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Auswertung Mitwirkung Parkplatzreglement

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EG Lengnau, Parkraumkonzept 2014 – <strong>Auswertung</strong> der öffentlichen <strong>Mitwirkung</strong> 11<br />

d) Darstellung des Übersichtsplans wird<br />

bemängelt: Anzahl und Ausdehnung der<br />

Parkplätze fehlen, Lage der Parkplätze<br />

unklar, auf Hauszufahrten wurde keine<br />

Rücksicht genommen.<br />

e) Fehlende Berücksichtigung des<br />

Langsamverkehrs, der Fussgänger und<br />

Kinder werden bemängelt.<br />

f) Überhäufung der Privatzonen (vermutlich<br />

Quartierstrassen gemeint) mit<br />

öffentlichen Parkplätzen wird bemängelt.<br />

g) Bemängelt wird die Möglichkeit der<br />

Dauerbelegung der Parkplätze mit<br />

Parkkarten.<br />

h) Mit Einführung der Parkraumordnung<br />

werden erhöhte Lärm-, Schmutz- und<br />

Abgasemissionen sowie eine<br />

Verminderung der Verkehrssicherheit<br />

und Erhöhung des<br />

Geschwindigkeitsniveaus befürchtet.<br />

Spezifische Aussagen:<br />

i) Parkdauer in der Begegnungszone soll<br />

max. 15' betragen.<br />

j) Es sollen keine zusätzlichen Hindernisse<br />

für Aktivitäten (Feste u. ä.) im<br />

Dorfzentrum geschaffen werden.<br />

k) Begegnungszone wird aufgrund des<br />

wilden Parkierens, des hohen<br />

Geschwindigkeitsniveaus nicht als solche<br />

empfunden.<br />

Aussage zu Reglement / Verordnung:<br />

12. Walter Läderach Allgemeine Aussage:<br />

l) Fehlendes Kontrollorgan wird bemängelt.<br />

a) Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes<br />

wird begrüsst.<br />

Spezifische Aussagen:<br />

b) Für Besucher reservierte Kurzzeitparkplätze<br />

beim Gemeindehaus<br />

erforderlich.<br />

c) Parkverbot auf der Industriestrasse<br />

gefordert.<br />

d, e, f)<br />

Vermutlich ein Missverständnis:<br />

Der generalisierte Plan gibt einen<br />

Überblick über den Bestand sowie<br />

mögliche Standorte für künftige<br />

Parkierung. Parkplatzanordnung wird in<br />

Umsetzungsplanung unter Berücksichtigung<br />

des Langsamverkehrs, Sicherheit<br />

für Fussgänger und Kinder,<br />

Hauszufahrten festgelegt.<br />

g) Heute ist Dauerbelegung überall möglich.<br />

Künftig ist dies nur noch an dafür<br />

vorgesehenen Orten und mit<br />

entsprechender Parkkarte möglich.<br />

h) Ansicht wird nicht geteilt. Durch eine<br />

geregelte Parkordnung sind<br />

Verbesserungen zu erwarten, z. B. hat<br />

Seitenparkierung eine geschwindigkeitssenkende<br />

Wirkung.<br />

i) Aufgrund des Umfeldes wird eine<br />

Parkdauer von max. 15' als zu knapp<br />

empfunden.<br />

j) Kommission kann vorübergehende<br />

Verkehrsmassnahmen (z. B.<br />

Parkverbote) anordnen. Festbetriebe im<br />

Dorfzentrum sind weiterhin möglich.<br />

k) Nicht Gegenstand des Parkraumkonzeptes.<br />

Dieses schafft lediglich die<br />

Grundlage für die zukünftige<br />

Parkordnung und Bewirtschaftung.<br />

l) Gemäss Art. 20 PPR wird die Gemeinde<br />

zu entscheiden haben, ob sie Kontrolle<br />

selbst übernimmt oder an Dritte<br />

überträgt.<br />

a) Kenntnisnahme<br />

b) Gesamtangebot ist so bemessen, dass<br />

genügend Parkplätze zur Verfügung<br />

stehen sollten. Treten Probleme auf,<br />

können später einige Plätze von der der<br />

Parkkartenberechtigung ausgenommen<br />

werden.<br />

c) Zukünftig gilt ausserhalb markierter<br />

Parkfelder ein generelles Parkverbot.<br />

Längsparkierung im auf der<br />

Industriestrasse wird in Umsetzungsplanung<br />

festgelegt.

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