HERBST- TRIMESTER 2013 - Bucerius Law School
HERBST- TRIMESTER 2013 - Bucerius Law School
HERBST- TRIMESTER 2013 - Bucerius Law School
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BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />
INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />
BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />
INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />
Überblick über das Gesamtstudium<br />
In den nachfolgenden grafischen Übersichten<br />
wird die Verteilung aller Pflichtfächer<br />
über das gesamte Studium deutlich.<br />
Die Angaben in Klammern bezeichnen die<br />
Anzahl der Vorlesungsstunden und nach<br />
einem Schrägstrich die Zahl der zugehörigen<br />
Kleingruppenstunden pro Trimesterwoche.<br />
Wahlveranstaltungen sind in dieser<br />
Übersicht nicht enthalten, da sie flexibel<br />
während des gesamten Studiums angeboten<br />
werden.<br />
Bewerbung<br />
Pro Jahr können 116 Studienanfänger<br />
mit ihrem Studium an der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong><br />
<strong>School</strong> beginnen. Voraussetzung dafür ist<br />
die Allgemeine Hochschulreife oder ein<br />
äquivalenter Schulabschluss. Für die Teilnahme<br />
am Bewerbungsverfahren müssen<br />
das Abiturzeugnis sowie nachgewiesene<br />
Englischkenntnisse – z. B. TOEFL (Test of<br />
English as a Foreign Language) oder ein<br />
anderer akzeptierter Test – eingereicht<br />
werden. Bei der Auswahl der Studierenden<br />
zählt die Eignung für das Studium der<br />
Rechtswissenschaft, die intellektuelle und<br />
soziale Kompetenz sowie die Persönlichkeit<br />
des Bewerbers. Die Auswahl erfolgt<br />
im ersten Schritt durch einen schriftlichen<br />
Auswahltest. Die 216 Bewerber mit den<br />
besten Ergebnissen werden zu einem eintägigen<br />
mündlichen Auswahlverfahren<br />
eingeladen. Das Bewerbungsformular kann<br />
online auf dem Bewerberportal der <strong>Bucerius</strong><br />
<strong>Law</strong> <strong>School</strong> (bewerberportal.law-school.<br />
de) ausgefüllt und abgeschickt werden.<br />
Studiengebühren, Finanzierungsmodelle<br />
und Stipendien<br />
Die Studiengebühren betragen ab dem<br />
Jahrgang <strong>2013</strong> 4.000 Euro pro Trimester. Das<br />
Studium umfasst ab dem Jahrgang <strong>2013</strong><br />
13 Trimester. Erhoben werden die Studiengebühren<br />
für nur 12 Trimester, in der Summe<br />
damit 48.000 Euro. Studenten, die über<br />
die reguläre Studienzeit hinaus immatrikuliert<br />
bleiben, zahlen bis zum Bestehen der<br />
Ersten Prüfung eine Nutzungsgebühr von<br />
500 Euro pro Trimester.<br />
Ein Studium an der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong><br />
scheitert nicht an fehlenden finanziellen<br />
Mitteln. Schon beim Auswahlverfahren<br />
zählt einzig und allein die Eignung für das<br />
Jurastudium. Finanzielle Kriterien sind<br />
vollkommen unerheblich, und alle erfolgreichen<br />
Bewerber erhalten ein Studienplatzangebot.<br />
Wer die Studiengebühren<br />
nicht bezahlen kann, entscheidet sich für<br />
eines der folgenden Finanzierungsmodelle<br />
oder Stipendien:<br />
• Umgekehrter Generationenvertrag (UGV)<br />
Beim UGV sind bis zum Berufseinstieg<br />
keine Studiengebühren fällig. Mit der<br />
Aufnahme des Berufes sind dann ab<br />
einem Einkommen von 28.000 Euro<br />
10 Jahre lang 9 Prozent des Bruttoeinkommens<br />
zu zahlen. Die Summe der<br />
Zahlungen ist auf das Doppelte der<br />
Studiengebühren plus Inflationsausgleich<br />
begrenzt. Die Zahlungen gehen<br />
an den von der ZEIT-Stiftung Ebelin und<br />
Gerd <strong>Bucerius</strong> aufgelegten „<strong>Bucerius</strong><br />
Bildungsfonds“, aus dem wiederum die<br />
Studiengebühren derjenigen Studenten<br />
gezahlt werden, die sich in Zukunft<br />
ebenfalls für dieses Zahlungsmodell<br />
entscheiden werden, deswegen „umgekehrter“<br />
Generationenvertrag. Der<br />
Umgekehrte Generationenvertrag steht<br />
allen Studenten offen. In jedem neuen<br />
Studentenjahrgang können bis zu 40 UGVs<br />
vergeben werden. Sollte es mehr Interessenten<br />
geben, wird der UGV in der<br />
Reihenfolge der Bedürftigkeit vergeben.<br />
Wer mit Studienbeginn oder im Laufe<br />
des Studiums voraussichtlich BAföG erhält,<br />
ist grundsätzlich UGV-berechtigt.<br />
• Darlehen<br />
Als Alternative zum Umgekehrten Generationenvertrag<br />
können sich Studierende<br />
für ein Darlehen entscheiden.<br />
Die Deutsche Bank und die Hamburger<br />
Sparkasse haben für Studenten der<br />
<strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> Darlehen entwickelt,<br />
die die Zweistufigkeit der juristischen<br />
Ausbildung sowie die besondere<br />
Struktur des Jurastudiums an der <strong>Bucerius</strong><br />
<strong>Law</strong> <strong>School</strong> berücksichtigen.<br />
• Stipendium der Votum Stiftung<br />
Voll- oder Halbwaisen können sich bei<br />
der Votum Stiftung für ein Stipendium<br />
bewerben, das je nach Bedürftigkeit<br />
teilweise oder vollständig die Studiengebühren<br />
übernimmt sowie einen Zuschuss<br />
zu den Lebenshaltungskosten<br />
umfasst.<br />
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