entnommenen Mengee<br />

bestimmen<br />

lässt, ist der Netzbetreiber berechtigt, bei der monatlichen Abrechnung vorläufig den<br />

Arbeitspreis zugrunde zu legen, der sich aus der im vorherigen Abrechnungszeitraum (§ 5) ent-<br />

nommenenn Jahresmenge ergibt. Liegt die letzte Jahresabrechnung nicht vor, wird der Netzbe-<br />

treiber einee Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dasss<br />

die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.<br />

SLP Abschläge<br />

Für SLP-Entnahmestellen berechnet der Netzbetreiber dem Transportkunden für die Netznut-<br />

zung zählpunktgenau Abschlagsza<br />

ahlungen auf der Basis der letzten Jahresabrechungen der<br />

jeweiligen Entnahmestellen. Die Abschlagszahlungen werden unabhängig vom tatsächlichen<br />

Umfang der Netznutzung fällig. Liegt die letztee Jahresabrechnung nicht vor, wird der Netzbe-<br />

treiber einee Jahresverbrauchsprognose vornehmen. Macht der Transportkunde glaubhaft, dasss<br />

die Entnahmen erheblich davon abweichen, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Ändernn<br />

sich die vertraglichen<br />

Entgelte, so können die nach der Entgeltänderung anfallenden Ab-<br />

schlagszahlungen entsprechend der Entgeltänderung angepasst werden.<br />

Jahresendabrechnung<br />

Nach Über<strong>mit</strong>tlung der Messwerte wird vom Netzbetreiber für f jede SLP-Entnahmestelle - sowie<br />

erforderlichenfalls für RLM-Entnahm<br />

mestellen wegen einer Abweichung des vorläufig nach Abs. 1<br />

angesetzten Arbeitspreises zum endgültig anzusetzenden<br />

Arbeitspreiss - eine Jahresendrech-<br />

nung erstellt, in der der tatsächliche Umfang der Netznutzung unter Ausweis der abrechnungs-<br />

relevanten Entgeltbestandteile undd unter Anrechnung der bereits geleisteten Zahlungen abge-<br />

rechnet wird.<br />

RLM-Abrechnung bei unterjährigem Lieferantenwechsel<br />

Sofern ein Lieferantenwechsel für eine RLM-Entnahmestelle zu einemm anderen Zeitpunkt als<br />

dem Ende des Abrechnungszeitraums (§ 5) stattfindet, legt der Netzbetreiber für die Abrech-<br />

nung des Leistungspreises gegenüber dem bisherigen Transportkundenn die höchste<br />

Leistung in<br />

den letzten zwölf Monaten vorr dem Lieferantenwechsel zugrunde. Sofern die RLM-<br />

Entnahmestelle zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels noch keine zwölf Monate von irgendei-<br />

nem Transportkunden<br />

beliefert worden ist, legt<br />

der Netzbetreiber die bislang höchste Leistung<br />

an dieser Entnahmestelle zugrunde. Gegenüber dem neuen Transportkunden, der die Entnah-<br />

mestelle am<br />

Ende des Abrechnungszeitraums<br />

(§ 5) beliefert, legt der Netzbetreiber für die Ab-<br />

rechnung des Leistungspreises diee höchste Leistung im gesamten Abrechnungszeitraum (§ 5)<br />

zugrunde.<br />

Für die Bestimmung des Arbeitspreises gegenüber dem bisherigen b Transportkunden legt der<br />

Netzbetreiber einen hochgerechneten Jahresverbrauch unter Berücksichtigung derr letzten Ab-<br />

lesedaten zugrunde. Der nach dieser Hochrechnung er<strong>mit</strong>telte Arbeitspreis wird für die Mengenn<br />

abgerechnet, die der bisherige Transportkunde<br />

innerhalb des d Abrechnungszeitraums (§ 5) ge-<br />

liefert hat. Gegenüber dem neuen Transportkunden, der die Entnahmestelle am Ende des Ab-<br />

rechnungszeitraums (§<br />

5) beliefert, , legt der Netzbetreiber für f die Bestimmung des Arbeitsprei-<br />

ses den abgelesenen<br />

Jahresverbrauch im Abrechnungszeitraum (§ 5) zugrunde und wendet<br />

diesen Arbeitspreis auf die Mengee an, die der neue Transportkundee innerhalb des Abrech-<br />

nungszeitraums (§ 5) geliefert hat.<br />

Die Leistungspreisentgelte sowie das Entgelt für den Messstellenbetrieb werden entsprechend<br />

dem tatsächlichen Belieferungszeitraum jeweils<br />

zeitanteilig berechnet.<br />

SLP-Abrechnung bei unterjährigem Lieferantenwechsell<br />

Sofern ein Lieferantenwechsel für eine SLP-Entnahmestelle zu einemm anderen Zeitpunkt als<br />

dem Ende des Abrechnungszeitraums (§ 5) erfolgt, legt der Netzbetreiber für die Bestimmung<br />

des mengenabhängigen Grundpreises und des Arbeitspreises gegenüber dem<br />

bisherigen<br />

Transportkunden einenn hochgerechneten Jahresverbrauchh unter Berücksichtigungg der letzten<br />

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