27.04.2014 Aufrufe

Lieferantenrahmenvertrag Gas mit Anlagen (PDF) - Stadtwerke

Lieferantenrahmenvertrag Gas mit Anlagen (PDF) - Stadtwerke

Lieferantenrahmenvertrag Gas mit Anlagen (PDF) - Stadtwerke

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

a)<br />

b)<br />

c)<br />

2. Im<br />

Übrigen haften die Vertragspartnerr einander für Schäden aus der Verletzung des<br />

Lebens,<br />

des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, der Vertragspartner selbst, dessen gesetzliche<br />

Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haben weder vorsätzlich v noch fahrlässig gehan-<br />

für<br />

delt.<br />

3. Im<br />

Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Vertragspartner einander<br />

Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, der Vertragspartne<br />

selbst, dessen gesetzliche Vergehandelt;<br />

die<br />

Haftung der Vertragspartner im Fall leicht fahrlässig verursachter Sach- und Vermögens-<br />

schäden ist auf den vertragstypisch, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br />

treter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haben<br />

weder vorsätzlich noch fahrlässig<br />

b<br />

Unter wesentlichen Vertragspflichten werden hier die Verpflichtungen verstanden,<br />

deren Er-<br />

und füllung die ordnungsgemäße Durchführung des<br />

Vertrages überhaupt ü erst ermöglicht auf<br />

deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauenn darf.<br />

Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die der Vertragspartner bei Vertrags-<br />

schluss als<br />

mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berück-<br />

bei An-<br />

sichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen,<br />

wendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.<br />

Typischerweise ist bei Geschäften der fraglichen Art von einem e Schaden in Höhe von EUR<br />

2,5 Mio. bei Sachschäden und EURR 1,0 Mio. bei Vermögensschäden auszugehen.<br />

4. Die Vertragspartner haften<br />

einander für Sach- und Vermögensschäden bei nicht wesentlichen<br />

Vertragspflichten, es sei denn, der Vertragspartne<br />

selbst, dessen gesetzliche Vertreter, Erfül-<br />

lungs- oder Verrichtungsgehilfen habenn weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt.<br />

a)<br />

b)<br />

Die Haftung der Vertragspartner selbst und für ihre gesetzlichen Vertreter, leitende Erfüllungsgehilfen<br />

und Verrichtungsgehilfen ist im Fall grob fahrlässig verursachter Sach- und<br />

Vermögensschäden auff den vertragstypisch, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br />

Die Haftung<br />

der Vertragspartner fürr sog. einfache Erfüllungsgehilfen istt im Fall grob fahrläs-<br />

sig verursachter Sachschäden auf EUR 1,5 Mio. und Vermögensschäden auf EUR<br />

0,5 Mio.<br />

begrenzt.<br />

5. §§§ 16, 16 a EnWG bleiben unberührt. Maßnahmenn nach § 16 a EnWG i.V.m. § 16 Abs. . 2 EnWG<br />

sind insbesondere auch solche, die zur Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden <strong>mit</strong><br />

Erdgas gemäß<br />

§ 53 a EnWG ergriffen werden.<br />

6. Eine Haftung der Vertragspartner nach zwingenden Vorschriften des Haftpflichtgesetzes und<br />

anderen Rechtsvorschriften bleibt unberührt.<br />

7. Die Ziffern 1 bis 6 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter, V Arbeitnehmer sowie der<br />

Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Vertragspartner, soweit diese für den jeweiligen Ver-<br />

tragspartner Anwendung finden.<br />

Seite 16 von 21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!