HERBST- TRIMESTER 2013 - Bucerius Law School
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BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />
INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />
BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />
INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />
lien- und Erbrecht. Als Querschnittsfrage<br />
interessieren Autonomie und insbesondere<br />
Privatautonomie.<br />
SBP VIII Steuern<br />
Wegen der unbestrittenen ökonomischen<br />
Bedeutung steuerrechtlicher Fragestellungen<br />
gilt eine Expertise auf diesem<br />
Gebiet in der Praxis als Alleinstellungsmerkmal.<br />
Der Schwerpunkt vermittelt auf<br />
der Grundlage fundierter Kenntnisse zur<br />
Besteuerung von Einzelpersonen, Personen-<br />
und Kapitalgesellschaften, zur<br />
Gestaltung der Vermögensnachfolge oder<br />
der internationalen Steuerplanung die<br />
Fähigkeit, unternehmerische Entscheidungen<br />
steuerlich bewerten zu können.<br />
Dabei werden Fragestellungen aus dem<br />
Gesellschaftsrecht, der Funktion der Finanzverwaltung<br />
und dem Verfassungsrecht<br />
miteinander verzahnt. Der Bezug zur<br />
Praxis wird durch Gastvorträge, Tagungen,<br />
Exkursionen und der bislang immer erfolgreichen<br />
Teilnahme am Moot Court beim<br />
Bundesfinanzhof vertieft.<br />
Bis zum Ende des Schwerpunktstudiums<br />
muss der Kandidat an Lehrveranstaltungen<br />
im gewählten Schwerpunktbereich<br />
im Umfang von mindestens 19 Trimester-<br />
ERSTE PRÜFUNG – UNIVERSITÄRE SCHWERPUNKTBEREICHSPRÜFUNG<br />
wochenstunden (TWS) teilgenommen<br />
haben. Im gewählten Schwerpunktbereich<br />
wird die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung<br />
abgelegt.<br />
Prüfungstyp Rechtsgebiete Gewichtung Voraussetzung für Bestehen<br />
Schriftliche<br />
Prüfungen<br />
Mündliche Prüfung<br />
Themenarbeit<br />
*<br />
Gebiete des gewählten<br />
Schwerpunktbereichs<br />
Aufsichtsarbeit<br />
**<br />
Stoff der Kernlehrveranstaltungen<br />
des gewählten<br />
Schwerpunktbereichs<br />
Stoff der Kernlehrveranstaltungen<br />
des gewählten<br />
Schwerpunktbereichs<br />
* Unmittelbar vor der mündlichen Prüfung findet eine auf die Wissenschaftliche Arbeit bezogene Befragung statt.<br />
Beides zusammen stellt die Themenarbeit dar. In die Endnote der Themenarbeit geht die schriftliche Leistung zu 80 %<br />
und die Befragung zu 20 % ein. Die Themenarbeit ist gleichzeitig die Bachelor-Arbeit gemäß der SPO.<br />
** Hinzu kommt eine Leistungskontrolle, die den Stoff der sogenannten „verpflichtenden Ergänzungsveranstaltung“<br />
abprüft. Die Note hieraus geht jedoch nicht in die Gesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ein,<br />
sondern unter Umständen als Wahlveranstaltung in die Gesamtnote des LL.B.<br />
40 %<br />
40 %<br />
20 %<br />
Insgesamt 100 %<br />
1. Teilnahme an<br />
Lehrveranstaltungen im<br />
Umfang von 19 TWS<br />
2. In zwei von den drei<br />
aufgeführten Prüfungsteilen<br />
(Themenarbeit, Aufsichtsarbeit,<br />
mündliche Prüfung)<br />
jeweils eine Leistung, die mit<br />
mindestens 4,0 Punkten<br />
bewertet worden ist<br />
3. Die nach § 585 SPO<br />
ermittelte Gesamtnote beträgt<br />
mindestens 4,0 Punkte<br />
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