ZukunftsWerkStadt Ausgabe Dezember 2013 - Stadt Leinefelde ...
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<strong>ZukunftsWerk<strong>Stadt</strong></strong><br />
Bürgerinformation<br />
Festsetzung der Gemeindesteuern 2014<br />
Ab dem 01. Februar 2014 werden die bisher bekannten<br />
Überweisungs- und Lastschriftverfahren innerhalb der<br />
EU vereinheitlicht. Es erfolgt die Umstellung auf den<br />
SEPA-Zahlungsverkehr.<br />
Die bisherigen Bankverbindungsdaten werden<br />
umgestellt auf die internationale Bankkontonummer<br />
(IBAN) sowie die internationale Bankleitzahl (BIC).<br />
Diese sind auf allen Kontoauszügen zu finden. Aufgrund<br />
dieser Umstellung versendet die <strong>Stadt</strong> <strong>Leinefelde</strong>-<br />
Worbis für das Kalenderjahr 2014 Grundsteuerbescheide,<br />
auf welchen ihre neuen Bankdaten IBAN und<br />
BIC ersichtlich sind.<br />
Die Grundsteuer wird mit den in den Grundsteuerbescheiden<br />
festgesetzten Vierteljahres-/Jahresbeträgen<br />
fällig und ist bis zu den genannten Fälligkeitsterminen<br />
auf ein Konto der <strong>Stadt</strong> <strong>Leinefelde</strong>-Worbis unter Angabe<br />
des Kassenzeichens zu überweisen. Soweit der<br />
<strong>Stadt</strong>kasse eine Einzugsermächtigung für Ihre<br />
Grundbesitzabgaben vorliegt, wird diese als SEPA-<br />
Basis-Lastschriftmandat genutzt.<br />
Die Grundsteuerbeträge werden dann zu den<br />
Fälligkeiten von Ihrem Konto abgebucht.<br />
Die Hebesätze für das Kalenderjahr 2014 bleiben<br />
unverändert:<br />
Grundsteuer A: 300 v. H.<br />
Grundsteuer B: 330 v. H.<br />
Gewerbesteuer: 330 v. H.<br />
Bitte beachten Sie, dass für Einfamilienhäuser und<br />
Mietwohngrundstücke , bei welchen die Grundsteuer nach<br />
der Ersatzbemessungsgrundlage gemäß § 42 Grundsteuergesetz<br />
(GrStG) erhoben wird, der Steuerbürger dazu<br />
verpflichtet ist, die Steueranmeldung für jedes<br />
Kalenderjahr nach den Verhältnissen zum Beginn des<br />
Kalenderjahres abzugeben (§ 44 Abs. 3 GrStG).<br />
Er ist von seiner Erklärungspflicht für Folgejahre nur<br />
befreit, wenn keine Änderungen<br />
– hinsichtlich der steuerpflichtigen Wohn- oder<br />
Nutzfläche durch Anbauten, Ausbauten, Aufstockungen<br />
oder Neubauten<br />
– bei der Ausstattung der Wohnung<br />
– der Nutzung (z.B. Vermietung von ehemals als Wohnung<br />
genutzten Räumen zu freiberuflichen oder gewerblichen<br />
Zwecken) eingetreten sind<br />
Insofern sich Änderungen ergeben, wenden Sie sich<br />
bitte an Ihr Steueramt.<br />
<strong>Leinefelde</strong>-Worbis, 28.11.<strong>2013</strong><br />
gez. Gerd Reinhardt<br />
Bürgermeister <strong>Leinefelde</strong>-Worbis<br />
Erteilen von Parkausweisen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
<strong>Leinefelde</strong>-Worbis, <strong>Stadt</strong>teil Worbis<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
aufgrund der verkehrlichen Situation und der Bebauung<br />
im innerstädtischen Bereich im <strong>Stadt</strong>teil Worbis hat es in<br />
den zurückliegenden Jahren für einzelne Grundstücke<br />
Ausnahmegenehmigungen von den Festsetzungen der<br />
Parkordnung im innerstädtischen Bereich gegeben. So<br />
hatten mehrere Bewohner der <strong>Stadt</strong> Parkausweise die sie<br />
berechtigten, dass sie die vorgegebenen Parkzeiten nicht<br />
einhalten brauchten. Grund für die Erteilung dieser<br />
Parkausweise war, dass die Fahrzeugführer keinen<br />
Parkplatz auf ihrem eigenen Grundstück hatten.<br />
Nach Rücksprache mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde<br />
beim Landkreis Eichsfeld, wird es zukünftig<br />
keine Parkausweise mehr geben, die von den<br />
Festsetzungen der Parkordnung im innerstädtischen<br />
Bereich befreien. Dieses begründet sich wie folgt:<br />
ab 9.00 Uhr und dauert, wie oben schon darauf<br />
hingewiesen, bis 17.00 Uhr. Die Beschilderung wird<br />
kurzfristig, dort wo erforderlich, noch umgeändert.<br />
3. Worbis ist die <strong>Stadt</strong> der kurzen Wege. In unmittelbarer<br />
Nachbarschaft zum <strong>Stadt</strong>zentrum gibt es ausreichend<br />
Parkplätze, die zeitlich nicht befristet sind. Erinnert sei<br />
hier an den Busbahnhof, an den Parkplatz in der Tom-<br />
Mutters-Straße, aber auch an Straßen, wo durchaus das<br />
Parken erlaubt ist.<br />
4. Grundsatz bei unserem Halten sollte immer sein, dass<br />
alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt behandelt<br />
werden. Auch in anderen <strong>Stadt</strong>teilen gibt es Grundstücke,<br />
die keine eigenen Parkflächen haben. Hier wurden keine<br />
Parkausweise ausgestellt.<br />
1. Die innerstädtischen Parkplätze sollen für Besucher<br />
und Gäste der <strong>Stadt</strong> in der Zeit von Montag bis Freitag<br />
von 9.00 – 17.00 Uhr frei gehalten werden. Die Parkzeit<br />
wird im innerstädtischen Bereich, bis auf eine geringe<br />
Ausnahme, auf zwei Stunden festgesetzt.<br />
2. Die zeitlichen Befristungen für die Samstage werden<br />
aufgehoben. Gleichzeitig gilt die zeitliche Befristung erst<br />
Aufgrund der gemachten Ausführungen werden die<br />
Verkehrsteilnehmer gebeten, diese Regelung für das<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet Worbis zu respektieren. Die <strong>Stadt</strong> ist sich ihrer<br />
Aufgabe, was den öffentlichen Straßenverkehr anbetrifft,<br />
sehr wohl bewusst, möchte aber noch einmal darauf<br />
hinweisen, dass auch jeder PKW-Halter selbst für sein<br />
Fahrzeug Sorge zu tragen hat.<br />
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes