Auswertung Mitwirkung Parkplatzreglement
Auswertung Mitwirkung Parkplatzreglement
Auswertung Mitwirkung Parkplatzreglement
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
EG Lengnau, Parkraumkonzept 2014 – <strong>Auswertung</strong> der öffentlichen <strong>Mitwirkung</strong> 9<br />
g) Bewertung des Eigenmietwertes für<br />
private Parkplätze und Garagen im<br />
Vergleich zur geplanten Monatsmiete<br />
wird als Rechtsungleichheit empfunden.<br />
h) Monatsmiete in Lengnau soll dem<br />
schweizerischen Durchschnitt<br />
entsprechen (100-.Fr).<br />
i) Vermietung öffentlicher Parkplätze an<br />
Dritte für 500.- Fr. wird hinterfragt<br />
j) Gemeindeangestellte sollten bereits<br />
heute 100.- Fr. pro Monat bezahlen<br />
müssen.<br />
k) Best. Parkplatzangebot wird als<br />
ausreichend empfunden. Es müssen<br />
lediglich verschärft Kontrollen<br />
durchgeführt und die Parkplätze<br />
ausreichend signalisiert werden.<br />
Spezifische Aussagen:<br />
l) Parkdauer in der Begegnungszone soll<br />
max. 30' betragen.<br />
m) Beim Parkplatz Nr. 6 soll Parkdauer max.<br />
90' gelten (wegen Dauerbelegung), was<br />
dem Optimum für geschäftsintensive<br />
Gebiete entspricht.<br />
n) Am oberen Schulweg blaue Parkplätze<br />
mit Parkdauer von max. 90' erwünscht.<br />
o) Im Plan grün gekennzeichnete<br />
Parkplätze sind auf max. 5 Abstellplätze<br />
zu begrenzen (Winterdienst).<br />
p) Im Plan blau gekennzeichnete Parkplätze<br />
sind auf max. 5 Abstellplätze und die<br />
Parkdauer ist auf max. 90' zu begrenzen<br />
(Winterdienst).<br />
q) Garage soll Schrottfahrzeuge in der<br />
Umgebung vom Bärenareal und<br />
Schulweg entfernen.<br />
r) Ausfahrt der geplanten Einstellhalle darf<br />
nicht in die Begegnungszone geführt<br />
werden.<br />
s) Geschwindigkeitsniveau in der<br />
Begegnungszone wird als zu hoch<br />
empfunden.<br />
t) Begegnungszone wird häufig als<br />
Schleichwegroute verwendet.<br />
Aussagen zu Reglement / Verordnung:<br />
u) Verpflichtung der Eigentümer, genügend<br />
PP für den Eigenbedarf zur Verfügung zu<br />
stellen (gilt insbesondere für Geschäfte<br />
im Dorfkern).<br />
g) Höhe des Eigenmietwertes ist für<br />
Rechtsgleichheit nicht massgebend.<br />
Gebäude mit Parkplatz erzielt einen<br />
höheren Preis als eines ohne.<br />
h, i) Das Reglement legt nur den Rahmen<br />
fest bzw. die max. zulässigen Gebühr.<br />
Auf dieser Basis wird der Gemeinderat<br />
die definitive Gebühr festlegen. Gemäss<br />
aktuellem Konzept sind für Monatskarten<br />
Fr. 30.-- und für Jahreskarten Fr. 250.--<br />
vorgesehen.<br />
j) Mit Einführung des Parkraumkonzeptes<br />
muss auch Gemeindepersonal über<br />
Dauerparkkarte verfügen.<br />
k) Mit Einführung des Parkraumkonzeptes<br />
wird Parkieren ausserhalb markierter<br />
Parkplätze untersagt. Bei freier Parkierung<br />
sind Kontrollen nur schwierig durchführbar.<br />
Parkplatzbewirtschaftung schafft<br />
erst die Möglichkeit für Kontrollen.<br />
l) Aufgrund des Umfeldes ist eine<br />
Parkdauer von max. 30' zu knapp<br />
bemessen.<br />
m) Mit der Reduktion der Parkdauer auf 4 h.<br />
(heute unbeschränkt) wird der Dauerbelegung<br />
ausreichend entgegengewirkt.<br />
n) Parkplatzanordnung wird in Umsetzungsplanung<br />
festgelegt. Allerdings ist bei<br />
blauen Parkplätzen nur eine Parkdauer<br />
von max. 60' zulässig (übergeordnete<br />
Regelung).<br />
o, p)<br />
Parkplatzanordnung wird in Umsetzungsplanung<br />
unter Berücksichtigung des<br />
Winterdienstes festgelegt.<br />
q) Nicht Gegenstand des Parkraumkonzeptes.<br />
Baupolizeilicher Tatbestand (Art. 45<br />
ff BauG). Problem wird durch Ortspolizei<br />
behandelt.<br />
r, s, t)<br />
Nicht Gegenstand des Parkraumkonzeptes.<br />
Einsprachen bzw. Beschwerden<br />
bezüglich der Ausfahrt müssen im<br />
Baubewilligungsverfahren der<br />
entsprechenden Baute eingereicht<br />
werden.<br />
u) Nachträgliche Verpflichtung ist rechtlich<br />
nur unter einschränkenden Voraussetzungen<br />
von Art. 16 Abs. 2 BauG<br />
möglich: Verkehrsrechtswidrige Zustände<br />
und tatsächliche Erstellungsmöglichkeit.