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HERBST- TRIMESTER 2013 - Bucerius Law School

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BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />

INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />

BACHELOR-STUDIUM (LL.B.) / ERSTE PRÜFUNG<br />

INFORMATIONEN ZUM STUDIUM<br />

lien- und Erbrecht. Als Querschnittsfrage<br />

interessieren Autonomie und insbesondere<br />

Privatautonomie.<br />

SBP VIII Steuern<br />

Wegen der unbestrittenen ökonomischen<br />

Bedeutung steuerrechtlicher Fragestellungen<br />

gilt eine Expertise auf diesem<br />

Gebiet in der Praxis als Alleinstellungsmerkmal.<br />

Der Schwerpunkt vermittelt auf<br />

der Grundlage fundierter Kenntnisse zur<br />

Besteuerung von Einzelpersonen, Personen-<br />

und Kapitalgesellschaften, zur<br />

Gestaltung der Vermögensnachfolge oder<br />

der internationalen Steuerplanung die<br />

Fähigkeit, unternehmerische Entscheidungen<br />

steuerlich bewerten zu können.<br />

Dabei werden Fragestellungen aus dem<br />

Gesellschaftsrecht, der Funktion der Finanzverwaltung<br />

und dem Verfassungsrecht<br />

miteinander verzahnt. Der Bezug zur<br />

Praxis wird durch Gastvorträge, Tagungen,<br />

Exkursionen und der bislang immer erfolgreichen<br />

Teilnahme am Moot Court beim<br />

Bundesfinanzhof vertieft.<br />

Bis zum Ende des Schwerpunktstudiums<br />

muss der Kandidat an Lehrveranstaltungen<br />

im gewählten Schwerpunktbereich<br />

im Umfang von mindestens 19 Trimester-<br />

ERSTE PRÜFUNG – UNIVERSITÄRE SCHWERPUNKTBEREICHSPRÜFUNG<br />

wochenstunden (TWS) teilgenommen<br />

haben. Im gewählten Schwerpunktbereich<br />

wird die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung<br />

abgelegt.<br />

Prüfungstyp Rechtsgebiete Gewichtung Voraussetzung für Bestehen<br />

Schriftliche<br />

Prüfungen<br />

Mündliche Prüfung<br />

Themenarbeit<br />

*<br />

Gebiete des gewählten<br />

Schwerpunktbereichs<br />

Aufsichtsarbeit<br />

**<br />

Stoff der Kernlehrveranstaltungen<br />

des gewählten<br />

Schwerpunktbereichs<br />

Stoff der Kernlehrveranstaltungen<br />

des gewählten<br />

Schwerpunktbereichs<br />

* Unmittelbar vor der mündlichen Prüfung findet eine auf die Wissenschaftliche Arbeit bezogene Befragung statt.<br />

Beides zusammen stellt die Themenarbeit dar. In die Endnote der Themenarbeit geht die schriftliche Leistung zu 80 %<br />

und die Befragung zu 20 % ein. Die Themenarbeit ist gleichzeitig die Bachelor-Arbeit gemäß der SPO.<br />

** Hinzu kommt eine Leistungskontrolle, die den Stoff der sogenannten „verpflichtenden Ergänzungsveranstaltung“<br />

abprüft. Die Note hieraus geht jedoch nicht in die Gesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ein,<br />

sondern unter Umständen als Wahlveranstaltung in die Gesamtnote des LL.B.<br />

40 %<br />

40 %<br />

20 %<br />

Insgesamt 100 %<br />

1. Teilnahme an<br />

Lehrveranstaltungen im<br />

Umfang von 19 TWS<br />

2. In zwei von den drei<br />

aufgeführten Prüfungsteilen<br />

(Themenarbeit, Aufsichtsarbeit,<br />

mündliche Prüfung)<br />

jeweils eine Leistung, die mit<br />

mindestens 4,0 Punkten<br />

bewertet worden ist<br />

3. Die nach § 585 SPO<br />

ermittelte Gesamtnote beträgt<br />

mindestens 4,0 Punkte<br />

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