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Auswertung Mitwirkung Parkplatzreglement

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EG Lengnau, Parkraumkonzept 2014 – <strong>Auswertung</strong> der öffentlichen <strong>Mitwirkung</strong> 9<br />

g) Bewertung des Eigenmietwertes für<br />

private Parkplätze und Garagen im<br />

Vergleich zur geplanten Monatsmiete<br />

wird als Rechtsungleichheit empfunden.<br />

h) Monatsmiete in Lengnau soll dem<br />

schweizerischen Durchschnitt<br />

entsprechen (100-.Fr).<br />

i) Vermietung öffentlicher Parkplätze an<br />

Dritte für 500.- Fr. wird hinterfragt<br />

j) Gemeindeangestellte sollten bereits<br />

heute 100.- Fr. pro Monat bezahlen<br />

müssen.<br />

k) Best. Parkplatzangebot wird als<br />

ausreichend empfunden. Es müssen<br />

lediglich verschärft Kontrollen<br />

durchgeführt und die Parkplätze<br />

ausreichend signalisiert werden.<br />

Spezifische Aussagen:<br />

l) Parkdauer in der Begegnungszone soll<br />

max. 30' betragen.<br />

m) Beim Parkplatz Nr. 6 soll Parkdauer max.<br />

90' gelten (wegen Dauerbelegung), was<br />

dem Optimum für geschäftsintensive<br />

Gebiete entspricht.<br />

n) Am oberen Schulweg blaue Parkplätze<br />

mit Parkdauer von max. 90' erwünscht.<br />

o) Im Plan grün gekennzeichnete<br />

Parkplätze sind auf max. 5 Abstellplätze<br />

zu begrenzen (Winterdienst).<br />

p) Im Plan blau gekennzeichnete Parkplätze<br />

sind auf max. 5 Abstellplätze und die<br />

Parkdauer ist auf max. 90' zu begrenzen<br />

(Winterdienst).<br />

q) Garage soll Schrottfahrzeuge in der<br />

Umgebung vom Bärenareal und<br />

Schulweg entfernen.<br />

r) Ausfahrt der geplanten Einstellhalle darf<br />

nicht in die Begegnungszone geführt<br />

werden.<br />

s) Geschwindigkeitsniveau in der<br />

Begegnungszone wird als zu hoch<br />

empfunden.<br />

t) Begegnungszone wird häufig als<br />

Schleichwegroute verwendet.<br />

Aussagen zu Reglement / Verordnung:<br />

u) Verpflichtung der Eigentümer, genügend<br />

PP für den Eigenbedarf zur Verfügung zu<br />

stellen (gilt insbesondere für Geschäfte<br />

im Dorfkern).<br />

g) Höhe des Eigenmietwertes ist für<br />

Rechtsgleichheit nicht massgebend.<br />

Gebäude mit Parkplatz erzielt einen<br />

höheren Preis als eines ohne.<br />

h, i) Das Reglement legt nur den Rahmen<br />

fest bzw. die max. zulässigen Gebühr.<br />

Auf dieser Basis wird der Gemeinderat<br />

die definitive Gebühr festlegen. Gemäss<br />

aktuellem Konzept sind für Monatskarten<br />

Fr. 30.-- und für Jahreskarten Fr. 250.--<br />

vorgesehen.<br />

j) Mit Einführung des Parkraumkonzeptes<br />

muss auch Gemeindepersonal über<br />

Dauerparkkarte verfügen.<br />

k) Mit Einführung des Parkraumkonzeptes<br />

wird Parkieren ausserhalb markierter<br />

Parkplätze untersagt. Bei freier Parkierung<br />

sind Kontrollen nur schwierig durchführbar.<br />

Parkplatzbewirtschaftung schafft<br />

erst die Möglichkeit für Kontrollen.<br />

l) Aufgrund des Umfeldes ist eine<br />

Parkdauer von max. 30' zu knapp<br />

bemessen.<br />

m) Mit der Reduktion der Parkdauer auf 4 h.<br />

(heute unbeschränkt) wird der Dauerbelegung<br />

ausreichend entgegengewirkt.<br />

n) Parkplatzanordnung wird in Umsetzungsplanung<br />

festgelegt. Allerdings ist bei<br />

blauen Parkplätzen nur eine Parkdauer<br />

von max. 60' zulässig (übergeordnete<br />

Regelung).<br />

o, p)<br />

Parkplatzanordnung wird in Umsetzungsplanung<br />

unter Berücksichtigung des<br />

Winterdienstes festgelegt.<br />

q) Nicht Gegenstand des Parkraumkonzeptes.<br />

Baupolizeilicher Tatbestand (Art. 45<br />

ff BauG). Problem wird durch Ortspolizei<br />

behandelt.<br />

r, s, t)<br />

Nicht Gegenstand des Parkraumkonzeptes.<br />

Einsprachen bzw. Beschwerden<br />

bezüglich der Ausfahrt müssen im<br />

Baubewilligungsverfahren der<br />

entsprechenden Baute eingereicht<br />

werden.<br />

u) Nachträgliche Verpflichtung ist rechtlich<br />

nur unter einschränkenden Voraussetzungen<br />

von Art. 16 Abs. 2 BauG<br />

möglich: Verkehrsrechtswidrige Zustände<br />

und tatsächliche Erstellungsmöglichkeit.

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