HERBST- TRIMESTER 2013 - Bucerius Law School
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BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />
INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />
BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />
INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />
im Umfang von 8 Credit Points (ECTS) einzubringen.<br />
Hierfür muss jeder Studierende<br />
an mindestens vier Schwerpunktreihen<br />
aus mindestens zwei Ausbildungsbereichen<br />
erfolgreich teilnehmen. Die erfolgreiche<br />
Teilnahme setzt einen unbenoteten Leistungsnachweis<br />
voraus („pass or fail“). Die<br />
Veranstaltungen sollen bis zum Ende des<br />
6. Trimesters absolviert werden.<br />
Bis zu zwei Schwerpunktreihen können<br />
durch die erfolgreiche Teilnahme an anderen<br />
Veranstaltungen des Zentrums für<br />
Studium generale und Persönlichkeitsentwicklung<br />
(ZSP) ersetzt werden. Dem<br />
Besuch einer Schwerpunktreihe stehen<br />
gleich:<br />
• die Teilnahme an 10 Einzelveranstaltungen<br />
des Studium generale<br />
• die Teilnahme an einem Kreativkurs<br />
(Chor, Orchester, Bigband, Theatergruppe)<br />
• die Teilnahme an einem Workshop aus<br />
der Reihe Schlüsselkompetenzen<br />
• die Teilnahme an einem Projektstudium<br />
Jedes der oben aufgeführten Veranstaltungsformate<br />
kann nur einmal gewählt<br />
werden, um eine Schwerpunktreihe zu<br />
ersetzen. Werden zehn Einzelveranstaltungen<br />
besucht, ist der für die erfolgreiche<br />
Teilnahme erforderliche Leistungsnachweis<br />
in Form eines Essays mit thematischem<br />
Bezug zu mindestens einer der<br />
zehn Einzelveranstaltungen zu erbringen.<br />
Studium personale<br />
Im Mittelpunkt des Studium personale<br />
steht die Persönlichkeitsentwicklung der<br />
Studierenden mit Angeboten zur Förderung<br />
der Selbstreflexion und Selbstkompetenz.<br />
Das Studium personale ist fakultativ<br />
und bietet neben einem Coaching-Angebot<br />
auch ein Mentoring-Programm für<br />
Studierende sowie Projekte im Bereich<br />
Service Learning und Workshops zu verschiedenen<br />
Schlüsselkompetenzen an.<br />
Studium professionale<br />
Das Studium professionale ist die praktische<br />
Berufsvorbereitung an der <strong>Bucerius</strong><br />
<strong>Law</strong> <strong>School</strong>. Es untergliedert sich in einen<br />
Pflichtbestandteil, die praktischen Studienzeiten<br />
(s. nächste Seite), und ein fakultatives<br />
Angebot an Abendveranstaltungen<br />
und Workshops in der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong><br />
sowie bei Freunden und Förderern der<br />
Hochschule. Ziel der Veranstaltungsreihe<br />
ist es, den Teilnehmern den juristischen<br />
Arbeitsmarkt bereits während der Ausbildung<br />
näher zu bringen, ihnen eine Idee<br />
von der Berufspraxis zu vermitteln und<br />
erste Vergleichsmöglichkeiten zu eröffnen.<br />
Praktische Studienzeiten<br />
Voraussetzung sowohl für die Zulassung<br />
zur staatlichen Pflichtfachprüfung sowie<br />
für die Verleihung des LL.B. ist, dass die<br />
Studierenden an praktischen Studienzeiten<br />
(Praktika) von mindestens dreizehnwöchiger<br />
Dauer teilgenommen,<br />
dabei einen Einblick in die Rechtspraxis<br />
gewonnen und Gelegenheit zu einer<br />
ihrem Ausbildungsstand entsprechenden<br />
eigenen Tätigkeit erhalten haben. Als Ausbildungsstellen<br />
kommen neben Gerichten,<br />
Staatsanwaltschaften und Behörden in<br />
erster Linie Kanzleien, Notariate, Unternehmen<br />
und Verbände in Betracht. Das<br />
fünfwöchige Einführungspraktikum wird<br />
nach dem 3. Trimester in Deutschland<br />
absolviert. Das achtwöchige Vertiefungspraktikum<br />
findet im In- oder Ausland<br />
planmäßig nach dem 6. bzw. 7. Trimester<br />
statt. Der Termin des Vertiefungspraktikums<br />
richtet sich nach dem Termin des<br />
Auslandstrimesters. Sollten für das Vertiefungspraktikum<br />
weniger als acht Wochen<br />
zusammenhängend zur Verfügung<br />
stehen, wird die Ableistung von zwei vierwöchigen<br />
Vertiefungspraktika erforderlich.<br />
Ein vierwöchiges Praktikum kann bereits<br />
nach dem 5. Trimester absolviert werden.<br />
Die <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> unterstützt ihre<br />
Studierenden, indem sie den direkten<br />
Kontakt zu ihren Freunden und Förderern<br />
vermittelt, die Praktikumsplätze anbieten.<br />
Praktika können daneben auch in Eigeninitiative<br />
mit anderen Institutionen vereinbart<br />
werden.<br />
Auslandsstudium<br />
Eine weitere Voraussetzung für die Verleihung<br />
des LL.B. ist die erfolgreiche Teilnahme<br />
an einem Auslandstrimester. Nach<br />
dem zweiten Studienjahr verbringen alle<br />
Studierenden ein Trimester an einer ausländischen<br />
Hochschule mit nicht-deutscher<br />
Unterrichtssprache. In dieser Zeit<br />
studieren sie ausländisches Recht im<br />
Umfang von mindestens acht Semesterwochenstunden<br />
(zehn Semesterwochenstunden,<br />
wenn der Studienaufenthalt<br />
weniger als drei Monate dauert). Sie müssen<br />
mindestens einen bestandenen Leistungsnachweis<br />
erlangen. Damit kann das<br />
Auslandsstudium auch im Rahmen der<br />
Freiversuchsregelung gemäß § 26 HmbJAG<br />
vom Landesjustizprüfungsamt anerkannt<br />
werden. Die <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> bietet<br />
ihren Studierenden eine ausreichende<br />
Zahl von Studienplätzen, vor allem an<br />
englisch-, französisch- und spanischsprachigen<br />
Hochschulen zur Auswahl. So studierte<br />
der Jahrgang 2011 im Herbsttrimester<br />
<strong>2013</strong> an 55 Hochschulen in 22 Ländern.<br />
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