Auswertung Mitwirkung Parkplatzreglement
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EG Lengnau, Parkraumkonzept 2014 – <strong>Auswertung</strong> der öffentlichen <strong>Mitwirkung</strong> 11<br />
d) Darstellung des Übersichtsplans wird<br />
bemängelt: Anzahl und Ausdehnung der<br />
Parkplätze fehlen, Lage der Parkplätze<br />
unklar, auf Hauszufahrten wurde keine<br />
Rücksicht genommen.<br />
e) Fehlende Berücksichtigung des<br />
Langsamverkehrs, der Fussgänger und<br />
Kinder werden bemängelt.<br />
f) Überhäufung der Privatzonen (vermutlich<br />
Quartierstrassen gemeint) mit<br />
öffentlichen Parkplätzen wird bemängelt.<br />
g) Bemängelt wird die Möglichkeit der<br />
Dauerbelegung der Parkplätze mit<br />
Parkkarten.<br />
h) Mit Einführung der Parkraumordnung<br />
werden erhöhte Lärm-, Schmutz- und<br />
Abgasemissionen sowie eine<br />
Verminderung der Verkehrssicherheit<br />
und Erhöhung des<br />
Geschwindigkeitsniveaus befürchtet.<br />
Spezifische Aussagen:<br />
i) Parkdauer in der Begegnungszone soll<br />
max. 15' betragen.<br />
j) Es sollen keine zusätzlichen Hindernisse<br />
für Aktivitäten (Feste u. ä.) im<br />
Dorfzentrum geschaffen werden.<br />
k) Begegnungszone wird aufgrund des<br />
wilden Parkierens, des hohen<br />
Geschwindigkeitsniveaus nicht als solche<br />
empfunden.<br />
Aussage zu Reglement / Verordnung:<br />
12. Walter Läderach Allgemeine Aussage:<br />
l) Fehlendes Kontrollorgan wird bemängelt.<br />
a) Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes<br />
wird begrüsst.<br />
Spezifische Aussagen:<br />
b) Für Besucher reservierte Kurzzeitparkplätze<br />
beim Gemeindehaus<br />
erforderlich.<br />
c) Parkverbot auf der Industriestrasse<br />
gefordert.<br />
d, e, f)<br />
Vermutlich ein Missverständnis:<br />
Der generalisierte Plan gibt einen<br />
Überblick über den Bestand sowie<br />
mögliche Standorte für künftige<br />
Parkierung. Parkplatzanordnung wird in<br />
Umsetzungsplanung unter Berücksichtigung<br />
des Langsamverkehrs, Sicherheit<br />
für Fussgänger und Kinder,<br />
Hauszufahrten festgelegt.<br />
g) Heute ist Dauerbelegung überall möglich.<br />
Künftig ist dies nur noch an dafür<br />
vorgesehenen Orten und mit<br />
entsprechender Parkkarte möglich.<br />
h) Ansicht wird nicht geteilt. Durch eine<br />
geregelte Parkordnung sind<br />
Verbesserungen zu erwarten, z. B. hat<br />
Seitenparkierung eine geschwindigkeitssenkende<br />
Wirkung.<br />
i) Aufgrund des Umfeldes wird eine<br />
Parkdauer von max. 15' als zu knapp<br />
empfunden.<br />
j) Kommission kann vorübergehende<br />
Verkehrsmassnahmen (z. B.<br />
Parkverbote) anordnen. Festbetriebe im<br />
Dorfzentrum sind weiterhin möglich.<br />
k) Nicht Gegenstand des Parkraumkonzeptes.<br />
Dieses schafft lediglich die<br />
Grundlage für die zukünftige<br />
Parkordnung und Bewirtschaftung.<br />
l) Gemäss Art. 20 PPR wird die Gemeinde<br />
zu entscheiden haben, ob sie Kontrolle<br />
selbst übernimmt oder an Dritte<br />
überträgt.<br />
a) Kenntnisnahme<br />
b) Gesamtangebot ist so bemessen, dass<br />
genügend Parkplätze zur Verfügung<br />
stehen sollten. Treten Probleme auf,<br />
können später einige Plätze von der der<br />
Parkkartenberechtigung ausgenommen<br />
werden.<br />
c) Zukünftig gilt ausserhalb markierter<br />
Parkfelder ein generelles Parkverbot.<br />
Längsparkierung im auf der<br />
Industriestrasse wird in Umsetzungsplanung<br />
festgelegt.