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HERBST- TRIMESTER 2013 - Bucerius Law School

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BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />

INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />

BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />

INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />

Überblick über das Gesamtstudium<br />

In den nachfolgenden grafischen Übersichten<br />

wird die Verteilung aller Pflichtfächer<br />

über das gesamte Studium deutlich.<br />

Die Angaben in Klammern bezeichnen die<br />

Anzahl der Vorlesungsstunden und nach<br />

einem Schrägstrich die Zahl der zugehörigen<br />

Kleingruppenstunden pro Trimesterwoche.<br />

Wahlveranstaltungen sind in dieser<br />

Übersicht nicht enthalten, da sie flexibel<br />

während des gesamten Studiums angeboten<br />

werden.<br />

Bewerbung<br />

Pro Jahr können 116 Studienanfänger<br />

mit ihrem Studium an der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong><br />

<strong>School</strong> beginnen. Voraussetzung dafür ist<br />

die Allgemeine Hochschulreife oder ein<br />

äquivalenter Schulabschluss. Für die Teilnahme<br />

am Bewerbungsverfahren müssen<br />

das Abiturzeugnis sowie nachgewiesene<br />

Englischkenntnisse – z. B. TOEFL (Test of<br />

English as a Foreign Language) oder ein<br />

anderer akzeptierter Test – eingereicht<br />

werden. Bei der Auswahl der Studierenden<br />

zählt die Eignung für das Studium der<br />

Rechtswissenschaft, die intellektuelle und<br />

soziale Kompetenz sowie die Persönlichkeit<br />

des Bewerbers. Die Auswahl erfolgt<br />

im ersten Schritt durch einen schriftlichen<br />

Auswahltest. Die 216 Bewerber mit den<br />

besten Ergebnissen werden zu einem eintägigen<br />

mündlichen Auswahlverfahren<br />

eingeladen. Das Bewerbungsformular kann<br />

online auf dem Bewerberportal der <strong>Bucerius</strong><br />

<strong>Law</strong> <strong>School</strong> (bewerberportal.law-school.<br />

de) ausgefüllt und abgeschickt werden.<br />

Studiengebühren, Finanzierungsmodelle<br />

und Stipendien<br />

Die Studiengebühren betragen ab dem<br />

Jahrgang <strong>2013</strong> 4.000 Euro pro Trimester. Das<br />

Studium umfasst ab dem Jahrgang <strong>2013</strong><br />

13 Trimester. Erhoben werden die Studiengebühren<br />

für nur 12 Trimester, in der Summe<br />

damit 48.000 Euro. Studenten, die über<br />

die reguläre Studienzeit hinaus immatrikuliert<br />

bleiben, zahlen bis zum Bestehen der<br />

Ersten Prüfung eine Nutzungsgebühr von<br />

500 Euro pro Trimester.<br />

Ein Studium an der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong><br />

scheitert nicht an fehlenden finanziellen<br />

Mitteln. Schon beim Auswahlverfahren<br />

zählt einzig und allein die Eignung für das<br />

Jurastudium. Finanzielle Kriterien sind<br />

vollkommen unerheblich, und alle erfolgreichen<br />

Bewerber erhalten ein Studienplatzangebot.<br />

Wer die Studiengebühren<br />

nicht bezahlen kann, entscheidet sich für<br />

eines der folgenden Finanzierungsmodelle<br />

oder Stipendien:<br />

• Umgekehrter Generationenvertrag (UGV)<br />

Beim UGV sind bis zum Berufseinstieg<br />

keine Studiengebühren fällig. Mit der<br />

Aufnahme des Berufes sind dann ab<br />

einem Einkommen von 28.000 Euro<br />

10 Jahre lang 9 Prozent des Bruttoeinkommens<br />

zu zahlen. Die Summe der<br />

Zahlungen ist auf das Doppelte der<br />

Studiengebühren plus Inflationsausgleich<br />

begrenzt. Die Zahlungen gehen<br />

an den von der ZEIT-Stiftung Ebelin und<br />

Gerd <strong>Bucerius</strong> aufgelegten „<strong>Bucerius</strong><br />

Bildungsfonds“, aus dem wiederum die<br />

Studiengebühren derjenigen Studenten<br />

gezahlt werden, die sich in Zukunft<br />

ebenfalls für dieses Zahlungsmodell<br />

entscheiden werden, deswegen „umgekehrter“<br />

Generationenvertrag. Der<br />

Umgekehrte Generationenvertrag steht<br />

allen Studenten offen. In jedem neuen<br />

Studentenjahrgang können bis zu 40 UGVs<br />

vergeben werden. Sollte es mehr Interessenten<br />

geben, wird der UGV in der<br />

Reihenfolge der Bedürftigkeit vergeben.<br />

Wer mit Studienbeginn oder im Laufe<br />

des Studiums voraussichtlich BAföG erhält,<br />

ist grundsätzlich UGV-berechtigt.<br />

• Darlehen<br />

Als Alternative zum Umgekehrten Generationenvertrag<br />

können sich Studierende<br />

für ein Darlehen entscheiden.<br />

Die Deutsche Bank und die Hamburger<br />

Sparkasse haben für Studenten der<br />

<strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> Darlehen entwickelt,<br />

die die Zweistufigkeit der juristischen<br />

Ausbildung sowie die besondere<br />

Struktur des Jurastudiums an der <strong>Bucerius</strong><br />

<strong>Law</strong> <strong>School</strong> berücksichtigen.<br />

• Stipendium der Votum Stiftung<br />

Voll- oder Halbwaisen können sich bei<br />

der Votum Stiftung für ein Stipendium<br />

bewerben, das je nach Bedürftigkeit<br />

teilweise oder vollständig die Studiengebühren<br />

übernimmt sowie einen Zuschuss<br />

zu den Lebenshaltungskosten<br />

umfasst.<br />

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