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Lieferantenrahmenvertrag Gas mit Anlagen (PDF) - Stadtwerke

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schaftlicher Belange in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs<br />

und zum<br />

Verbrauchsverhalten stehen. Der Netzbetreiber<br />

stellt die für die Messung und bei RLM-<br />

Steuer-<br />

Letztverbrauchern die für die notwendige Zählerfernauslesung<br />

erforderlichen Mess- und<br />

einrichtungen zur Verfügung und betreibt diese.<br />

3. Für die Fernauslesung muss beim Letztverbraucher ein hierfür geeigneter extern anwählbarer<br />

Telekommunikationsanschluss ohne zeitliche Beschränkung sowie ein 230 V-Anschlusss zur Ver-<br />

ein<br />

GSM Modem einsetzen. Der Netzbetreiber teilt dem Letztverbraucher<br />

auf Anfrage die dies-<br />

fügung stehen. Der Netzbetreiber kann statt der Nutzung des Telekommunikationsanschlusses<br />

bezüglichen technischen Bedingungen<br />

n (Abstände der jeweiligen Anschlüsse, Anschlüsse zum<br />

Zählerplatz etc.) <strong>mit</strong>. Die<br />

Fernauslesung muss vor Aufnahme der Belieferung einer RLM-<br />

ste-<br />

Messstelle bzw. vor einem<br />

Umbau vonn einer SLP-<br />

auf eine RLM-Messstelle zur Verfügung<br />

hen. Die Einrichtung und Nutzung vonn Telefon- und Stromanschluss sind für den Netzbetreiber<br />

kostenlos. Verzögerungen, die der Netzbetreiber<br />

zu vertretenn hat, gehenn nicht zu Lasten des<br />

Transportkunden oder des<br />

Letztverbrauchers. Verzögerungenn durch den Letztverbraucher ge-<br />

an den<br />

hen nicht zu Lasten des Netzbetreibers.<br />

4. Der Netzbetreiber über<strong>mit</strong>telt unverzüglich jedoch täglich bis spätestenss 13:00 Uhr<br />

Transportkunden die täglich ausgelesenen und im<br />

Stundentakt erfassten Lastgänge des Vorta-<br />

ges an RLM-Ausspeisepunkten im Format MSCONS. Die Energiemenge der Lastgänge<br />

wird <strong>mit</strong><br />

dem Bilanzierungsbrennwert errechnet.<br />

Nach Ablauf des Liefermonats werden alle Lastgänge gemäß DVGW D Arbeitsblatt G 685<br />

plausibi-<br />

<strong>mit</strong><br />

lisiert und es werden ggf. Ersatzwertee gebildet. Es erfolgt eine Umwertung der Lastgänge<br />

dem Abrechnungsbrennwert. Spätestens am M+10<br />

Werktage über<strong>mit</strong>telt ü der Netzbetreiber dem<br />

Transportkunden den Lastgang an RLM-Ausspeisepunkten dess Liefermonats.<br />

Für den Fall, dass der Netzbetreiber gemäß DVGW<br />

Arbeitsblatt G 685 Ersatzwerte gebildet hat,<br />

über<strong>mit</strong>telt er ebenfalls bis<br />

M+10 Werktage den Lastgang zusätzlich umgewertet <strong>mit</strong> dem Bilan-<br />

dieses<br />

zierungsbrennwert.<br />

In der MSCONS wird der zugrunde gelegte Brennwert und die Z-Zahl Z <strong>mit</strong>geteilt.<br />

Bei RLM-Ausspeispunkten, die einem Biogas-Bilanzkreis zugeordnet sind, gelten anstelle<br />

Prozesses die Vorgaben der Ziffer 5.<br />

5. Für RLM-Ausspeisepunkte, die einem Biogas-Bilanzkreis zugeordnet sind, erfolgt am Tag M+12<br />

Werktage einee Korrektur des Lastgangs <strong>mit</strong> dem Abrechnungsbrennwert gemäß<br />

DVGW-<br />

Arbeitsblatt G 685. Sofern<br />

eine Korrektur der K-Zahl nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 486 not-<br />

Mo-<br />

wendig ist, wird diese ebenfalls berücksichtigt. Der Netzbetreiber über<strong>mit</strong>telt die komplette<br />

natszeitreihe in<br />

dem jeweils geltenden ALOCAT-Format am Tag M+12 Werktage an den Markt-<br />

gebietsverantwortlichen.<br />

6. Für Letztverbraucher, die nach Lastprofilverfahren<br />

beliefert werden, werden die Messeinrichtun-<br />

Letzt-<br />

gen vom Netzbetreiber, dessen Beauftragten oder auf Verlangen des Netzbetreibers vom<br />

verbraucher selbst in möglichst gleichen Zeitabständen, die 12 Monate nicht wesentlich über<br />

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