HERBST- TRIMESTER 2013 - Bucerius Law School
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BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />
INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />
BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />
INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />
Pflichtveranstaltungen<br />
Jeder Studierende muss an den Pflichtveranstaltungen<br />
teilnehmen, um den LL.B.<br />
zu erlangen. Dazu gehören alle für die<br />
Zulassung zur Ersten Prüfung (bzw. zur<br />
staatlichen Pflichtfachprüfung) erforderlichen<br />
Lehrveranstaltungen in den<br />
Rechtsbereichen Privatrecht, Öffentliches<br />
Recht und Strafrecht. Darüber hinaus<br />
ist aufgrund des wirtschaftsrechtlich und<br />
international ausgerichteten Profils der<br />
<strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> die Teilnahme an<br />
weiteren englischsprachigen und wirtschaftswissenschaftlichen<br />
Veranstaltungen<br />
ebenfalls obligatorisch. Die vorlesungsbegleitenden<br />
Kleingruppen gehören<br />
ebenfalls zum Pflichtprogramm des Jurastudiums<br />
an der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong>. Die<br />
Studierenden müssen zudem mit Erfolg<br />
an Übungen teilnehmen sowie eine vierwöchige<br />
Bachelorarbeit anfertigen.<br />
Zwischenprüfung<br />
Voraussetzung für die Verleihung des<br />
LL.B., die Teilnahme am Schwerpunktstudium<br />
und die Meldung zur staatlichen<br />
Pflichtfachprüfung ist die erfolgreich<br />
absolvierte Zwischenprüfung. Diese ist<br />
studienbegleitend und setzt sich aus bestimmten<br />
Pflichtfächern der ersten beiden<br />
Studienjahre aus den Bereichen Privatrecht,<br />
Öffentliches Recht und Strafrecht<br />
zusammen. Näheres regelt die SPO I (dort<br />
Abschnitt IV Zwischenprüfung). Die Veranstaltungen<br />
im Sinne der Zwischenprüfung<br />
sind als solche in diesem Studienführer<br />
durch die Fußnote „Zwischenprüfung“ gekennzeichnet.<br />
Übungen<br />
gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, S. 3 HmbJAG<br />
und § 40 SPO<br />
Eine Übung ist jeweils im Privatrecht,<br />
Öffentlichen Recht und Strafrecht zu absolvieren<br />
und setzt sich aus einer Hausarbeit<br />
und einer Klausur zusammen. Die<br />
Hausarbeiten mit einer Bearbeitungszeit<br />
von jeweils einer Woche sind in den Osterferien<br />
nach dem 8. Trimester anzufertigen.<br />
Die Klausuren können im 8. und 9.<br />
Trimester geschrieben werden. Es werden<br />
mindestens drei Klausuren pro Fachsäule<br />
angeboten, wobei die beste Note in<br />
die Gesamtnote der Übung einfließt. Auf<br />
die Klausuren können sich die Studierenden<br />
im Rahmen von Übungskursen (EVP I)<br />
vorbereiten. Das Bestehen der Übungen ist<br />
Voraussetzung für die Verleihung des LL.B.,<br />
außerdem Meldevoraussetzung für die<br />
staatliche Pflichtfachprüfung.<br />
Bachelorarbeit /<br />
Wissenschaftliche Arbeit<br />
Die Studierenden sollen durch die Anfertigung<br />
der Bachelorarbeit nachweisen,<br />
dass sie fähig sind, wissenschaftlich zu<br />
arbeiten und sich ein selbständiges Urteil<br />
zu bilden. Angefertigt wird diese in den<br />
Sommerferien nach dem 9. Trimester. Die<br />
Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Die<br />
Bachelorarbeit ist zugleich die Wissenschaftliche<br />
Arbeit im Rahmen der universitären<br />
Schwerpunktbereichsprüfung.<br />
Wahlveranstaltungen<br />
Wahlveranstaltungen sind Veranstaltungen,<br />
die mit Leistungspunkten versehen sind<br />
und keine Pflichtveranstaltungen darstellen.<br />
Sie werden in jedem Studientrimester<br />
(1. bis 10.) angeboten. Es sind in der Regel<br />
mindestens 15 Leistungspunkte in den<br />
Bachelor einzubringen, wobei nicht mehr<br />
als vier aus Lehrveranstaltungen eingebracht<br />
werden können, deren Gegenstand<br />
die ausländische Rechtssprache ist. Im<br />
ersten Studienjahr ist die Teilnahme auf<br />
sechs Wahlveranstaltungen mit einem Gesamtwert<br />
von neun Leistungspunkten beschränkt.<br />
Die Mindestzahl von 15 erhöht<br />
sich, wenn im Pflichtfachbereich mehr als<br />
zehn Leistungspunkte nicht erreicht werden.<br />
Wird die Prüfung in einer Wahlveranstaltung<br />
nicht bestanden, so besteht keine<br />
Wiederholungsmöglichkeit.<br />
Kurse und Übungen<br />
Die dritte Veranstaltungsgruppe sind Kurse<br />
und Übungen, für die keine Leistungspunkte<br />
vergeben werden. Ihr Besuch ist<br />
freiwillig und dient allein der persönlichen<br />
Weiterbildung der Studierenden. Zu dieser<br />
Gruppe gehören beispielsweise fakultative<br />
Übungsveranstaltungen zu juristischen<br />
Vorlesungen und die vom Zentrum für Juristisches<br />
Lernen angebotenen Methodenund<br />
Einzeltrainings.<br />
Studium generale<br />
Das Studium generale ergänzt das Jurastudium<br />
um fachfremde Inhalte anderer Disziplinen.<br />
Es vertieft die Allgemeinbildung<br />
und vermittelt ein Kontext- und Orientierungswissen,<br />
das den Bildungshorizont<br />
erweitert und das Reflexionsvermögen<br />
stärkt. Das Studium generale ist integraler<br />
Bestandteil des Ausbildungskonzepts der<br />
<strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong>. Studierende können<br />
aus dem vielfältigen Programmangebot<br />
frei wählen und eigene Schwerpunkte setzen.<br />
Zur Erlangung des LL.B. sind aus dem Bereich<br />
Studium generale Leistungspunkte<br />
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