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ZukunftsWerkStadt Ausgabe Dezember 2013 - Stadt Leinefelde ...

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<strong>ZukunftsWerk<strong>Stadt</strong></strong><br />

Bürgerinformation<br />

Festsetzung der Gemeindesteuern 2014<br />

Ab dem 01. Februar 2014 werden die bisher bekannten<br />

Überweisungs- und Lastschriftverfahren innerhalb der<br />

EU vereinheitlicht. Es erfolgt die Umstellung auf den<br />

SEPA-Zahlungsverkehr.<br />

Die bisherigen Bankverbindungsdaten werden<br />

umgestellt auf die internationale Bankkontonummer<br />

(IBAN) sowie die internationale Bankleitzahl (BIC).<br />

Diese sind auf allen Kontoauszügen zu finden. Aufgrund<br />

dieser Umstellung versendet die <strong>Stadt</strong> <strong>Leinefelde</strong>-<br />

Worbis für das Kalenderjahr 2014 Grundsteuerbescheide,<br />

auf welchen ihre neuen Bankdaten IBAN und<br />

BIC ersichtlich sind.<br />

Die Grundsteuer wird mit den in den Grundsteuerbescheiden<br />

festgesetzten Vierteljahres-/Jahresbeträgen<br />

fällig und ist bis zu den genannten Fälligkeitsterminen<br />

auf ein Konto der <strong>Stadt</strong> <strong>Leinefelde</strong>-Worbis unter Angabe<br />

des Kassenzeichens zu überweisen. Soweit der<br />

<strong>Stadt</strong>kasse eine Einzugsermächtigung für Ihre<br />

Grundbesitzabgaben vorliegt, wird diese als SEPA-<br />

Basis-Lastschriftmandat genutzt.<br />

Die Grundsteuerbeträge werden dann zu den<br />

Fälligkeiten von Ihrem Konto abgebucht.<br />

Die Hebesätze für das Kalenderjahr 2014 bleiben<br />

unverändert:<br />

Grundsteuer A: 300 v. H.<br />

Grundsteuer B: 330 v. H.<br />

Gewerbesteuer: 330 v. H.<br />

Bitte beachten Sie, dass für Einfamilienhäuser und<br />

Mietwohngrundstücke , bei welchen die Grundsteuer nach<br />

der Ersatzbemessungsgrundlage gemäß § 42 Grundsteuergesetz<br />

(GrStG) erhoben wird, der Steuerbürger dazu<br />

verpflichtet ist, die Steueranmeldung für jedes<br />

Kalenderjahr nach den Verhältnissen zum Beginn des<br />

Kalenderjahres abzugeben (§ 44 Abs. 3 GrStG).<br />

Er ist von seiner Erklärungspflicht für Folgejahre nur<br />

befreit, wenn keine Änderungen<br />

– hinsichtlich der steuerpflichtigen Wohn- oder<br />

Nutzfläche durch Anbauten, Ausbauten, Aufstockungen<br />

oder Neubauten<br />

– bei der Ausstattung der Wohnung<br />

– der Nutzung (z.B. Vermietung von ehemals als Wohnung<br />

genutzten Räumen zu freiberuflichen oder gewerblichen<br />

Zwecken) eingetreten sind<br />

Insofern sich Änderungen ergeben, wenden Sie sich<br />

bitte an Ihr Steueramt.<br />

<strong>Leinefelde</strong>-Worbis, 28.11.<strong>2013</strong><br />

gez. Gerd Reinhardt<br />

Bürgermeister <strong>Leinefelde</strong>-Worbis<br />

Erteilen von Parkausweisen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

<strong>Leinefelde</strong>-Worbis, <strong>Stadt</strong>teil Worbis<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

aufgrund der verkehrlichen Situation und der Bebauung<br />

im innerstädtischen Bereich im <strong>Stadt</strong>teil Worbis hat es in<br />

den zurückliegenden Jahren für einzelne Grundstücke<br />

Ausnahmegenehmigungen von den Festsetzungen der<br />

Parkordnung im innerstädtischen Bereich gegeben. So<br />

hatten mehrere Bewohner der <strong>Stadt</strong> Parkausweise die sie<br />

berechtigten, dass sie die vorgegebenen Parkzeiten nicht<br />

einhalten brauchten. Grund für die Erteilung dieser<br />

Parkausweise war, dass die Fahrzeugführer keinen<br />

Parkplatz auf ihrem eigenen Grundstück hatten.<br />

Nach Rücksprache mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde<br />

beim Landkreis Eichsfeld, wird es zukünftig<br />

keine Parkausweise mehr geben, die von den<br />

Festsetzungen der Parkordnung im innerstädtischen<br />

Bereich befreien. Dieses begründet sich wie folgt:<br />

ab 9.00 Uhr und dauert, wie oben schon darauf<br />

hingewiesen, bis 17.00 Uhr. Die Beschilderung wird<br />

kurzfristig, dort wo erforderlich, noch umgeändert.<br />

3. Worbis ist die <strong>Stadt</strong> der kurzen Wege. In unmittelbarer<br />

Nachbarschaft zum <strong>Stadt</strong>zentrum gibt es ausreichend<br />

Parkplätze, die zeitlich nicht befristet sind. Erinnert sei<br />

hier an den Busbahnhof, an den Parkplatz in der Tom-<br />

Mutters-Straße, aber auch an Straßen, wo durchaus das<br />

Parken erlaubt ist.<br />

4. Grundsatz bei unserem Halten sollte immer sein, dass<br />

alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt behandelt<br />

werden. Auch in anderen <strong>Stadt</strong>teilen gibt es Grundstücke,<br />

die keine eigenen Parkflächen haben. Hier wurden keine<br />

Parkausweise ausgestellt.<br />

1. Die innerstädtischen Parkplätze sollen für Besucher<br />

und Gäste der <strong>Stadt</strong> in der Zeit von Montag bis Freitag<br />

von 9.00 – 17.00 Uhr frei gehalten werden. Die Parkzeit<br />

wird im innerstädtischen Bereich, bis auf eine geringe<br />

Ausnahme, auf zwei Stunden festgesetzt.<br />

2. Die zeitlichen Befristungen für die Samstage werden<br />

aufgehoben. Gleichzeitig gilt die zeitliche Befristung erst<br />

Aufgrund der gemachten Ausführungen werden die<br />

Verkehrsteilnehmer gebeten, diese Regelung für das<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet Worbis zu respektieren. Die <strong>Stadt</strong> ist sich ihrer<br />

Aufgabe, was den öffentlichen Straßenverkehr anbetrifft,<br />

sehr wohl bewusst, möchte aber noch einmal darauf<br />

hinweisen, dass auch jeder PKW-Halter selbst für sein<br />

Fahrzeug Sorge zu tragen hat.<br />

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes

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