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HERBST- TRIMESTER 2013 - Bucerius Law School

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BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />

INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />

BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />

INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />

Pflichtveranstaltungen<br />

Jeder Studierende muss an den Pflichtveranstaltungen<br />

teilnehmen, um den LL.B.<br />

zu erlangen. Dazu gehören alle für die<br />

Zulassung zur Ersten Prüfung (bzw. zur<br />

staatlichen Pflichtfachprüfung) erforderlichen<br />

Lehrveranstaltungen in den<br />

Rechtsbereichen Privatrecht, Öffentliches<br />

Recht und Strafrecht. Darüber hinaus<br />

ist aufgrund des wirtschaftsrechtlich und<br />

international ausgerichteten Profils der<br />

<strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> die Teilnahme an<br />

weiteren englischsprachigen und wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Veranstaltungen<br />

ebenfalls obligatorisch. Die vorlesungsbegleitenden<br />

Kleingruppen gehören<br />

ebenfalls zum Pflichtprogramm des Jurastudiums<br />

an der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong>. Die<br />

Studierenden müssen zudem mit Erfolg<br />

an Übungen teilnehmen sowie eine vierwöchige<br />

Bachelorarbeit anfertigen.<br />

Zwischenprüfung<br />

Voraussetzung für die Verleihung des<br />

LL.B., die Teilnahme am Schwerpunktstudium<br />

und die Meldung zur staatlichen<br />

Pflichtfachprüfung ist die erfolgreich<br />

absolvierte Zwischenprüfung. Diese ist<br />

studienbegleitend und setzt sich aus bestimmten<br />

Pflichtfächern der ersten beiden<br />

Studienjahre aus den Bereichen Privatrecht,<br />

Öffentliches Recht und Strafrecht<br />

zusammen. Näheres regelt die SPO I (dort<br />

Abschnitt IV Zwischenprüfung). Die Veranstaltungen<br />

im Sinne der Zwischenprüfung<br />

sind als solche in diesem Studienführer<br />

durch die Fußnote „Zwischenprüfung“ gekennzeichnet.<br />

Übungen<br />

gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, S. 3 HmbJAG<br />

und § 40 SPO<br />

Eine Übung ist jeweils im Privatrecht,<br />

Öffentlichen Recht und Strafrecht zu absolvieren<br />

und setzt sich aus einer Hausarbeit<br />

und einer Klausur zusammen. Die<br />

Hausarbeiten mit einer Bearbeitungszeit<br />

von jeweils einer Woche sind in den Osterferien<br />

nach dem 8. Trimester anzufertigen.<br />

Die Klausuren können im 8. und 9.<br />

Trimester geschrieben werden. Es werden<br />

mindestens drei Klausuren pro Fachsäule<br />

angeboten, wobei die beste Note in<br />

die Gesamtnote der Übung einfließt. Auf<br />

die Klausuren können sich die Studierenden<br />

im Rahmen von Übungskursen (EVP I)<br />

vorbereiten. Das Bestehen der Übungen ist<br />

Voraussetzung für die Verleihung des LL.B.,<br />

außerdem Meldevoraussetzung für die<br />

staatliche Pflichtfachprüfung.<br />

Bachelorarbeit /<br />

Wissenschaftliche Arbeit<br />

Die Studierenden sollen durch die Anfertigung<br />

der Bachelorarbeit nachweisen,<br />

dass sie fähig sind, wissenschaftlich zu<br />

arbeiten und sich ein selbständiges Urteil<br />

zu bilden. Angefertigt wird diese in den<br />

Sommerferien nach dem 9. Trimester. Die<br />

Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Die<br />

Bachelorarbeit ist zugleich die Wissenschaftliche<br />

Arbeit im Rahmen der universitären<br />

Schwerpunktbereichsprüfung.<br />

Wahlveranstaltungen<br />

Wahlveranstaltungen sind Veranstaltungen,<br />

die mit Leistungspunkten versehen sind<br />

und keine Pflichtveranstaltungen darstellen.<br />

Sie werden in jedem Studientrimester<br />

(1. bis 10.) angeboten. Es sind in der Regel<br />

mindestens 15 Leistungspunkte in den<br />

Bachelor einzubringen, wobei nicht mehr<br />

als vier aus Lehrveranstaltungen eingebracht<br />

werden können, deren Gegenstand<br />

die ausländische Rechtssprache ist. Im<br />

ersten Studienjahr ist die Teilnahme auf<br />

sechs Wahlveranstaltungen mit einem Gesamtwert<br />

von neun Leistungspunkten beschränkt.<br />

Die Mindestzahl von 15 erhöht<br />

sich, wenn im Pflichtfachbereich mehr als<br />

zehn Leistungspunkte nicht erreicht werden.<br />

Wird die Prüfung in einer Wahlveranstaltung<br />

nicht bestanden, so besteht keine<br />

Wiederholungsmöglichkeit.<br />

Kurse und Übungen<br />

Die dritte Veranstaltungsgruppe sind Kurse<br />

und Übungen, für die keine Leistungspunkte<br />

vergeben werden. Ihr Besuch ist<br />

freiwillig und dient allein der persönlichen<br />

Weiterbildung der Studierenden. Zu dieser<br />

Gruppe gehören beispielsweise fakultative<br />

Übungsveranstaltungen zu juristischen<br />

Vorlesungen und die vom Zentrum für Juristisches<br />

Lernen angebotenen Methodenund<br />

Einzeltrainings.<br />

Studium generale<br />

Das Studium generale ergänzt das Jurastudium<br />

um fachfremde Inhalte anderer Disziplinen.<br />

Es vertieft die Allgemeinbildung<br />

und vermittelt ein Kontext- und Orientierungswissen,<br />

das den Bildungshorizont<br />

erweitert und das Reflexionsvermögen<br />

stärkt. Das Studium generale ist integraler<br />

Bestandteil des Ausbildungskonzepts der<br />

<strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong>. Studierende können<br />

aus dem vielfältigen Programmangebot<br />

frei wählen und eigene Schwerpunkte setzen.<br />

Zur Erlangung des LL.B. sind aus dem Bereich<br />

Studium generale Leistungspunkte<br />

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