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HERBST- TRIMESTER 2013 - Bucerius Law School

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BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />

INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />

BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />

INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />

im Umfang von 8 Credit Points (ECTS) einzubringen.<br />

Hierfür muss jeder Studierende<br />

an mindestens vier Schwerpunktreihen<br />

aus mindestens zwei Ausbildungsbereichen<br />

erfolgreich teilnehmen. Die erfolgreiche<br />

Teilnahme setzt einen unbenoteten Leistungsnachweis<br />

voraus („pass or fail“). Die<br />

Veranstaltungen sollen bis zum Ende des<br />

6. Trimesters absolviert werden.<br />

Bis zu zwei Schwerpunktreihen können<br />

durch die erfolgreiche Teilnahme an anderen<br />

Veranstaltungen des Zentrums für<br />

Studium generale und Persönlichkeitsentwicklung<br />

(ZSP) ersetzt werden. Dem<br />

Besuch einer Schwerpunktreihe stehen<br />

gleich:<br />

• die Teilnahme an 10 Einzelveranstaltungen<br />

des Studium generale<br />

• die Teilnahme an einem Kreativkurs<br />

(Chor, Orchester, Bigband, Theatergruppe)<br />

• die Teilnahme an einem Workshop aus<br />

der Reihe Schlüsselkompetenzen<br />

• die Teilnahme an einem Projektstudium<br />

Jedes der oben aufgeführten Veranstaltungsformate<br />

kann nur einmal gewählt<br />

werden, um eine Schwerpunktreihe zu<br />

ersetzen. Werden zehn Einzelveranstaltungen<br />

besucht, ist der für die erfolgreiche<br />

Teilnahme erforderliche Leistungsnachweis<br />

in Form eines Essays mit thematischem<br />

Bezug zu mindestens einer der<br />

zehn Einzelveranstaltungen zu erbringen.<br />

Studium personale<br />

Im Mittelpunkt des Studium personale<br />

steht die Persönlichkeitsentwicklung der<br />

Studierenden mit Angeboten zur Förderung<br />

der Selbstreflexion und Selbstkompetenz.<br />

Das Studium personale ist fakultativ<br />

und bietet neben einem Coaching-Angebot<br />

auch ein Mentoring-Programm für<br />

Studierende sowie Projekte im Bereich<br />

Service Learning und Workshops zu verschiedenen<br />

Schlüsselkompetenzen an.<br />

Studium professionale<br />

Das Studium professionale ist die praktische<br />

Berufsvorbereitung an der <strong>Bucerius</strong><br />

<strong>Law</strong> <strong>School</strong>. Es untergliedert sich in einen<br />

Pflichtbestandteil, die praktischen Studienzeiten<br />

(s. nächste Seite), und ein fakultatives<br />

Angebot an Abendveranstaltungen<br />

und Workshops in der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong><br />

sowie bei Freunden und Förderern der<br />

Hochschule. Ziel der Veranstaltungsreihe<br />

ist es, den Teilnehmern den juristischen<br />

Arbeitsmarkt bereits während der Ausbildung<br />

näher zu bringen, ihnen eine Idee<br />

von der Berufspraxis zu vermitteln und<br />

erste Vergleichsmöglichkeiten zu eröffnen.<br />

Praktische Studienzeiten<br />

Voraussetzung sowohl für die Zulassung<br />

zur staatlichen Pflichtfachprüfung sowie<br />

für die Verleihung des LL.B. ist, dass die<br />

Studierenden an praktischen Studienzeiten<br />

(Praktika) von mindestens dreizehnwöchiger<br />

Dauer teilgenommen,<br />

dabei einen Einblick in die Rechtspraxis<br />

gewonnen und Gelegenheit zu einer<br />

ihrem Ausbildungsstand entsprechenden<br />

eigenen Tätigkeit erhalten haben. Als Ausbildungsstellen<br />

kommen neben Gerichten,<br />

Staatsanwaltschaften und Behörden in<br />

erster Linie Kanzleien, Notariate, Unternehmen<br />

und Verbände in Betracht. Das<br />

fünfwöchige Einführungspraktikum wird<br />

nach dem 3. Trimester in Deutschland<br />

absolviert. Das achtwöchige Vertiefungspraktikum<br />

findet im In- oder Ausland<br />

planmäßig nach dem 6. bzw. 7. Trimester<br />

statt. Der Termin des Vertiefungspraktikums<br />

richtet sich nach dem Termin des<br />

Auslandstrimesters. Sollten für das Vertiefungspraktikum<br />

weniger als acht Wochen<br />

zusammenhängend zur Verfügung<br />

stehen, wird die Ableistung von zwei vierwöchigen<br />

Vertiefungspraktika erforderlich.<br />

Ein vierwöchiges Praktikum kann bereits<br />

nach dem 5. Trimester absolviert werden.<br />

Die <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> unterstützt ihre<br />

Studierenden, indem sie den direkten<br />

Kontakt zu ihren Freunden und Förderern<br />

vermittelt, die Praktikumsplätze anbieten.<br />

Praktika können daneben auch in Eigeninitiative<br />

mit anderen Institutionen vereinbart<br />

werden.<br />

Auslandsstudium<br />

Eine weitere Voraussetzung für die Verleihung<br />

des LL.B. ist die erfolgreiche Teilnahme<br />

an einem Auslandstrimester. Nach<br />

dem zweiten Studienjahr verbringen alle<br />

Studierenden ein Trimester an einer ausländischen<br />

Hochschule mit nicht-deutscher<br />

Unterrichtssprache. In dieser Zeit<br />

studieren sie ausländisches Recht im<br />

Umfang von mindestens acht Semesterwochenstunden<br />

(zehn Semesterwochenstunden,<br />

wenn der Studienaufenthalt<br />

weniger als drei Monate dauert). Sie müssen<br />

mindestens einen bestandenen Leistungsnachweis<br />

erlangen. Damit kann das<br />

Auslandsstudium auch im Rahmen der<br />

Freiversuchsregelung gemäß § 26 HmbJAG<br />

vom Landesjustizprüfungsamt anerkannt<br />

werden. Die <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> bietet<br />

ihren Studierenden eine ausreichende<br />

Zahl von Studienplätzen, vor allem an<br />

englisch-, französisch- und spanischsprachigen<br />

Hochschulen zur Auswahl. So studierte<br />

der Jahrgang 2011 im Herbsttrimester<br />

<strong>2013</strong> an 55 Hochschulen in 22 Ländern.<br />

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